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Alle Informationen im Überblick Unterhaltsrecht & Unterhaltspflicht

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Der Unterhalt soll den Lebensbedarf einer Person sichern. Er wird gerade im Falle einer Trennung für Ehegatten und deren Kinder zu einem wichtigen Thema.

von KLUGO
21.11.2017
4 Min Lesezeit

Unterhaltsrecht & Unterhaltspflicht Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer gegen wen einen Anspruch auf Unterhalt hat.

  • Das Unterhaltsrecht umfasst dabei die drei zentralen Themen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt.

  • Das Unterhaltsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, wesewegen professionelle Unterstützung in den meisten Fällen ratsam ist.

Unterhaltsrecht nach Scheidung – finanzielle Regelung

Direkt nach der Scheidung ändert sich vieles im Leben. Im Unterhaltsrecht werden eine Vielzahl von Regelungen – wie zum Beispiel die Scheidungsfolgesachen – für gegenseitige Verpflichtungen, vorrangig finanzieller Art, getroffen.

Nach den Reformen 2008 und 2013 ergaben sich beim Anspruch auf Unterhalt, insbesondere in Bezug auf den Trennungsunterhalt, eine Reihe von wichtigen Änderungen.

Unterhaltsanspruch – ab wann?

Während des Scheidungsprozesses kannst du deinen nachehelichen Unterhalt noch nicht einklagen, da der Anspruch dazu erst einmal bestehen muss. Dies ist in der Regel ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung der Fall.

Bis dahin besteht aber möglicherweise ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

KLUGO Tipp:

Wenn du auf Ehegattenunterhalt angewiesen bist, fordere deinen Ehegatten frühzeitig schriftlich auf, dir Auskünfte über Einnahmen und Vermögen zu erteilen.

Ab dem Monat, in dem diese Aufforderung einging, kann der Unterhalt rückwirkend gezahlt werden.

Grundsätzliches zum Unterhaltsrecht

Unterhalt beantragen darfst du nur, wenn du nach der Scheidung nicht in der Lage bist, eine Selbstversorgung zu gewährleisten.

Das Gesetz hat bestimmte Unterhaltstatbestände formuliert, aus denen sich möglicherweise eine Unterhaltspflicht ergibt.

Gerichtliche Unterhaltstitel lassen sich zwangsweise vollstrecken, unterliegen aber der Möglichkeit der Abänderung, sofern sich tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse geändert haben.

Um einen möglichen Unterhalt überhaupt adäquat berechnen zu können, sieht das Unterhaltsrecht für dich und deinen Partner eine Auskunftspflicht vor. Falsche Auskünfte unterliegen in diesem Kontext der Strafbarkeit.

Zusammenfassung:

Du hast nur ein Recht auf Unterhalt, wenn du dich nicht selbst versorgen kannst.

Um die Höhe des Unterhalts zu berechnen, ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber verpflichtet, Auskünfte über Einnahmen und Vermögen zu erteilen.

Höhe der Unterhaltspflicht: Bruttoeinkommen als Basis

Gemäß § 1578 BGB richtet sich das Maß der Unterhaltspflicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen, d. h. es stellt auf den Zeitpunkt bis zur Scheidung ab. Als Ausgangspunkt zur Berechnung zieht das Unterhaltsrecht ferner Ihr Bruttoeinkommen als Basis heran.

§ 1578 BGB Maß des Unterhalts

Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen die grundsätzlichen Regelungen, nach denen die individuelle Höhe des jeweiligen Unterhalts bestimmt wird.

In Absatz (1) steht, dass der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf umfasst und sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet.

In Absatz (2) werden Kosten für Bildung und Versicherung als Teile des gesamten Lebensbedarfs genannt.

Vom Bruttoeinkommen der Ehepartner werden finanzielle Verpflichtungen abgezogen. Dazu gehören:

  • Altersvorsorge

  • Miete

  • Versicherung

  • Selbstbehalt

Das bereinigte Nettoeinkommen fungiert als valider Ansatzpunkt zur möglicherweise bestehenden Verpflichtung.

Der bereits erwähnte Selbstbehalt, den du für dich beanspruchen darfst, liegt derzeit bei 1.450 Euro.

Was passiert bei ungleichem Verdienst?

Dennoch ist es schwierig, genaue Angaben zum Einzelfall zu machen. Richter orientieren sich zusätzlich auch an den bereits erwähnten Unterhaltstatbeständen:

  • Betreuung eines gemeinsamen Kindes

  • Fortgeschrittenes Alter

  • Krankheit oder Gebrechen

  • Erwerbslosigkeit

  • Aufstockungsunterhalt

Verdienst du erheblich mehr als dein ehemaliger Partner, berücksichtigt das Unterhaltsrecht zudem, dass ein gewisser Teil auch für die Vermögensbildung verwendet wird.

Ein Sonderfall liegt bei der Erwerbslosigkeit vor, wodurch der geschiedene Partner nicht dazu verpflichtet ist, jede Art von Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Der Aufstockungsunterhalt sorgt dafür, dass eine bestehende Einkommensdifferenz zwischen zwei Ehepartnern durch eine entsprechende Aufstockung ausgeglichen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Ehepartner sowohl vor der Trennung als auch danach berufstätig waren/sind.

Unter anderem gelten bei ungleichem Verdienst folgende Regelungen:

  • Ein erheblich höheres Einkommen wird teilweise als Vermögensbildung gewertet.
  • Erwerbslose Ehegatten sind nicht dazu verpflichtet, jede Erwerbstätigkeit auszuüben, um selbst für ihren Lebensbedarf zu sorgen.
  • Der Aufstockungsunterhalt führt zu einem Ausgleich des Einkommens berufstätiger Ehegatten.

Nachehelicher Unterhalt ist steuerrechtlich relevant

Im Übrigen ist der Bezug von nachehelichem Unterhalt für dich einkommensteuerrechtlich relevant, er muss also angegeben werden.

Falls du dir eine detaillierte Beratung in Bezug auf mögliche nacheheliche Ansprüche wünschst, nimm einfach unsere telefonische Erstberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch.

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