
Kindergeld online berechnen Kindergeldrechner
Auf dieser Seite
In Deutschland wird das Kindergeld einkommensunabhängig an alle Familien ausgezahlt. Wie hoch die Bezüge sind, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Regulär wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, allerdings sind unter bestimmten Bedingungen auch längere Bezugszeiten möglich.
Unkompliziert und kostenlos Kindergeld berechnen
Was ist Kindergeld?
Wenn von Kindergeld die Rede ist, spricht man nicht, wie oft angenommen, von einer Sozialleistung. Vielmehr handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
Damit soll das Existenzminimum von Kindern in ganz Deutschland sichergestellt werden. Die Grundversorgung von Kindern wird mit Kindergeld vom ersten Lebensmonat an gewährleistet und gilt bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Um Kindergeld zu erhalten, muss jedoch ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte, jedoch nicht das Kind selbst.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben für alle Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden, einen Anspruch auf Kindergeld.
Mit dem Kindergeldrechner erhältst du eine erste und schnelle Berechnung des Geldes, das dir bzw. deinen Kindern zusteht. Sind deine Familienkonstellationen etwas komplizierter (wie z. B. in Patchwork-Familien) lohnt es sich, den Kindergeldrechner zu nutzen – in diesem Fall kannst du deine Ansprüche nicht einfach aus der aktuellen Kindergeldtabelle ablesen.
Der Kindergeldrechner kann dabei helfen, die individuellen Ansprüche zu ermitteln, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der Berechtigung bestehen. Obwohl die Anzahl der Kinder nicht mehr die Höhe des Kindergeldes beeinflusst, können andere Faktoren eine Rolle spielen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollten.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 66
Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Es wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Seit dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld unabhängig von der Anzahl der Kinder gezahlt. Das bedeutet, dass die frühere Staffelung des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder entfällt.
Für die Familienkasse ist vor allem das Alter und der Bildungsstand bzw. Berufsstand des Kindes relevant. Die Berechnung kann in einigen Fällen also etwas komplizierter sein.
Der Anspruch auf Kindergeld gilt regulär bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Einige Sonderfälle ermöglichen jedoch eine längere Auszahlung des Kindergeldes. Detaillierte Informationen zum Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder erhältst du im Beitrag "Kindergeld ab 18".
Anspruch auf Kindergeld berechnen
- Die Eltern erhalten Kindergeld für jedes in Deutschland geborene Kind ab dem ersten Lebensmonat bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs
- Arbeitslos gemeldete Kinder erhalten Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr
- Kinder in Ausbildung oder Studium erhalten Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr
- Sonderregelungen gelten für behinderte Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können – hier kann lebenslang Kindergeld gezahlt werden
Sonderanspruch auf Kindergeld
Kindergeld wird üblicherweise nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Dennoch gibt es einige Sonderfälle, in denen eine längere Auszahlung möglich ist.
Gilt das Kind nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs als arbeitslos, ist eine Kindergeldauszahlung bis zum 21. Lebensjahr möglich. Für Kinder in der Ausbildung – dazu zählt auch ein eventuelles Studium – ist eine Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Ein weiterer Sonderfall sind behinderte Kinder. Sofern die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr aufgetreten ist, erhältst du auch ohne Altersbeschränkungen weiterhin Kindergeld. Für alle Kinder, deren Geburtsdatum vor dem Jahr 1982 liegt, erweitert sich dieser Zeitraum bis zum 27. Lebensjahr.
Voraussetzung für eine dauerhafte Zahlung von Kindergeld ist jedoch, dass das Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Meist lässt sich dies auch anhand des Schwerbehindertenausweises ablesen, in dem in diesem Fall das Merkmal „H“ für hilflos eingetragen ist.
Die lebenslange Zahlung von Kindergeld muss bei der Familienkasse gesondert beantragt werden.
Zusammenfassung:
Kinder in Deutschland haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Bei arbeitssuchend gemeldeten Kindern erhöht sich der Anspruch bis zum 21. Lebensjahr, Kinder in Ausbildung erhalten bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Für behinderte Kinder ist auch eine dauerhafte Auszahlung von Kindergeld möglich, sofern der Lebensunterhalt nicht selbstständig bestritten werden kann.
Wie berechnet sich das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch, unabhängig von deren Anzahl. Zum 1. Januar 2025 wurde es um 5 Euro erhöht und beträgt nun 255 Euro pro Kind.
Das Kindergeld wird einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt. Das bedeutet, dass alle berechtigten Haushalte den gleichen Betrag erhalten.
Welche Angaben werden noch für den Kindergeldrechner benötigt?
Neben der Anzahl deiner Kinder hat vor allem auch das Alter Einfluss auf das Ergebnis. Sollten deine Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, besteht für sie in jedem Fall ein Kindergeldanspruch.
Ist eines deiner volljährigen Kinder jünger als 21 Jahre und arbeitsuchend gemeldet, besteht auch für dieses ein Kindergeldanspruch. Bis zum Alter von 25 Jahren haben Schüler, Auszubildende und Studenten weiterhin einen Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld.
Dies gilt auch für eine weitere Berufsausbildung – allerdings darf dann keiner gleichzeitigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Minijobs oder Jobs mit einer maximal zwanzigstündigen Wochenarbeitszeit sind jedoch erlaubt.
Kinder, die bedingt durch ihre körperliche oder geistige Behinderung nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, haben einen altersunabhängigen Anspruch auf Kindergeld.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Der Erhalt von Kindergeld setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden muss.
Neben allen relevanten Informationen zur antragstellenden Person sind auch Angaben zum Ehepartner oder Lebenspartner, zu vorherigen Kindern und zu eventuellen Zählkindern zu machen.
Ferner muss der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist dies aufgrund bestimmter Umstände nicht möglich, sollte dem Familienamt eine entsprechende Begründung (evtl. mit gerichtlichen Beschlüssen) beigelegt werden.
KLUGO Tipp:
Achte darauf, dass Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate ausgezahlt wird. Verpasst du also das Beantragen des Kindergeldes nach der Geburt des Kindes, erhältst du eine Nachzahlung in Höhe der Lebensmonate des Kindes, jedoch maximal für 6 Monate.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Für viele Eltern stellt sich die Frage, ob der Bezug von Kindergeld oder das Gewähren des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EstG den größeren Vorteil bringt. Grundsätzlich hängt diese Entscheidung von der Höhe des Einkommens ab.
Am Jahresende macht das zuständige Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer eine automatische Günstigerprüfung – für dich wird also berechnet, welche Option dir mehr Vorteile bringt. Man geht davon aus, dass der Kinderfreibetrag ab einem jährlichen Einkommen von ca. 40.000 Euro bei Alleinstehenden und ca. 80.000 Euro bei Ehepaaren mehr Steuervorteile bietet als das Kindergeld.
Allerdings muss auch hier ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden – selbst dann, wenn dein Einkommen die genannten Beträge übersteigt.
Natürlich unterstützen wir dich auch gern bei der Ermittlung, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr Steuervorteile bringt. Das Expertenteam von KLUGO hilft dir im Rahmen unserer Erstberatung.
Erstberatung zum Thema Kindergeld
Die Kindergeldtabelle erscheint auf den ersten Blick sehr simpel, aber Familienkonstellationen sind in der Realität häufig komplexer. Die jeweilige individuelle Situation der Kinder ist nicht immer leicht zu überblicken.
Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Familienrecht beraten dich gern in unserer Erstberatung und beantworten deine initialen Fragen rund um das Kindergeld.
Das könnte dich auch interessieren


