
Selbstbehalt beim Unterhalt Bedarfskontrollbetrag: Wofür steht er in der Düsseldorfer Tabelle?
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Neben einer Übersicht über die zu zahlenden Unterhaltsbeträge stellt die Düsseldorfer Tabelle auch den sogenannten Bedarfskontrollbetrag zur Verfügung. Dieser soll eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.
Bedarfskontrollbetrag Das Wichtigste in Kürze
Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gleichmäßige Vermögensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.
Du kannst den Bedarfskontrollbetrag in der rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
Alle zwei Jahre wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert – und damit auch der Bedarfskontrollbetrag.
Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, so erfolgt eine Abstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe.
Diese Abstufung erfolgt so lange, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.
Was ist der Bedarfskontrollbetrag?
Der Bedarfskontrollbetrag in der Düsseldorfer Tabelle soll sicherstellen, dass eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen dir als Unterhaltspflichtigem und dem Unterhaltsberechtigten gewährleistet ist. Das Ziel ist also eine gleichmäßige, faire Verteilung des Geldes.
So soll vermieden werden, dass der Unterhaltsberechtigte am Ende finanziell besser dasteht als du, der das Einkommen erwirtschaftet – und demnach auch durchaus noch Geld für sich selbst zur Verfügung haben soll.
Der zu zahlende Kindesunterhalt bemisst sich aber nicht nur an deinen finanziellen Umständen, sondern auch am Alter des Kindes, § 1612a Abs. 1 BGB.
Zusammenfassung:
Der Bedarfskontrollbetrag hat die Aufgabe, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherzustellen.
Wie oft ändert sich der Bedarfskontrollbetrag?
Mit einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle findet auch eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages statt. In der Regel wird die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre überarbeitet – und damit auch der Bedarfskontrollbetrag.
Außerdem findet immer dann eine Aktualisierung der Tabelle statt, wenn das Kindergeld erhöht wird.
Was geschieht bei einer Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages?
Der Bedarfskontrollbetrag wird unterschritten, wenn nach Abzug sämtlicher zu leistender Unterhaltsbeträge dein verbleibendes Resteinkommen geringer ist als der Bedarfskontrollbetrag, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
In diesen Fällen darfst du dich als Unterhaltspflichtiger an der nächstniedrigeren Einkommensgruppe orientieren – sodass die zu zahlenden Unterhaltsbeträge reduziert werden.
Wird der Bedarfskontrollbetrag auch in der niedrigeren Einkommensgruppe weiterhin unterschritten, so kann dieser Prozess wiederholt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten ist.
Zusammenfassung:
Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, erfolgt eine Einordnung in die nächstniedrigere Unterhaltsgruppe – so lange, bis dieser nicht mehr unterschritten ist.
Was gilt beim Mindestunterhalt?
Beim Mindestunterhalt, den du in der ersten Einkommensgruppe ablesen kannst und der für alle vier Altersgruppen der Unterhaltsberechtigten gilt, wird der Bedarfskontrollbetrag nicht zur Anwendung gebracht.
Hier entscheidet dein individueller Selbstbehalt, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag?
Der Bedarfskontrollbetrag soll die gleichmäßige Verteilung von Geldern zwischen dir als Unterhaltspflichtigem und dem Unterhaltsberechtigten sicherstellen. Es handelt sich hier also um einen Betrag, der eine faire Aufteilung des Einkommens sicherstellen soll.
Der Selbstbehalt dagegen dient allein der Existenzsicherung des Unterhaltspflichtigen. Über diesen Betrag wird sichergestellt, dass du auch weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hast, um alle laufenden Kosten zu decken.
KLUGO Tipp:
Für die Berechnung des Unterhalts spielt nicht das tatsächliche Nettoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen eine Rolle.
So kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen
Wenn du vermeiden möchtest, zu viel oder zu wenig Unterhalt zu zahlen, muss eine detaillierte Betrachtung aller Einkommensverhältnisse sowie aller Schulden und Ausgaben erfolgen. Anhand dieses bereinigten Nettoeinkommens kann nun in der Düsseldorfer Tabelle die Höhe der Unterhaltszahlung ermittelt werden – immer auch unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrages.
Doch die Themen Unterhaltsrecht und Unterhaltspflicht sind komplex. Wenn du unsicher bist, wie du den Bedarfskontrollbetrag ermitteln kannst, steht dir ein Fachanwalt für Familienrecht zur Seite. Das gilt natürlich auch dann, wenn du unsicher bist, ob du möglicherweise zu übermäßig hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet wurdest.
Im Rahmen der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Familienrecht, um dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu geben. Du entscheidest im Anschluss selbst, ob du von unseren Partner-Anwälten auch weiterhin vertreten werden möchtest.
Sinnvoll ist die anwaltliche Betreuung vor allem dann, wenn du Unterhalt einklagen oder gegen zu hohe Unterhaltszahlungen vorgehen möchtest.
Häufige Fragen zum Bedarfskontrollbetrag
Wie finde ich den Bedarfskontrollbetrag heraus?
Der Bedarfskontrollbetrag findet sich in der rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle. Orientiere dich zur Feststellung an deinem bereinigten Nettoeinkommen.
Warum gibt es den Bedarfskontrollbetrag?
Der Bedarfskontrollbetrag soll sicherstellen, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Unterhaltszahlung nicht besser dasteht als der Unterhaltspflichtige selbst.
Ist der Bedarfskontrollbetrag dasselbe wie der Selbstbehalt?
Nein, der Selbstbehalt dient der Existenzsicherung des Unterhaltspflichtigen, während der Bedarfskontrollbetrag eine faire Verteilung des Einkommens sicherstellen soll.
Was ist, wenn das verbleibende Einkommen geringer ist als der Bedarfskontrollbetrag?
Ist das verbleibende Einkommen geringer als der Bedarfskontrollbetrag, so darf die Abstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe erfolgen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.
Welche Aufgabe hat der Bedarfskontrollbetrag?
Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.