Kind umarmt Vater vor Mutter

Rechte, Pflichten und Berechnung Kindesunterhalt

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Kinder können mitunter eine große finanzielle Belastung darstellen. Nach einer Trennung ist von einem Partner oft Unterhalt zu bezahlen. Hierbei ist wichtig, zu wissen, wie hoch und wie lange der Unterhalt gezahlt werden muss.

von KLUGO
20.11.2017
4 Min Lesezeit

Kindesunterhalt Das Wichtigste in Kürze

  • Minderjährige Kinder haben grundsätzlich eine Anspruch auf Unterhalt.

  • Die Unterhaltspflicht endet nicht zwingend mit der Volljährigkeit, sondern kann bis zum Abschluss der Ausbildung weiterlaufen.

  • Die Düsseldorfer-Tabelle dient als Orientierungshilfe für die Höhe des Unterhalts.

Was ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil zur Sicherung der Lebensführung des Kindes zahlen muss, wenn er nicht der sorgerechtliche Versorger ist.

Wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

Im Falle einer Scheidung der Eltern hat das Kind Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, stellt die Unterkunft und Verpflegung und somit den Naturalunterhalt. Dementsprechend muss der andere Elternteil für den Barunterhalt aufkommen.

Neben dem Kindesunterhalt muss auch im Falle einer Trennung ein Trennungsunterhalt gezahlt werden, wenn die Ehe Kinder hervorgebracht hat. Es ist aber immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.

Auf den Punkt gebracht:

  • Im Falle einer Scheidung besteht Recht auf Unterhalt.

  • Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist unterhaltspflichtig.

  • Eventuell muss auch ein Trennungsunterhalt gezahlt werden.

  • Hierbei ist jedoch immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu beachten.

Wie wird Unterhalt beantragt?

Sobald du weißt, dass du Anspruch auf Unterhalt hast, kannst du beim zuständigen Familiengericht Unterhalt beantragen. Wenn eine Unterhaltspflicht tatsächlich besteht, wird das Gericht die Höhe des Unterhaltes berechnen.

KLUGO Tipp:

Oft ist nicht ersichtlich, ob und wie viel Unterhalt geschuldet wird. Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist daher sinnvoll. Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann dir Auskunft über Unterhaltsforderungen und andere wichtige Details bei Trennungen geben.

Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Der Unterhaltsanspruch wird anhand der Düsseldorfer Tabelle bestimmt.

Düsseldorfer Tabelle 2025

Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB)

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Euro

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

bis 2.100

482

554

649

693

2.101 - 2.500

507

582

682

728

2.501 - 2.900

531

610

714

763

2.901 - 3.300

555

638

747

797

3.301 - 3.700

579

665

779

832

3.701 - 4.100

617

710

831

888

4.101 - 4.500

656

754

883

943

4.501 - 4.900

695

798

935

998

4.901 - 5.300

733

843

987

1.054

5.301 - 5.700

772

887

1.039

1.109

5.701 - 6.400

810

931

1.091

1.165

6.401 -7.200

849

976

1.143

1.220

7.201 - 8.200

887

1.020

1.195

1.220

8.201 - 9.700

926

1.064

1.247

1.331

9.701 - 11.200

964

1.108

1.298

1.386

Wie man den Kindesunterhalt genau berechnet und welche Höhe er voraussichtlich haben wird, kannst du jederzeit einfach und bequem mit unserem Kindesunterhalt-Rechner herausfinden. In nur wenigen Schritten erhältst du eine erste Auskunft zu deinem Anspruch.

Was passiert bei Nichtzahlung?

Solltest du in die Situation geraten, dass der Unterhaltspflichtige seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, hast du die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss bei Gericht zu beantragen. Dieser wird, nach Möglichkeit, beim Unterhaltspflichtigen wieder zurückgefordert, sobald dieser über die entsprechenden Mittel verfügt. Zudem kannst du den Unterhalt einklagen und mit Hilfe eines vollstreckbaren Unterhaltstitels einfordern.

§ 1612a BGB – Mindestunterhalt

Aufgrund § 1612a Abs. 1 BGB kann ein minderjähriger Unterhaltsberechtigter von einem Elternteil, mit dem nicht in Gemeinschaft gelebt wird, ein monatliches Unterhaltsgeld verlangen. Dies richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Alter des Berechtigten.

Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?

Anspruch auf Unterhalt haben grundsätzlich minderjährige Kinder. Die Unterhaltspflicht endet jedoch nicht zwangsläufig mit dem Erreichen der Volljährigkeit.

Der Anspruch auf Unterhalt bleibt bestehen, solange sich dein Kind in der Ausbildung befindet. Das gilt für das:

  • Beenden der Schule oder

  • eine Erstausbildung.

Die Ausbildung kann in Form einer Lehre oder eines Studiums bestehen. Es ist sogar eine Kombination möglich, wenn die Lehrinhalte in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehen oder es sich um eine mehrstufige Ausbildung handelt. Auch eine Orientierungszeit wird dem Kind zugestanden.

Grundsätzlich werden auch das:

  • BAföG

  • die Ausbildungsvergütung und

  • die Einkünfte aus Studentenjobs

beim Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Keine Anrechnung finden Ferienjobs oder Nebentätigkeiten eines Schülers.

Im Falle eines Studiums wird die durchschnittliche Studiendauer zugrunde gelegt. Nach der Ausbildung musst du noch drei Monate weiterzahlen. Bei behinderten Kindern gilt eine lebenslange Unterhaltspflicht.

Erfahre mehr zum Unterhalt ab 18 in unserem Beitrag.

Zusammenfassung:

Unterhalt muss grundsätzlich für minderjährige Kinder gezahlt werden. Der Anspruch auf Unterhalt bleibt während einer Ausbildung (Schule, Ausbildung oder Studium) bestehen, auch wenn die Volljährigkeit schon erreicht wurde. Kombinationen sind möglich. Dem Kind wird zusätzlich eine Orientierungsphase zugestanden.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Kindesunterhalt helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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