Das kannst du tun Umgangsrecht verweigert
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Oft sind die Kinder die Leidtragenden, wenn die Eltern sich trennen. Viele Eltern teilen sich den Umgang mit den Kindern. Doch was ist, wenn einem Elternteil das Umgangsrecht verweigert wird? In welchen Fällen ist es erlaubt, dem Vater oder der Mutter das Kind vorzuenthalten? Erfahre in unserem Beitrag, was du tun kannst, um dein Umgangsrecht durchzusetzen. Wir informieren dich über die Gesetzmäßigkeiten des Umgangsrechts und deine Ansprüche als Elternteil.
Umgangsrecht verweigert Das Wichtigste in Kürze
Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
Der Umgang mit dem eigenen Kind darf dir nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch dich nachweislich beeinträchtigt wird oder du eine Suchterkrankung hast.
Du kannst dein Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.
Der gesetzliche Anspruch auf das Umgangsrecht
Es gibt grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den eigenen Kindern. Dieser Anspruch ist in § 1684 Abs. 1 BGB fest verankert. In Absatz 2 wird Eltern außerdem eine sogenannte Loyalitätspflicht auferlegt.
Das bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte. Denn nicht nur Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, sondern auch Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern.
So kannst du dein Umgangsrecht durchsetzen
Leider kommt es nur allzu häufig vor, dass einem Elternteil der Umgang mit den eigenen Kindern verweigert oder zumindest erheblich erschwert wird. In einem solchen Fall solltest du nicht zögern, einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten und dein Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen.
Möglich ist das gemäß § 1684 Abs. 3 BGB vor dem Familiengericht. Hier steht geschrieben, dass das Familiengericht über die Ausgestaltung des Umgangsrechts von Eltern mit ihrem Kind entscheiden und entsprechende Anordnungen treffen kann.
Bei allen Entscheidungen des Familiengerichts hat das Kindeswohl gemäß § 1697a BGB oberste Priorität. In Einzelfällen kann das Gericht also auch zu der Entscheidung kommen, dass der Umgang mit dem Kind zu Recht verweigert wird.
Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden?
Damit einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verboten werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes gefährden.
Zu den schwerwiegenden Gründen zählen:
Körperliche Misshandlungen des Kindes
Verursachte psychische Auffälligkeiten des Kindes
Suchterkrankungen des Elternteils (Alkohol- oder Drogensucht)
Ansteckende Krankheiten, vor denen das Kind nicht geschützt werden kann
Entführungsgefahr
Um sich in einem solchen Fall abzusichern, sollte die Umgangsverweigerung mit dem zuständigen Jugendamt zuvor kommuniziert werden.
Wird einem Elternteil der Umgang zu Unrecht verweigert, hat das Konsequenzen und es kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro angeordnet werden. Kann das Ordnungsgeld nicht beglichen werden, droht sogar Ordnungshaft. Außerdem kann Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn dir der Umgang zu Unrecht verweigert wird. Beispielsweise wenn du ein Hotel für dich und dein Kind reserviert hast und dir dann kurzfristig der Umgang verweigert wird, du aber trotzdem zahlen musst.
Was tun, wenn das Kind selbst den Umgang verweigert?
Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben möchten oder nicht. Verweigern sie den Umgang, hast du hier keine Handhabe.
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres sieht das anders aus und das Umgangsrecht bleibt bestehen. Der Kontakt zum anderen Elternteil muss entsprechend auch gegen den Willen des Kindes gefördert werden.
Umgangsrecht verweigert So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter
Wenn du in der Situation bist, dass dir das Umgangsrecht deines Kindes zu Unrecht verweigert wird, solltest du schnell handeln. Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte ist dir gern dabei behilflich, dein Umgangsrecht durchzusetzen.
Nimm jetzt Kontakt zu einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Familienrecht auf und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.