Durch das Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf: Je Kind unter 18 Jahren gibt es dann bis zu 12.000 Euro – ein tolles Geschenk für alle, die Eigentümer werden wollen. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Fristen und verschiedene Voraussetzungen gebunden. KLUGO gibt einen ersten Einblick in das Thema und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die staatliche Förderung.
Das Baukindergeld ist da! Die staatliche Förderung steht seit September 2018 allen zur Verfügung, die als Familie den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten. Der Gesetzgeber fördert durch das Baukindergeld aber nicht nur Neubauvorhaben, sondern auch den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Wohnung. Damit eröffnen sich auch Familien, die bisher vor dem Immobilienerwerb zurückgeschreckt sind, völlig neue Perspektiven: Vom Mieter zum Eigentümer – mit dem neuen Baukindergeld soll das nach dem Willen der großen Koalition möglich werden.
Keine Förderung ohne Antrag: Das gilt auch beim Baukindergeld. Die Förderung ist demnach nur möglich, wenn Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen und diesen bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) einreichen. Wird der Antrag auf Baukindergeld bewilligt, dann wird für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren eine Fördersumme in Höhe von 1.200 pro Jahr bezahlt – und zwar für einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren. Allerdings ist die staatliche Förderung für den Hauskauf mit Kind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. KLUGO erklärt, welche das sind:
Das Baukindergeld kann grundsätzlich nur von Privatpersonen beantragt werden. Ebenfalls Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Da das Baukindergeld insbesondere für Familien mit mittlerem Einkommen gedacht ist, sind beim Verdienst Grenzen gesetzt. Die Höchstgrenze für den Antrag auf Baukindergeld liegt bei einem Haushaltseinkommen von 75.000 Euro pro Jahr. Pro Kind gewährt der Fiskus zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro.
Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern darf somit ein jährliches Haushaltseinkommen von maximal 105.000 Euro haben. Dies ergibt sich aus der Höchstgrenze von 75.000 Euro plus 2 x 15.000 Euro Kinderfreibetrag = 30.000 Euro. Hat die Familie ein höheres Einkommen, gehört sie nicht mehr zum Kreis der Förderberechtigten.
Für den Antrag auf Baukindergeld und eine positive Bescheidung Ihres Förderantrags müssen Sie folgende Fristen bzw. Zeiträume beachten:
01.01.2018 bis 31.03.2021: | Kaufdatum für die zu fördernde Immobilie |
max. 3 Monate nach dem Einzug: | Antrag auf Baukindergeld wird bei der KfW-Bank gestellt |
max. 3 Monate nach dem Antrag: | Abgabe der erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Baukindergeld |
31.12.2023: | Enddatum für einen Antrag auf Baukindergeld |
Wenn Sie sich für eine Förderung über das Baukindergeld interessieren, sollten Sie unbedingt den Zeitraum im Hinterkopf behalten, der für die Förderung vorgesehen ist: Nur für Kauf- bzw. Bauverträge, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, kann das Baukindergeld überhaupt ausgezahlt werden.
Wichtig zu wissen: Die KfW weist explizit darauf hin, dass das Baukindergeld nicht in unbegrenzter Höhe zur Verfügung steht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Familien nur solange gefördert werden, wie staatliche Fördermittel überhaupt vorhanden sind. Interessierte sollten daher zeitnah zum Immobilienerwerb einen entsprechenden Antrag stellen. Immer beachten: Die Förderung kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie beantragt werden!
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