Wann ist es möglich? Kündigung während oder nach der Elternzeit
Eine Kündigung in der Elternzeit oder danach ist möglich. Wenn du in der Situation bist und deine rechtlichen Möglichkeiten kennenlernen möchtest, solltest du einen Partner-Anwalt und Rechtsexperten kontaktieren. Dazu hast du in der Erstberatung die Gelegenheit eine Abfindungshöhe zu erfahren sowie die Erfolgschancen.
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Während der Elternzeit gibt es verstärkten Kündigungsschutz, sodass du dich voll und ganz auf die Erziehung deines Kindes konzentrieren kannst. Aber ab welchem Zeitpunkt musst du dennoch mit einer Kündigung rechnen? Ab wann ist eine Kündigung nach der Elternzeit durch deinen Arbeitgeber rechtens?
Kündigung während oder nach Elternzeit Das Wichtigste in Kürze
Kündigung nach Elternzeit durch deinen Arbeitgeber ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.
Kündigung während Elternzeit ist in der Regel nicht möglich.
Ausnahme: Betriebe mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern können unter besonderen Umständen auch während der Elternzeit kündigen.
Als Arbeitnehmer kannst du sowohl während als auch nach der Elternzeit kündigen.
Arbeitnehmer, die während der Elternzeit gekündigt werden, sollten die Wirksamkeit der Kündigung unbedingt prüfen und sich unter Umständen anwaltlichen Beistand suchen.
Kündigungsschutz Besondere Regelungen während der Elternzeit
Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. In den acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der gesamten Elternzeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht möglich.
Wann beginnt der besondere Kündigungsschutz bei Elternzeit?
Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald die Elternzeit beantragt wurde, allerdings frühstens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Sind die Kinder bereits zwischen 3 und 8 Jahren alt, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BEEG).
Wichtig: Arbeitnehmer, die ihre Elternzeit in Blöcken nehmen, müssen sich bewusst sein, dass der besondere Kündigungsschutz zwischen den Blöcken nicht gilt.
Ausnahme bei Insolvenz des Arbeitgebers
Wird der Arbeitgeber beispielsweise insolvent, kann eine Kündigung während der Elternzeit gerechtfertigt sein. Allerdings muss diese von der zuständigen Behörde für Arbeitsschutz genehmigt werden.
Ausnahme bei Elternzeit in Teilzeit
Vorsicht ist bei der Beantragung der Elternzeit in Teilzeit geboten. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, greift der Kündigungsschutz nicht. Kontaktiere also am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor du Elternzeit in Teilzeit beantragst.
Ausnahme bei Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern kann unter bestimmten Umständen, wie z.B. einer bedrohlichen Auftragslage, eine Kündigung während der Elternzeit erfolgen – dies bedarf jedoch der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Kündigung nach der Elternzeit
Nach der Elternzeit endet der besondere Kündigungsschutz und der allgemeine Kündigungsschutz gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. Dein Arbeitgeber kann dann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen, muss dies aber gut begründen, z.B. mit betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen.
Anspruch auf Abfindung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung nach der Elternzeit besteht laut § 1a KSchG unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn du keine Kündigungsschutzklage eingereicht hast und die betriebsbedingten Gründe nachvollziehbar sind, steht dir eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr nach Ablauf der Kündigungsfrist zu. Zur Berechnung deiner individuellen Abfindungshöhe kannst du unseren Abfindungsrechner nutzen.
Arbeitslosengeld nach der Elternzeit
Wenn du nach der Elternzeit arbeitslos wirst, hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG). Dieses wird auf Basis des letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts vor der Elternzeit berechnet. Voraussetzung ist, dass du innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Elternzeit an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt bezogen hast.
Kündigung während der Elternzeit durch den Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer kannst du auch während der Elternzeit kündigen. Gemäß § 19 BEEG gilt dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit. So hat dein Arbeitgeber genügend Zeit, sich auf die veränderte Situation einzustellen.
Kündigung während oder nach Elternzeit Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte helfen?
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