Kündigung trotzdem möglich? Unkündbarkeit: Wer ist unkündbar?
Gehörst du einer Personengruppe an, die unkündbar ist, aber trotzdem eine Kündigung erhalten? Dann solltest du prüfen, ob diese wirksam ist. Dabei kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte helfen.
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Von sogenannten unkündbaren Arbeitnehmern hat wohl jeder schon einmal gehört. Aber was bedeutet es eigentlich genau, als unkündbar zu gelten?
Wir haben für dich in diesem Beitrag alles Wichtige zum Thema Unkündbarkeit zusammengefasst: Neben der gesetzlichen Definition der Unkündbarkeit erfährst du, wer als unkündbar gilt und warum auch unkündbare Mitarbeiter nicht vor einer außerordentlichen Kündigung geschützt sind.
Unkündbarkeit ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Unkündbarkeit ist ein Begriff, der spezielle Kündigungsschutzregeln für bestimmte Arbeitnehmergruppen beschreibt.
Alter, Betriebszugehörigkeit und Tarifverträge, wie der TVöD, legen die Unkündbarkeit fest; meist ab Alter von 55 und ab 20 Jahren im Betrieb.
Auch unkündbare Mitarbeiter können außerordentlich oder aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Neben öffentlichem Dienst sind auch Auszubildende, Betriebsratsmitglieder, Schwangere und Schwerbehinderte oft unkündbar.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann bei Fragen zur Unkündbarkeit fachkundige Unterstützung bieten.
Gibt es im Arbeitsrecht Unkündbarkeit?
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen absoluten Kündigungsschutz, aber bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen erweiterten Schutz, der als Unkündbarkeit bekannt ist. Diese Regelungen sind häufig in Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), verankert und gelten meist bei langer Betriebszugehörigkeit oder einem gewissen Alter.
Neben Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind auch andere Arbeitnehmergruppen wie Auszubildende, Betriebsratsmitglieder und Schwerbehinderte oft geschützt. Trotz ihrer besonderen Stellung können auch unkündbare Mitarbeiter unter bestimmten Umständen, wie bei außerordentlichen Kündigungen aus wichtigem Grund, gekündigt werden.
📄 Unkündbarkeit laut Tarifvertrag
Die gesetzliche Grundlage für die Unkündbarkeit findet sich in § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD. Hier wird festgelegt, dass Mitarbeiter ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren als unkündbar gelten:
„Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.“
📄 Unkündbarkeit laut Teilzeit- und Befristungsgesetz
Gemäß § 15 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
📄 Unkündbarkeit im Arbeitsvertrag individuell vereinbart
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsvertrags individuell vereinbaren, dass die Unkündbarkeit gilt. Die Unkündbarkeit im deutschen Arbeitsrecht ist insgesamt durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Tarifvereinbarungen festgelegt.
Arbeitnehmergruppen 👨💻 Welche Arbeitnehmer sind unkündbar?
⚠️ Mitarbeiter im öffentlichen Dienst genießen besondere Regelungen hinsichtlich ihrer Kündbarkeit, die durch gesetzliche Bestimmungen und Tarifverträge festgelegt sind.
Neben den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst gibt es weitere Arbeitnehmergruppen, die in der Regel als unkündbar gelten:
Während ihrer Ausbildung genießen Auszubildende in der Regel einen gewissen Kündigungsschutz.
Mitglieder des Betriebsrates haben während ihrer Amtszeit einen Schutz vor ordentlicher Kündigung.
Während der Elternzeit besteht in der Regel ein besonderer Kündigungsschutz.
Personen, die als Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen tätig sind, können häufig von einem erweiterten Kündigungsschutz profitieren.
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Mitarbeitervertretung genießen in der Regel einen besonderen Schutz vor ordentlicher Kündigung.
Wie Betriebsratsmitglieder haben auch Mitglieder des Personalrates während ihrer Amtszeit einen besonderen Kündigungsschutz.
Schwangere Arbeitnehmerinnen sowie Frauen, die sich in der unmittelbaren Zeit nach der Entbindung befinden (Mutterschutz), sind vor einer Kündigung geschützt.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer sowie Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung genießen spezielle Kündigungsschutzbestimmungen.
Mitglieder des Sprecherausschusses, der Wahlbewerber und des Wahlvorstands können in bestimmten Kontexten vor ordentlicher Kündigung geschützt sein.
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Personengruppen, die unkündbar sind:
Habe ich absoluten Kündigungsschutz, wenn ich unkündbar bin?
Trotz des Status als unkündbar haben Arbeitnehmer keinen absoluten Kündigungsschutz. Eine außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) ist auch bei sogenannten Unkündbaren weiterhin möglich.
Zudem kann eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Kündigung aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit rechtlich gerechtfertigt sein. Daher sollten unkündbare Arbeitnehmer trotz ihres besonderen Schutzstatus weiterhin die geltenden rechtlichen Bestimmungen im Blick behalten, um sicherzugehen, dass es nicht doch zur Kündigung des Arbeitsvertrages kommt.
Unkündbar aber trotzdem Kündigung erhalten? So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dir bei Fragen zur Unkündbarkeit wesentliche Hilfe bieten. Er verfügt über umfassendes Fachwissen über die geltenden Gesetze und Regelungen sowie über Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern.
Solltest du Unsicherheiten haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, kannst du jetzt Kontakt zu einem unserer Rechtsexperten aufnehmen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
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