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Bedarfskontrollbetrag: Wofür steht er in der Düsseldorfer Tabelle?

STAND 07.07.2023 | LESEZEIT 9 MIN

Neben einer Übersicht über die zu zahlenden Unterhaltsbeträge stellt die Düsseldorfer Tabelle auch den sogenannten Bedarfskontrollbetrag zur Verfügung. Dieser soll eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gleichmäßige Vermögensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.
  • Sie können den Bedarfskontrollbetrag in der rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
  • Alle zwei Jahre wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert – und damit auch der Bedarfskontrollbetrag.
  • Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, so erfolgt eine Abstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe.
  • Diese Abstufung erfolgt so lange, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.

Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag in der Düsseldorfer Tabelle soll sicherstellen, dass eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem gewährleistet ist. Das Ziel ist also eine gleichmäßige, faire Verteilung des Geldes. So soll vermieden werden, dass der Unterhaltsberechtigte am Ende finanziell besser dasteht als der Unterhaltspflichtige, der das Einkommen erwirtschaftet – und demnach auch durchaus noch Geld für sich selbst zur Verfügung haben soll. Der zu zahlende Kindesunterhalt bemisst sich aber nicht nur an den finanziellen Umständen des Unterhaltspflichtigen, sondern auch am Alter des Kindes, § 1612a Abs. 1 BGB.

Der Bedarfskontrollbetrag hat die Aufgabe, ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherzustellen.

Wie oft ändert sich der Bedarfskontrollbetrag?

Mit einer Anpassung der Düsseldorfer Tabelle findet auch eine Anpassung des Bedarfskontrollbetrages statt. In der Regel wird die Düsseldorfer Tabelle alle zwei Jahre überarbeitet – und damit auch der Bedarfskontrollbetrag. Außerdem findet immer dann eine Aktualisierung der Tabelle statt, wenn das Kindergeld erhöht wird.

Was geschieht bei einer Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages?

Der Bedarfskontrollbetrag wird unterschritten, wenn nach Abzug sämtlicher zu leistender Unterhaltsbeträge das verbleibende Resteinkommen des Unterhaltspflichtigen geringer ist als der Bedarfskontrollbetrag, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. In diesen Fällen darf man sich als Unterhaltspflichtiger an der nächstniedrigeren Einkommensgruppe orientieren – sodass die zu zahlenden Unterhaltsbeträge reduziert werden. Wird der Bedarfskontrollbetrag auch in der niedrigeren Einkommensgruppe weiterhin unterschritten, so kann dieser Prozess wiederholt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten ist.

Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, erfolgt eine Einordnung in die nächstniedrigere Unterhaltsgruppe – so lange, bis dieser nicht mehr unterschritten ist.

Was gilt beim Mindestunterhalt?

Beim Mindestunterhalt, den Sie in der ersten Einkommensgruppe ablesen können und der für alle vier Altersgruppen der Unterhaltsberechtigten gilt, wird der Bedarfskontrollbetrag nicht zur Anwendung gebracht. Hier entscheidet der individuelle Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss.

Das Wichtigste zum Bedarfskontrollbetrag – Infografik
Das Wichtigste zum Bedarfskontrollbetrag – Infografik

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag?

Der Bedarfskontrollbetrag soll die gleichmäßige Verteilung von Geldern zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen. Es handelt sich hier also um einen Betrag, der eine faire Aufteilung des Einkommens sicherstellen soll.

Der Selbstbehalt dagegen dient allein der Existenzsicherung des Unterhaltspflichtigen. Über diesen Betrag wird sichergestellt, dass die unterhaltszahlende Person auch weiterhin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um alle laufenden Kosten zu decken.

klugo tipp

Für die Berechnung des Unterhalts spielt nicht das tatsächliche Nettoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen eine Rolle.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie vermeiden möchten, zu viel oder zu wenig Unterhalt zu zahlen, so muss eine detaillierte Betrachtung aller Einkommensverhältnisse, aber auch aller Schulden und Ausgaben erfolgen. Anhand dieses bereinigten Nettoeinkommens kann nun in der Düsseldorfer Tabelle die Höhe der Unterhaltszahlung ermittelt werden – immer auch unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrages. Doch die Themen Unterhaltsrecht und Unterhaltspflicht sind komplex. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Bedarfskontrollbetrag ermitteln können, steht Ihnen ein Fachanwalt für Familienrecht zur Seite. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob Sie möglicherweise zu übermäßig hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet wurden.

Im Rahmen der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Familienrecht, um Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu geben. Sie entscheiden im Anschluss selbst, ob Sie von unseren Partner-Anwälten auch weiterhin vertreten werden möchten. Sinnvoll ist die anwaltliche Betreuung vor allem dann, wenn sie Unterhalt einklagen oder gegen zu hohe Unterhaltszahlungen vorgehen möchten.

FAQ – Bedarfskontrollbetrag

Der Bedarfskontrollbetrag findet sich in der rechten Spalte der Düsseldorfer Tabelle. Orientieren Sie sich zur Feststellung an Ihrem bereinigten Nettoeinkommen.

Der Bedarfskontrollbetrag soll sicherstellen, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Unterhaltszahlung nicht besser dasteht als der Unterhaltspflichtige selbst.

Nein, der Selbstbehalt dient der Existenzsicherung des Unterhaltspflichtigen, während der Bedarfskontrollbetrag eine faire Verteilung des Einkommens sicherstellen soll.

Ist das verbleibende Einkommen geringer als der Bedarfskontrollbetrag, so darf die Abstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe erfolgen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr unterschritten wird.

Der Bedarfskontrollbetrag soll eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem sicherstellen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.