
Unterhalt online berechnen Unterhaltsrechner 2025
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Mithilfe unseres Unterhaltsrechners kannst du den Kindesunterhalt sowie den Ehegattenunterhalt berechnen lassen. Als Berechnungsgrundlage wird hierbei die Düsseldorfer-Tabelle herangezogen.
Unterhaltsrechner 2025 Unterhalt berechnen
Für welche Personen wird der Unterhalt berechnet?
Wenn eine Ehe aufgelöst wird, ist dies in der Regel emotional aufreibend und zusätzlich oft eine große finanzielle Belastung. Solltest du aktuell in der Situation sein, dich Fragen zu den damit einhergehenden Unterhaltsansprüchen stellen zu müssen, kann dir der Unterhaltsrechner helfen.
Berechne den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem Unterhaltsrechner – der Rechner ermittelt für ehemalige Ehepartner, minderjährige oder bereits erwachsene Kinder die Höhe des jeweils anfallenden Unterhalts. Außerdem hast du die Möglichkeit, das in der Praxis häufig vorkommende Wechselmodell – also die Betreuung durch beide Elternteile – auszuwählen, wodurch sich eine geteilte Unterhaltspflicht ergibt.
Zudem steht dir unser Kindergeldrechner für weitere Berechnungen zur Verfügung.
Welche Angaben werden bei der Berechnung des Unterhalts benötigt?
Zunächst gib bitte an, für welches Jahr der Unterhalt berechnet werden soll und ob zusätzlich ein Ehegattenunterhalt zu berücksichtigen ist. Danach werden Angaben zum Nettoeinkommen sowie sonstigen Einkommen beider Ehepartner für die Berechnung des Unterhalts benötigt.
Solltest du durch Wohnvorteile, die sich durch den Besitz eigener Immobilien ergeben, Kosten einsparen, ist zudem ein fiktiver Mietwert anzugeben. Auch Schulden, die während der Ehe mit dem Einverständnis des Partners gemacht wurden oder sich durch die Scheidung bedingen, sind hier einzukalkulieren – dazu zählen zum Beispiel Umzugskosten oder die Anschaffung eines neuen Autos für den Arbeitsweg.
Abschließend wird auch die Anzahl der gemeinsamen Kinder als weitere Angabe benötigt.
Düsseldorfer Tabelle als Berechnungsgrundlage
Die Düsseldorfer Tabelle (DT), die 1962 eingeführt wurde und verschiedene Einkommensgruppen erfasst, dient bei der Bestimmung des Unterhalts als Berechnungsgrundlage.
Gemäß deinen Angaben erfolgt eine Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe – eventuelle Zu- oder Abschläge, die durch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten oder die Unterschreitung des jeweiligen Bedarfskontrollbetrags entstehen können, sind hier schon berücksichtigt.
Die Düsseldorfer Tabelle dient den Oberlandesgerichten bei ihrer Urteilssprechung als Richtlinie – sie hat jedoch keine Gesetzeskraft. Zusätzliche Leitsätze der einzelnen Gerichte ergänzen die Tabelle, sodass der tatsächliche Unterhalt jeweils leicht abweichen kann.
Telefonische Erstberatung zu Unterhaltsansprüchen
Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Familienrecht stehen dir jederzeit für eine Beratung rund um die Berechnung des Unterhalts zur Verfügung.
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