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Scheidungsgründe und Voraussetzungen
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Scheidungsgründe & Zerrüttungsprinzip

Wer sein Eheverhältnis beenden und die Scheidung einreichen möchte, sollte sich über ein paar Dinge im Klaren sein. Unter anderem kann dieser Schritt finanziell und auch emotional stark belasten.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Bei einem dauerhaft zerrütteten Verhältnis beider Eheleute folgt häufig die Scheidung. Bis zum Jahre 1977 war bei einer Annullierung der Ehe noch die Schuldfrage zu klären. Heutzutage gilt hier das Zerrüttungsprinzip.

§ 1565 BGB: Scheitern einer Ehe


Nach § 1565 Abs. 1 BGB ist eine Ehe gescheitert, sofern die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird.

Was ist das Zerrüttungsprinzip?

Durch das Zerrüttungsprinzip wurde die Scheidung von dem Makel befreit, dass einer der beiden Ehegatten die Schuld am Scheitern der Ehe hat. Dies hatte vor der Neuregelung auch Auswirkungen auf diverse Forderungen, die sich aus der Scheidung ergeben. Auch heute kann dieser Umstand aber Einfluss auf Unterhalts- oder Ausgleichsansprüche rund um den Versorgungsausgleich haben – die Schuldfrage ist somit indirekt immer noch von Bedeutung, wenn eine Ehe durch Scheidungsurteil aufgelöst wird.

Das Zerrüttungsprinzip legt fest, dass – unabhängig vom konkreten Grund – die Ehe dann geschieden werden darf, wenn sie unweigerlich als gescheitert gilt. Als Indiz für die gescheiterte Ehe ist vom Gesetzgeber das Trennungsjahr entscheidend: Nach Ablauf des Trennungsjahres wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten einen entsprechenden Antrag auf Scheidung einreichen oder aber der Scheidung nach § 1566 Abs. (1) BGB zustimmen.

Räumliche Trennung bei Scheidung

Zu den wesentlichen, rechtsgültigen Voraussetzungen, die zur Einreichung der Trennung berechtigen, gehört demnach unter anderem das Einhalten der einjährigen Trennungsphase. Hier muss die Trennung „von Tisch und Bett“ erfolgen. Konkret können Sie diese Forderung am einfachsten erfüllen, indem Sie in eine neue Wohnung ziehen.

Wichtig zu wissen: Sollte ein Ehepartner die Voraussetzungen für die Scheidung infrage stellen, dann muss der Ehegatte, der den Antrag auf Scheidung gestellt hat, in der Regel nach § 1566 Abs. (2) BGB drei Jahre abwarten, bis der Richter die Scheidung beschließen kann.

Aus organisatorischen, rechtlichen oder finanziellen Gründen müssen beide Ehepartner jedoch zuweilen in den gemeinsamen Wohnräumen verbleiben. Das ist vom Gesetzgeber her auch kein Problem. Um die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Scheidung jedoch weiterhin zu erfüllen, müssen Sie einen getrennten Haushalt führen und dies auch nachweisen können. Geschäfte des täglichen Lebens und gemeinsame Aktivitäten sind – außer zum Wohle des Kindes – ausgeschlossen.

Wichtig ist es zunächst, Kassensturz zu machen. Dies sollte nicht erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschehen, sondern schon zu Beginn der Trennung. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind die Grundlage einer guten Rechtsberatung."
Dr. Udo Völlings
Fachanwalt für Familienrecht

Urteile bei Ausnahmefällen

Liegen besonders schwerwiegende Scheidungsgründe vor, kann vom Trennungsjahr als wesentlichem Bestandteil der Voraussetzungen einer Scheidung abgesehen werden. Eine solche Härtefallentscheidung wird beispielsweise bei Alkoholismus gefällt. Beachten Sie jedoch, dass hier letztendlich das Gericht immer von neuem abwägt. Da hier eine Einzelfallentscheidung erfolgt, lässt sich eine pauschale Aussage für möglicherweise einschlägige Härtefälle bei einer Scheidung nicht treffen.

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Gerade Scheidungen sind häufig heikle Angelegenheiten, bei denen es schwer ist, kühlen Kopf zu bewahren. In solchen Fällen ist es immer ratsam, sich Hilfe und Beistand eines erfahrenen Familienanwalts zu holen.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Auf den Punkt gebracht:

  • Scheidung ist möglich bei dauerhaft zerrüttetem Verhältnis
  • Einjähriges Trennungsjahr ist obligatorisch
  • In Härtefällen kann das Trennungsjahr wegfallen
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Härtefallscheidung: In diesen Fällen können Sie das Trennungsjahr umgehen!

"In Ausnahmefällen erlaubt es der Gesetzgeber, dass das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr abgekürzt wird – dafür gelten allerdings strenge Voraussetzungen. "

Was sind die häufigsten Scheidungsgründe?

Für die persönlichen Motive, die zur Loslösung vom Partner geführt haben, gibt es keine allgemeingültige Statistik. Dennoch treten einige Scheidungsgründe erfahrungsgemäß besonders häufig auf. Ein genauer Blick zeigt, dass sich die Scheidungsgründe bei Männern und Frauen oft voneinander unterscheiden – grundsätzlich ist die Bereitschaft zur endgültigen Trennung und zur Auflösung der Ehe durch Frauen aber deutlich ausgeprägter als bei Männern. Hauptmotivation für eine Scheidung ist bei Frauen der Statistik zufolge der Mangel an Kommunikation – demgegenüber lassen sich Männer am ehesten nach einem Seitensprung scheiden.

Trennungsgründe – Infografik
Trennungsgründe – Infografik

Im Überblick handelt es sich bei den häufigsten Scheidungsgründen vor allem um:

  • Seitensprünge und Fremdgehen
  • Kein gemeinsamer Nenner
  • Fehlende körperliche Zuneigung
  • Physische und psychische Gewalt
  • Fehlende Kommunikation
  • Gesundheitliche Probleme
  • Suchterkrankungen
  • Übermaß an Konflikten und Streitereien
Untreue oder Differenzen sind die Hauptgründe für eine Scheidung. Das Gesetz sieht in solchen Fällen ein obligatorisches Trennungsjahr vor. Fehlende körperliche Nähe oder Gewalt sind oft weitere Trennungsgründe. Bei häuslicher Gewalt kann von einem Trennungsjahr abgesehen werden.

Untreue

Seitensprünge während der Beziehung führen häufig zur Trennung, die gegenseitige Treue gilt auch rechtlich als einer der wichtigsten Grundpfeiler der Ehe. Durch das erschütterte Vertrauen ergibt es häufig keinen Sinn mehr, die Bindung aufrechtzuerhalten. Lässt sich der One-Night-Stand einwandfrei nachweisen, kann er auch in den nachträglichen Scheidungsverhandlungen in der Praxis durchaus zu einer schlechteren Argumentationsposition führen.

Differenzen

Eine verfrühte oder überstürzte Hochzeit führt häufig dazu, dass sich die Ehepartner erst danach so richtig kennenlernen. Nicht selten wird Ihnen hier bereits nach wenigen Monaten bewusst, dass kein gemeinsamer Nenner besteht. Manchmal leben sich Paare aber auch nach mehreren Jahren schlichtweg auseinander. Unabhängig von der Dauer der Ehe sieht das Gesetz ein Trennungsjahr vor.

Fehlende körperliche Nähe

Vor allem nach mehreren Jahren kann es unter Umständen zu Lustlosigkeit während der Partnerschaft kommen. Oftmals helfen ausführliche Gespräche, die Situation wieder zu bereinigen. Zudem unterstützen Sie ausgebildete Therapeuten bei einer möglichen Lösung für das Problem.

Gewalt

Bei psychischer und physischer Gewalt sind unter Umständen, wie bereits erwähnt, die Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung erfüllt. Dies gilt insbesondere für sichtbare Misshandlungen und nachweisliche Terrorisierung vonseiten eines Ehepartners. Sogar die Polizei ist bei akuten Gefahrensituationen hier berechtigt, sofort helfend einzugreifen.

Suchterkrankungen

Ob Alkohol, Glücksspiel oder Drogen: Ist einer der beiden Ehepartner in einer physischen oder psychischen Abhängigkeitssituation, dann leidet darunter in der Regel auch die eheliche Gemeinschaft. Nicht immer ist der Betroffene bereit, Hilfe von außen anzunehmen. Das kann dazu beitragen, dass sich die ohnehin angespannte Situation noch weiter verschärft – und im schlechtesten Fall zum Scheitern der Ehe führen.

Fehlender Freiraum

Auch das Einengen im weitesten Sinn kann die eheliche Gemeinschaft so beeinträchtigen, dass die Ehe langfristig scheitert. Dazu zählt primär auch ausgeprägte Eifersucht oder extremes Klammern. Wer dem Partner den eigenen Freiraum nimmt, beseitigt damit nicht eine mögliche Distanz – vielmehr sorgt Einengung nachweislich dafür, dass sich der Partner umso schneller von der Beziehung löst. Eine Trennung ist dann oft die einzige Möglichkeit, der physischen und psychischen Enge zu entgehen.

Geiz

Finanzielle Probleme beeinträchtigen auf Dauer auch die größte Liebe. Erschwerend kommt in einer Ehe oft der Umstand zum Tragen, dass einer der beiden Ehepartner weniger verdient oder aufgrund der Familienplanung nicht mehr arbeitet und sich um die Kindererziehung zu Hause kümmert – mit den entsprechenden Einbußen. Die dadurch entstehende Abhängigkeit vom Partner und von seiner finanziellen Unterstützung kann zu unüberbrückbaren Differenzen führen – und auch die Ehe insgesamt scheitern lassen.

Abschließend fassen wir noch einmal das Wichtigste zu Scheidungsgründen und Voraussetzungen zusammen:

  • Eine dauerhaft zerrüttete Ehe führt häufig zur Beantragung der Scheidung.
  • In den meisten Fällen muss ein Trennungsjahr erfolgen.
  • Die häufigsten Trennungsgründe sind Differenzen, Untreue, Emotionslosigkeit oder Gewalt.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Scheidung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte bei einer Scheidung stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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