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Wenn der Ex-Partner nicht zahlt Unterhalt einklagen – Alles Wichtige auf einen Blick

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Laut Gesetz steht dir eine Zahlung von Unterhalt seitens des Ehegatten zu, sollte dieser zur Zahlung fähig sein. Zahlt er nicht, kannst du den Unterhalt einklagen.

von KLUGO
21.11.2017
8 Min Lesezeit

Unterhalt einklagen Das Wichtigste in Kürze

  • Sollte dein Ex-Partner eine Zahlung verweigern, solltest du überlegen, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen.

  • Unterhalt einklagen kann ein schwieriges Unterfangen sein, es lassen sich kaum allgemeingültige Tipps geben, weshalb es um so wichtig ist, jeden Fall indviduell zu betrachten bzw. betrachten zu lassen.

  • Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, ist es empfehlenswert von Anfang an einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.

Unterhalt einklagen bei Nichtzahlung

Im Falle einer Ehescheidung oder Trennung steht dir und auch deinem Kind Unterhalt von dem nicht versorgenden Teil zu. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass sich der Partner weigert, seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Dann musst du rechtliche Schritte einleiten und gegebenenfalls den Unterhalt einklagen.

Dabei ergibt sich in der Regel die folgende Reihenfolge der einzelnen Schritte der Unterhaltsklage bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruches:

  1. Zahlungsaufforderung

  2. Unterhaltstitel

  3. Unterhaltsklage

  4. Vollstreckung

Was sind die Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche?

Grundsätzlich stehen folgende Unterhaltsansprüche entweder dem Ehepartner oder dem Kind zu:

Der Anspruch hängt von den finanziellen Möglichkeiten und der Einkommensverteilung ab. Eltern, die ein Kind aus ihrer Ehe mitbringen, sind grundsätzlich unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind.

Geht ein Kind aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hervor, muss die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden sein. Unterhalt zahlt die Person, die nicht versorgt, also den Barunterhalt leisten muss.

Auch der Unterhaltsanspruch unterliegt den Regeln der Verjährung. Diese verhindern, dass der Anspruch wirksam durchgesetzt werden kann. Für den Unterhaltspflichtigen besteht dann ein Grund, die Zahlung zu verweigern – ein Gericht wird in diesem Fall auch eine Unterhaltsklage abweisen.

Die regelmäßige Verjährungspflicht für Unterhaltsansprüche beträgt nach § 197 Abs. (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre.

KLUGO Tipp:

Fordere als Unterhaltsberechtigter aktiv die Durchsetzung deiner Unterhaltsansprüche. Wer untätig bleibt und sich um die eigenen Ansprüche nur unzureichend kümmert, kann im schlechtesten Fall den Unterhaltsanspruch auch vor Ablauf der Verjährungsfrist verwirken.

Grundsätzlich gilt, dass Unterhaltsansprüche nicht für die Vergangenheit geltend gemacht werden können. Im Familienrecht kann ein Anspruch erst ab dem Punkt eingefordert werden, ab dem er geltend gemacht wird. Eine Ausnahme bildet § 1613 Abs. (2) BGB: Demnach kann Kindesunterhalt auch rückwirkend geltend gemacht werden, wenn die rechtzeitige Geltendmachung nicht möglich war.

Zusammenfassung:

Die Höhe des Unterhalts hängt davon ab, wie hoch die Einkommen beider Ehegatten sind. Gegenüber Kindern besteht eine grundsätzliche Unterhaltspflicht.

Immer wieder kommt es bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu Problemen, zum Beispiel wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig wird. Hier ist es nicht möglich, die Unterhaltszahlungen nach eigenem Gutdünken zu reduzieren oder komplett einzustellen. Der Gesetzgeber verlangt in solchen Fällen die Anrufung des Familiengerichts.

Im Rahmen einer Klage auf Änderung der Unterhaltszahlungen wird nach Darlegung der finanziellen Eckdaten ein entsprechendes Urteil erlassen. Das gilt auch, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Einkommenssituation deutlich verbessert und der Unterhaltsbedarf entsprechend sinkt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der sogenannte Unterhaltsvorschuss. Das zuständige Jugendamt zahlt diesen Vorschuss, um den Ausfall von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder zu kompensieren. In der Praxis bedeutet das: Der Staat tritt an die Stelle des Unterhaltspflichtigen. Ist dieser leistungsfähig, wird er in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Der Unterhaltsvorschuss ist also keine dauerhafte Lösung, sondern eine meist temporäre Veränderung des Zahlungserbringers.

Unterhalt einklagen: So gehst du vor

Um deine Unterhaltsansprüche zu ermitteln, muss zunächst das Einkommen des Partners ermittelt und offengelegt werden. Nur wenn dieses bekannt ist, kannst du anhand der Düsseldorfer Tabelle ermitteln, in welcher Höhe dir oder deinem Kind Unterhalt zusteht.

KLUGO Tipp:

Reiche die Einforderung von Auskünften zu Einkünften, Erwerb und Vermögen möglichst früh beim Ehegatten ein. Die schriftliche Form belegt die Einforderung, falls diese später vor Gericht geleugnet wird.

1. Aufforderung zur Zahlung des Unterhaltsanspruches

Es ist unbedingt wichtig, dass du ein Aufforderungsschreiben an deinen Expartner sendest. In diesem teilst du ihm die Höhe des Unterhaltsanspruchs mit und forderst ihn zur Zahlung auf. Mit diesem Schreiben wird dein Partner nach § 1613 BGB in Verzug gesetzt.

Ab dem Datum des Schreibens hast du die Möglichkeit, den Unterhalt rückwirkend einzufordern. Am besten versendest du dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein, um einen Beweis in der Hand zu haben.

Unterhalt für die Vergangenheit § 1613 BGB

In Absatz (1) steht, dass Sie Unterhalt auch für vergangene Monate beziehen können. Genau ab dem Monat, in dem Ihre Aufforderung auf Auskünfte bezüglich Einkommen und Vermögen beim Ehegatten eingetroffen ist. Vorausgesetzt, Sie hatten zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Unterhalt.

Außergerichtlich selbst den Ex-Partner zur Zahlung auffordern

Nicht immer ist der Weg vor Gericht notwendig, um die Zahlung des Unterhaltsanspruchs durchzusetzen. Versuche, deinen Ex-Partner zunächst im außergerichtlichen Gespräch zur Zahlung aufzufordern und gib ihm angemessene Zeit, um eine Zahlung vorzunehmen. Führt der Versuch nicht zum Erfolg, bleibt dir immer noch die Möglichkeit, über einen Anwalt für Familienrecht bzw. vor Gericht die Zahlung durchzusetzen.

Außergerichtlich den Ex-Partner durch einen Anwalt zur Zahlung auffordern

Ist es nicht möglich, den Ex-Partner selbst zur Zahlung aufzufordern, ist die Unterstützung durch einen Anwalt oft eine gute Option. Er kann den Ex-Partner schriftlich auffordern, die Unterhaltszahlungen vorzunehmen und entsprechende Schriftsätze verfassen. Folgt auch darauf keine Reaktion bzw. bleibt die Zahlung weiterhin aus, sollte als finaler Schritt das Familiengericht angerufen werden, um eine entsprechende Klage – die sogenannte Unterhaltsklage – einzureichen.

Unterhaltsklage: Unterhalt vor Gericht einklagen

Wenn alle Versuche scheitern, den Ex-Partner auch ohne Unterhaltsklage zur Zahlung zu bewegen, ist eine gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche unumgänglich. Dazu brauchst du einen rechtskräftigen Unterhaltstitel, der entweder durch richterlichen Beschluss, den Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung zustande kommt. Mehr zum Einreichen einer Unterhaltsklage erfährst du weiter unten in Schritt 3.

2. Unterhaltstitel – den Unterhalt titulieren lassen

Falls der Partner auf dieses Schreiben nicht reagiert und keinen Unterhalt zahlt, solltest du über eine gerichtliche Durchsetzung deines Anspruchs nachdenken. Mithilfe einer Titulierung hast du die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen und den Unterhalt zu vollstrecken. Zudem kannst du dir einen Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes besorgen. Das Jugendamt wird dann versuchen, sich das Geld beim Schuldner zurückzuholen.

Der Begriff Unterhaltstitel beschreibt den durch das Jugendamt oder das Familiengericht amtlich festgeschriebenen Unterhaltsanspruch. Er kann sofort vom Unterhaltsberechtigten vollstreckt werden und ist entweder statischer oder dynamischer Natur.

Beim statischen Unterhaltstitel ist ein fester Betrag vorgegeben, der so lange gezahlt wird, bis sich eine Änderung ergibt. Beim dynamischen Unterhaltstitel ist dagegen bereits vereinbart, dass sich der Betrag automatisch erhöht, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Neben dem Unterhaltstitel steht einem minderjährigen Unterhaltsberechtigten auch das sogenannte vereinfachte Verfahren zur Verfügung. Auch dieses zielt auf einen vollstreckbaren Titel, ist aber in seinem Ablauf deutlich schneller und kostengünstiger als der reguläre Weg, den Kindesunterhalt einzuklagen. Es ist allerdings nur dazu geeignet, den Unterhaltsanspruch erstmalig festzusetzen – ist bereits ein gerichtliches Unterhaltsverfahren anhängig, scheidet das vereinfachte Verfahren aus.

infografik kosten bei unterhaltsklage
Kosten Unterhaltsklage – Infografik

3. Unterhaltsklage einreichen

Wenn der Unterhaltspflichtige also nicht zahlt, kannst du den Unterhalt und natürlich auch den Kindesunterhalt einklagen. Die Klage wird beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Unterhaltspflichtigen eingereicht. Das Gericht wird einen Beschluss erlassen, das Einkommen offenzulegen. Der Rechtsanwalt kann nun den Unterhalt für die Titulierung berechnen. Dies wird mündlich verhandelt.

Ist das Urteil rechtskräftig, kann es vollstreckt werden. Bei dem Verfahren besteht Anwaltszwang. Der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf die Summe des Jahresunterhalts. Hiernach werden die Kosten für ein Unterhaltsverfahren berechnet.

Solltest du nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um den Unterhalt einklagen zu können, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Grundsätzlich solltest du wissen, dass du auch noch rückwirkend Unterhalt einklagen kannst.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Scheidung bzw. Trennung und Unterhalt helfen wir dir gerne und vermitteln dich zu einer telefonischen Erstberatung. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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