
Rechte, Pflichten und Berechnung Kindesunterhalt
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Kinder können mitunter eine große finanzielle Belastung darstellen. Nach einer Trennung ist von einem Partner oft Unterhalt zu bezahlen. Hierbei ist wichtig, zu wissen, wie hoch und wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.
Kindesunterhalt Das Wichtigste in Kürze
Minderjährige Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt.
Die Unterhaltspflicht endet nicht zwingend mit der Volljährigkeit, sondern kann bis zum Abschluss der ersten Ausbildung weiterlaufen.
Die Düsseldorfer-Tabelle dient als Orientierungshilfe für die Höhe des Unterhalts.
Abhängig vom Betreuungsmodell (Residenz- oder Wechselmodell) ändern sich die unterhaltspflichtigen Anteile.
Was ist der Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den ein Elternteil zur Sicherung der Lebensführung seines Kindes leisten muss, wenn das Kind nicht überwiegend bei ihm lebt. Dies gilt insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung.
Wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?
Im Falle einer Scheidung der Eltern hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, stellt die Unterkunft und Verpflegung und somit den Naturalunterhalt. Dementsprechend muss der andere Elternteil für den Barunterhalt aufkommen.
Betreuungsmodelle: Residenz- und Wechselmodell
Beim Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil. Der andere Elternteil zahlt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle Barunterhalt.
Beim Wechselmodell lebt das Kind annähernd gleich viel bei beiden Elternteilen. Hier sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die konkrete Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen und muss individuell berechnet werden.
Zusätzlich zum Kindesunterhalt kann bei Trennung auch Trennungsunterhalt für den betreuenden Elternteil anfallen. Dabei ist stets der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.
Auf den Punkt gebracht:
Im Falle einer Scheidung besteht Recht auf Unterhalt.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig.
Eventuell muss auch ein Trennungsunterhalt gezahlt werden.
Hierbei ist jedoch immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu beachten.
Wie wird Unterhalt beantragt?
Sobald du weißt, dass du Anspruch auf Unterhalt hast, kannst du beim zuständigen Familiengericht Unterhalt beantragen. Wenn eine Unterhaltspflicht tatsächlich besteht, wird das Gericht die Höhe des Unterhaltes berechnen.
KLUGO Tipp:
Oft ist nicht ersichtlich, ob und wie viel Unterhalt geschuldet wird. Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sinnvoll. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann dir Auskunft über Unterhaltsforderungen und andere wichtige Details bei Trennungen geben.
Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird. Die Beträge hängen vom Alter des Kindes und vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab.
Düsseldorfer Tabelle 2025
Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB) | ||||
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro | 0 - 5 | 6 - 11 | 12 - 17 | ab 18 |
---|---|---|---|---|
bis 2.100 | 482 | 554 | 649 | 693 |
2.101 - 2.500 | 507 | 582 | 682 | 728 |
2.501 - 2.900 | 531 | 610 | 714 | 763 |
2.901 - 3.300 | 555 | 638 | 747 | 797 |
3.301 - 3.700 | 579 | 665 | 779 | 832 |
3.701 - 4.100 | 617 | 710 | 831 | 888 |
4.101 - 4.500 | 656 | 754 | 883 | 943 |
4.501 - 4.900 | 695 | 798 | 935 | 998 |
4.901 - 5.300 | 733 | 843 | 987 | 1.054 |
5.301 - 5.700 | 772 | 887 | 1.039 | 1.109 |
5.701 - 6.400 | 810 | 931 | 1.091 | 1.165 |
6.401 -7.200 | 849 | 976 | 1.143 | 1.220 |
7.201 - 8.200 | 887 | 1.020 | 1.195 | 1.220 |
8.201 - 9.700 | 926 | 1.064 | 1.247 | 1.331 |
9.701 - 11.200 | 964 | 1.108 | 1.298 | 1.386 |
Wichtig:
Von diesen Beträgen wird das Kindergeld abgezogen – zur Hälfte bei minderjährigen, vollständig bei volljährigen Kindern.
Wie man den Kindesunterhalt genau berechnet und welche Höhe er voraussichtlich haben wird, kannst du jederzeit einfach und bequem mit unserem Kindesunterhalt-Rechner herausfinden. In nur wenigen Schritten erhältst du eine erste Auskunft zu deinem Anspruch.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Solltest du in die Situation geraten, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, hast du die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss bei Gericht zu beantragen. Dieser wird, nach Möglichkeit, beim Unterhaltspflichtigen wieder zurückgefordert, sobald dieser über die entsprechenden Mittel verfügt.
Zudem kannst du den Unterhalt einklagen und mit Hilfe eines vollstreckbaren Unterhaltstitels einfordern.
§ 1612a BGB – Mindestunterhalt
Aufgrund § 1612a Abs. 1 BGB kann ein minderjähriger Unterhaltsberechtigter von einem Elternteil, mit dem nicht in Gemeinschaft gelebt wird, ein monatliches Unterhaltsgeld verlangen. Dies richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Alter des Berechtigten.
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich minderjährige Kinder. Die Unterhaltspflicht endet jedoch nicht zwangsläufig mit dem Erreichen der Volljährigkeit.
Der Anspruch auf Unterhalt bleibt bestehen, solange sich dein Kind in der Ausbildung befindet. Das gilt für das
Beenden der Schule oder
eine Erstausbildung.
Die Ausbildung kann in Form einer Lehre oder eines Studiums bestehen. Es ist sogar eine Kombination möglich, wenn die Lehrinhalte in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehen oder es sich um eine mehrstufige Ausbildung handelt. Auch eine Orientierungszeit wird dem Kind zugestanden.
Grundsätzlich werden auch das:
BAföG
die Ausbildungsvergütung und
die Einkünfte aus Studentenjobs
beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Keine Anrechnung finden Ferienjobs oder Nebentätigkeiten eines Schülers.
Im Falle eines Studiums wird die durchschnittliche Studiendauer zugrunde gelegt. Nach der Ausbildung musst du noch drei Monate weiterzahlen. Für behinderte Kinder besteht eine lebenslange Unterhaltspflicht.
Erfahre mehr zum Unterhalt ab 18 in unserem Beitrag.
Zusammenfassung:
Unterhalt muss grundsätzlich für minderjährige Kinder gezahlt werden. Der Anspruch auf Unterhalt bleibt während einer Ausbildung (Schule, Ausbildung oder Studium) bestehen, auch wenn die Volljährigkeit schon erreicht wurde. Kombinationen sind möglich. Dem Kind wird zusätzlich eine Orientierungsphase zugestanden.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Kindesunterhalt helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.