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Scheidungsfolgesachen
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Scheidungsfolgesachen

Eine Scheidung ist für die meisten Menschen ein einschneidendes Erlebnis. Sie bringt nicht nur emotionalen Stress mit sich, sondern auch finanzielle Opfer. In den Scheidungsfolgesachen werden finanzielle Details der Scheidung geregelt.

Scheidungsfolgesachen wie Umgangsrecht und Sorgerecht

Die Scheidung löst bekanntermaßen eine Reihe von Folgeentwicklungen aus. Unter dem Begriff Scheidungsfolgesachen lassen sich dementsprechend alle Sachen zusammenfassen, die grundsätzlich nichts mit der Scheidung an sich zu tun haben.

Konkreter handelt es sich dabei um folgende Dinge:

  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Fragen in Bezug auf den Haushalt und die eheliche Wohnung

In der Praxis nehmen die Scheidungsfolgesachen häufig einen nicht unerheblichen Stellenwert ein – insbesondere bei einer nicht einvernehmlichen Trennung.

Es ist wichtig, einen klaren Kopf zu behalten. Zuerst sollte man Kassensturz machen und schauen, wie die Vermögensverhältnisse sind, um sich auf dieser Grundlage persönlich beraten zu lassen."
Dr. Udo Völlings
Fachanwalt für Familienrecht

Scheidungsfolgesachen als Teil der Scheidung

Von Gesetzes wegen gehören die Scheidungsfolgesachen unweigerlich zum Prozess. In einigen Fällen nehmen Gerichte jedoch Ausnahmen von dieser Regelung vor. Vor allem die Verzögerung des gesamten Verfahrens durch ungeklärte Teilaspekte ist in der Praxis von Bedeutung. Ab etwa zwei Jahren Verfahrensdauer können Sie von einer grundsätzlichen Zustimmung zur Abtrennung ausgehen. Grundvoraussetzung bleibt allerdings, dass Sie und Ihr Partner diesem Schritt zustimmen. Ist der strittige Bereich abgetrennt, wird der Weg zur offiziellen Scheidung geebnet.

Nicht selten bleiben die Folgesachen jedoch so lange strittig, bis das Gericht eine Entscheidung nach mehreren Jahren fällt. In diesem Fall bleibt die Ehe in der Zwischenzeit bestehen. Zu den häufigsten Streitpunkten gehören im Übrigen offene Forderungen aus Unterhalt und Zugewinn.

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Was ist bei Sorgerecht & Umgangsrecht zu beachten

"Nach einer Trennung oder Scheidung muss entschieden werden, wer sich um die gemeinsamen Kinder kümmert. Können sich die Eltern bei der Wahl des Sorgerechts nicht einigen, muss ein Familiengericht entscheiden. "

Scheidungsfolgesachen regeln

Diese wichtigen Punkte sollten Sie bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen beachten:

  • Folgesachen außergerichtlich zu regeln, spart Geld und Zeit.
  • Zuvor sollten Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche genau informieren.
  • Erfolgt eine Trennung einvernehmlich, werden Folgesachen nicht vor Gericht geklärt.
Scheidungsfolgenvereinbarung – Infografik
Scheidungsfolgenvereinbarung – Infografik

Folgesachen müssen also nicht zwangsweise gerichtlich geregelt werden. Dies macht schon aus finanzieller Hinsicht oftmals Sinn, denn durch eine außergerichtliche Einigung sparen Sie deutlich an Kosten für Anwalt und Gericht.

Es ist sinnvoll, sich in diesem Fall genau über eigene Ansprüche und Rechte zu informieren, damit Sie nicht nachteilig aus der Einigung hervorgehen.

§ 142 Verfahren in Familiensachen (FamFG)


Der § 142 Abs. 1 des FamFG schreibt vor, dass im Falle einer Scheidung über sämtliche im Verbund stehenden Folgesachen einvernehmlich entschieden werden muss.

Wird nach § 142 Abs. 2 FamFG die Scheidung abgelehnt, so werden auch alle Folgesachen gegenstandslos.

Bei einer einvernehmlichen Trennung mit nur einem Rechtsanwalt für Familienrecht werden die Scheidungsfolgesachen ebenfalls nicht vor Gericht geklärt. Diese Variante funktioniert allerdings nur, wenn Sie sich im Vorfeld genau über die oben aufgeführten Punkte einig sind.

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Ehevertrag als weitere Option

Die häufigsten finanziellen Streitpunkte umgehen Sie, indem Sie einen Ehevertrag schließen. Er regelt Unterhaltsverpflichtungen, Zugewinn- und Versorgungsausgleich – und schafft somit von vorneherein Klarheit für beide Parteien.

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Eine einvernehmliche Trennung ist immer günstiger, als vor Gericht zu ziehen. Hier sollte abgewogen werden, ob die Zeit- und Kostenaufwendungen eines Gerichtsverfahrens lohnenswert sind.

Ungerechte Scheidung: An die nächsthöhere Instanz wenden

Besonders bei strittigen Verfahren entscheiden Gerichte nicht immer im Sinne einer Partei. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, besteht die Möglichkeit, eine nächsthöhere Instanz aufzusuchen. Auch sie bleibt aber bei der Neubewertung im Wesentlichen auf die bisherigen Erkenntnisse beschränkt.

In folgender Checkliste finden Sie alle Information zu Scheidungsfolgesachen zusammengefasst:

  • Scheidungsfolgesachen werden bei der Scheidung entschieden.
  • Sie regeln den Unterhalt, die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht und vieles mehr.
  • Scheidungsfolgesachen können auch privat, also ohne Gericht, geregelt werden. Hierdurch werden Kosten und Zeit gespart.
  • Bei Unzufriedenheit über die gerichtliche Entscheidung kann Einspruch eingelegt werden.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Familienrecht und Scheidung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte bei Scheidung stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.