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Welche Unterlagen sind nötig? Scheidungsunterlagen

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Für einen wirksamen Scheidungsantrag werden spezielle Unterlagen benötigt, die im Fall der Fälle bereitstehen sollten.

von KLUGO
21.11.2017
8 Min Lesezeit

Scheidungsunterlagen Das Wichtigste in Kürze

  • Sobald das Trennungsjahr beendet ist, kannst du mit Unterstützung eines Anwalts den Scheidungsantrag samt aller notwendigen Unterlagen einreichen.

  • Die Scheidung selbst kann nur von einem Anwalt beantragt und von einem Richter geschieden werden.

  • Für die Einreichung der Scheidung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: Heiratsurkunde, Gebursturkunde der Kinder, Personalausweis, falls vorhanden der Ehevertrag, Formulare für den Versorgungsausgleich etc.

Welche Scheidungsunterlagen werden benötigt?

Nach § 1564 BGB kann die Ehe per richterlichem Beschluss geschieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass du beim zuständigen Familiengericht einen entsprechenden Scheidungsantrag stellst.

Wer die Scheidung einreichen möchte, muss zunächst das Trennungsjahr zuverlässig nachweisen. Ist dies der Fall, stimmt das Familiengericht der Loslösung vom Partner in den meisten Fällen auch problemlos zu – sofern alle Scheidungsunterlagen richtig eingereicht worden sind.

Auf den Punkt gebracht:

  • Eine Ehe kann nur per richterlichem Beschluss geschieden werden.

  • Hierfür muss am Familiengericht ein Scheidungsantrag gestellt werden.

  • Um eine Scheidung zu beantragen, muss ein Trennungsjahr nachgewiesen werden.

Übersicht der wichtigsten Scheidungsunterlagen

Bevor du deine Scheidungsunterlagen zusammensuchst, bleibt dir der Gang zum Rechtsanwalt bei einer Scheidung in keinem Fall erspart: Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang, das heißt, ausschließlich Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, entsprechende Anträge zu stellen. Hierfür musst du deinem Rechtsbeistand eine gültige Vollmacht unterschreiben. Der Rechtsanwalt stellt anschließend den Antrag zur Trennung und hilft dir bei der Zusammenstellung aller Scheidungsunterlagen.

Zusammenfassung:

In Scheidungssachen herrscht Anwaltszwang. Nur Anwälte können einen Scheidungsantrag stellen. Trotz vollständiger Unterlagen darfst du als Privatperson keine Scheidung eigenmächtig einreichen. Der Rechtsanwalt benötigt für die Antragsstellung eine gültige Vollmacht.

Die benötigten Scheidungsunterlagen auf einen Blick

  • Anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag

  • Sofern vorhanden: Ehevertrag

  • Eine Kopie des Familienstammbuchs oder eine Heiratsurkunde (das Original muss beim Scheidungstermin vorgelegt werden)

  • Eine Kopie der Geburtsurkunde möglicher Kinder

  • Zum Scheidungstermin muss der Personalausweis vorgelegt werden

  • Im Falle der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe: Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten und Mietvertrag

  • Sofern vorhanden: eine beglaubigte Kopie der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Formulare für den Versorgungsausgleich

Ehepartner haben gemeinsame Kinder

Bei gemeinsamen Kindern musst du neben den genannten Scheidungsunterlagen noch weitere Papiere einreichen. Dies gilt vor allem, wenn die gemeinsamen Kinder noch minderjährig sind.

Wichtig zu wissen: Wenn ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart werden soll, musst du im Scheidungsantrag die gemeinsamen minderjährigen Kinder angeben. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich auch das Modell, das der Gesetzgeber vorsieht und daher keinen gesonderten Antrag benötigt.

Zu den notwendigen Unterlagen bei gemeinsamen Kindern zählen weiterhin:

  • Geburtsurkunde

  • Regelungen zum Umgang

  • Information über bereits getroffene Vereinbarungen zum Kindesunterhalt

  • Regelungen zum Namen

Ehepartner sind beide Ausländer

Sind die beiden Ehepartner Ausländer, dann gelten bezüglich der benötigten Scheidungspapiere zunächst keine Besonderheiten, denn: Die Scheidung erfolgt grundsätzlich nach deutschem Recht.

Eine Ausnahme davon ergibt sich dann, wenn es zur Anwendung der Rom-III-EU-Verordnung Nr. 1259/2010 kommt: Sie erlaubt es Ehepaaren, ihre Scheidung nach dem Recht des Heimatlandes abzuwickeln. Dies ist möglich, indem sie wählen, welches Recht für die Scheidung zur Anwendung kommt.

Dabei habt ihr folgende Möglichkeiten:

  • Das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl immer noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat.

  • Das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt.

Wie reiche ich eine Scheidung ein?

Solltest du mit deinem Partner noch an einem gemeinsamen Aufenthaltsort, sprich in der gemeinsamen Ehewohnung, leben, ist das örtliche Familiengericht zuständig.

Wenn ihr keinen gemeinsamen Wohnsitz habt, aber gemeinsame Kinder vorhanden sind, liegt der Gerichtsstand an dem Ort, an dem ein Ehegatte mit dem gemeinsamen Kind seinen gewöhnlichen Inlandsaufenthalt hat.

Liegen keine genauen Informationen zu den beiden oben genannten Fällen vor, ist der ausschließliche Gerichtsstand zuständig. Hiernach ist das Familiengericht am letzten bekannten gemeinsamen Wohnsitz beider Ehepartner zuständig.

Wird der Scheidungsantrag eingereicht, folgt der Ablauf unabhängig vom Scheidungsgrund einer festgelegten Reihenfolge. Der Scheidungsablauf und der abschließende Scheidungsbeschluss orientieren sich dabei primär daran, wann das vom Gesetzgeber verlangte Trennungsjahr abläuft.

Für den Scheidungsantrag benötigt der Scheidungsanwalt alle wichtigen Informationen, die für das anschließende Scheidungsverfahren von Bedeutung sind. Ein Scheidungsformular erleichtert dabei das Zusammenstellen der notwendigen Angaben und ermöglicht es dem Scheidungsanwalt, den eigentlichen Scheidungsantrag in Papierform zu erstellen und vor Gericht einzureichen.

KLUGO stellt dir ein Muster-Scheidungsformular als kostenlosen Download zur Verfügung. Es kann die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit dem von dir gewählten Familienrechtsanwalt darstellen.

Das Scheidungsformular fragt folgende Daten von beiden Ehepartnern ab:

  • Vor- und Zuname

  • Postanschrift

  • Staatsangehörigkeit

  • Datum der Hochzeit

  • Angaben zur Trennungszeit

  • Angaben über gemeinsame Kinder

  • Angaben zum Versorgungsausgleich

  • Nettoeinkommen

  • Güterstand

Zuständiges Gericht und Dauer einer Scheidung

Bei getrennten Haushalten orientiert sich der Gesetzgeber an dem Elternteil, bei dem die Kinder leben. Das hängt mit der Einbindung des Jugendamtes in das Verfahren zusammen.

Im Fall einer kinderlosen Ehe gestaltet sich das Ganze etwas komplizierter: Befindet sich deine oder die neue Bleibe deines ehemaligen Partners noch im Bezirk der ehemaligen Ehewohnung, wird wiederum das hier ansässige Familiengericht mit der Scheidung betraut. Gilt auch das nicht, kommt es darauf an, wer den Antrag zuerst eingereicht hat.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt maßgeblich von der Einigungsfähigkeit der Parteien ab. Werden Scheidungsfolgesachen größtenteils außergerichtlich geregelt, verkürzt sich die Verhandlungszeit wesentlich und Kosten werden eingespart.

infografik dauer bei einer einvernehmlichen scheidung
Scheidungsdauer – Infografik

Scheidungsfolgen: der Versorgungsausgleich

Sobald du die Scheidung einreichst, bist du verpflichtet, Angaben zum Versorgungsausgleich beizufügen.

Wenn beide Partner wünschen, die Trennung schnellstmöglich über die Bühne zu bringen, solltet ihr euch vorher genau über die Scheidungsfolgen einigen.

Für die Gültigkeit des Dokuments ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.

Theoretisch könnte die Vereinbarung auch vom Richter protokolliert werden. In diesem Fall bräuchten aber beide Parteien zwingend einen Rechtsanwalt.

Scheidung: kostenlose Beratung

Nach § 138 Abs. 1 FamFG muss bei einer Scheidungssache zwingend ein Anwalt vertreten sein. Andernfalls hat das Gericht der Partei einen Anwalt beizuordnen. Vor einer Beiordnung ist der Betroffene persönlich anzuhören und darauf hinzuweisen, dass Familiensachen mit der Scheidungssache gemeinsam entschieden werden können.

Wer den Aufwand und den Papierkram beim Scheidungsverfahren minimieren möchte, für den könnte eine Online-Scheidung unter Umständen eine Alternative sein.

Prozesskosten und Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Prozesskosten sollten kein Grund sein, von einer Scheidung Abstand zu nehmen: Ist die eheliche Gemeinschaft unwiderruflich vorbei und besteht der Wunsch nach einer Scheidung, solltest du von deinen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Wenn dir dazu das Geld fehlt, hast du die Option, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, entfallen die sonst üblichen Gerichtskosten. Ist dein Einkommen nachweislich zu niedrig, werden auch die Kosten für den Scheidungsanwalt übernommen. Empfänger von Sozialhilfe bzw. Hartz IV sind in der Regel komplett von den Kosten für das Scheidungsverfahren befreit.

Wichtig zu wissen: Du kannst den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit den restlichen Scheidungspapieren einreichen. Der Antrag wird bewilligt, wenn du eine entsprechende Bedürftigkeit aufweist – diese orientiert sich an deinen individuellen wirtschaftlichen Voraussetzungen.

Als Berechnungsgrundlage dient dabei das sogenannte anrechnungsfähige Einkommen. Dieses berechnet sich aus dem zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen minus der monatlichen Verbindlichkeiten in Form von Miete, Nebenkosten und ähnlichen Ausgaben.

Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist die hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das ist im Rahmen eines Scheidungsverfahrens insbesondere die Einhaltung des Trennungsjahres, das der Gesetzgeber als wichtigste Voraussetzung für einen Scheidungsbeschluss festgelegt hat.

Wie lange muss ich Scheidungsunterlagen aufbewahren?

Scheidungsunterlagen solltest du nach der Scheidung nicht einfach wegwerfen. Möchtest du Namensänderungen vornehmen oder erneut heiraten, sollte ein rechtskräftiger Beschluss noch verfügbar sein. Verstirbt einer der ausgleichsberechtigten Ehegatten, erleichtern die Unterlagen zudem die Prüfung, wenn es zum Beispiel um eine Abänderung des Versorgungsausgleichs geht.

Hast du die Unterlagen nicht mehr vorliegen, besteht noch die Möglichkeit – innerhalb der gerichtlichen Aufbewahrungsfristen – über das Gericht, bei dem die Scheidung mit Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, an Abschriften zu gelangen.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Scheidung helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere Partner-Anwälte beim Thema Trennung stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen – auch über die Erstberatung hinaus.

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