Mit der Vorsorgevollmacht können Sie sich frühzeitig für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls absichern und festlegen, wer dann in Ihrem Namen handeln darf.
Vorsorge für schlechte Zeiten ist nicht nur im finanziellen Bereich von großer Bedeutung. Auch im gesundheitlichen Bereich ist es wichtig, an den Ernstfall zu denken. Oft ist der Schreck groß, wenn ein Angehöriger oder eine nahestehende Person durch eine Krankheit oder durch einen Unfall geschäfts- bzw. handlungsunfähig wird. Dann stellt sich nämlich die Frage, wer die rechtliche Vertretung übernimmt.
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wem diese Vertretung im Fall der Handlungsunfähigkeit zusteht.
Im Gegensatz zur Betreuung ist der durch die Vorsorgevollmacht berechtigte Vertreter in einer Notfallsituation sofort in der Lage, rechtlich verbindlich für den Vertretenen zu handeln, wenn er die Bevollmächtigung nachweisen kann gem. § 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Bei der Betreuung ist dies erst möglich, wenn der Betreuer durch das zuständige Gericht bestellt wurde. Ebenfalls ist der Vertreter durch die Vorsorgevollmacht in der Lage, nach eigenem Ermessen zu handeln - auch dies im Unterschied zum Betreuer, der insbesondere bei der Verwaltung des Vermögens der Kontrolle durch das Betreuungsgericht unterliegt.
Durch die Vorsorgevollmacht ist der Bevollmächtigte in der Lage, wichtige Aufgaben für den Vertretenen zu übernehmen.
Dazu gehören typischerweise:
Wichtig zu wissen: Die Vorsorgevollmacht setzt keine speziellen Fähigkeiten des Vertreters voraus. Das bedeutet, dass bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht besondere Vorsicht geboten ist – ein umfassendes Vertrauensverhältnis ist grundlegend und unverzichtbar. Bedenken Sie ebenfalls, dass der Bevollmächtigte keiner Kontrolle unterworfen ist und eine gewisse örtliche Nähe von Vorteil ist: Der Bevollmächtigte sollte schnell erreichbar sein, um im Fall des Falles tatsächlich wichtige Entscheidungen treffen zu können. Auch ein Anwalt für Medizinrecht kann als Bevollmächtigter tätig werden - dies ist immer dann von Interesse, wenn es sonst niemanden gibt, der für die Vertretung in Betracht kommt.
Eine Vorsorgevollmacht sollte idealerweise aufführen, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte tätig werden darf. Möchten Sie bestimmte Bereiche ausschließen – zum Beispiel die Vermögensverwaltung – dann sollte dies aus der Vorsorgevollmacht hervorgehen. Wir stellen Ihnen ein kostenloses Vorsorgevollmacht Formular als Download zur Verfügung stellt: Sie kann ohne Notar ausgefüllt werden und stellt sicher, dass Sie nichts vergessen und auch die Bereiche ausschließen können, in denen keine Bevollmächtigung erwünscht ist. Neben der Vorsorgevollmacht bieten wir auch eine Patientenverfügung zum ausdrucken.
Wenn Sie zusätzlich eine Unterstützung durch einen rechtlich versierten Experten benötigen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Unsere KLUGO-Partner-Anwälte helfen Ihnen dabei, alle Vorstellungen und Wünsche in der Vorsorgevollmacht zu formulieren. Hier kann oft schon ein erstes Gespräch hilfreich sein, um einen Überblick zu erhalten.
Eine Vorsorgevollmacht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie zum einen eine gerichtliche Betreuung im Notfall verhindern möchten und wenn Sie zum anderen bis zum Ende Ihres Lebens selbstbestimmt Ihre Angelegenheiten geregelt wissen wollen. Hierbei geht es vor allem um den Erhalt der eigenen Autonomie: Durch die Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer für Sie einspringen soll, wenn Sie selbst es nicht mehr können.
Im Unterschied zu einer Generalvollmacht ist die Vorsorgevollmacht immer auf einen konkreten Bereich bezogen und damit sehr viel spezifischer. Natürlich kann eine Vorsorgevollmacht genauso umfangreich sein wie eine Generalvollmacht - sie muss es aber nicht sein.
Aus juristischer Sicht ist die Vorsorgevollmacht die bessere Lösung, da sie explizit festlegt, wann sie in Kraft tritt bzw. welches Ereignis für die Gültigkeit der Bevollmächtigung sorgt. Die Generalvollmacht ist dagegen sofort und ohne Einschränkung gültig - auch dann, wenn Sie selbst uneingeschränkt in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Wenn Sie für die Vertrauensperson Ihrer Wahl eine Vorsorgevollmacht vorsehen, dann sollten Sie dabei bedenken, dass diese tatsächlich erst im Notfall zum Einsatz kommt. Damit unterscheidet sie sich wesentlich von anderen Dokumenten wie der Generalvollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsvollmacht. Ob Sie dies als Vor- oder Nachteil bewerten, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab - allerdings ist es juristisch vorteilhaft, erst dann einen Bevollmächtigten einzusetzen, wenn dieser tatsächlich auch benötigt wird.
Eine Vorsorgevollmacht und gleichzeitig eine Betreuungsverfügung macht keinen Sinn. Die Vorsorgevollmacht soll das gerichtliche Betreuungsverfahren gerade ersetzen. Daher kommt die Betreuungsverfügung sowieso nicht zum Einsatz, wenn die Vorsorgevollmacht rechtswirksam erteilt wurde.
Vorteile der Vorsorgevollmacht:
Nachteile der Vorsorgevollmacht:
Die Vorsorgevollmacht tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Bevollmächtigte eine Vertretung seiner Person wünscht. Das kann ganz unterschiedlich aussehen und kann auch ein bestimmtes Ereignis sein - so zum Beispiel der Eintritt in den attestierten Zustand der Geschäftsunfähigkeit. Welcher Zeitpunkt das ist, legt aber der Aussteller der Vorsorgevollmacht autonom und nach eigenem Ermessen fest: Wenn es sinnvoll ist, kann das auch schon der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vorsorgevollmacht sein.
Der Empfänger der Vorsorgevollmacht übernimmt eine große Verantwortung: Er ist im Vertretungsfall voll verantwortlich dafür, dass die Angelegenheiten des Vertretenen in dessen Sinn geregelt werden - und das betrifft regelmäßig auch finanzielle Entscheidungen. Rechnungen müssen pünktlich bezahlt werden, Behördengänge wollen erledigt werden und auch alle Fragen rund um die eigenen vier Wände verlangen danach, dass der Bevollmächtigte aufmerksam alles im Blick behält.
Wer sich diesen Anforderungen nicht gewachsen fühlt, kann im Zweifelsfall die Vorsorgevollmacht auch ablehnen: Rechtlich gibt es keine Verpflichtung, die einen Bevollmächtigten zwingt, die Vorsorgevollmacht anzunehmen.
Als Bevollmächtigter können Sie von der Vorsorgevollmacht auch Teilbereiche abgeben, wenn Sie mit diesen überfordert sind. In der Praxis geschieht dies häufig im Rahmen der Vermögensverwaltung, die - je nach der Komplexität der Vermögensverhältnisse - dann eines geschulten Experten bedarf.
Der Bevollmächtigte kann die Vorsorgevollmacht für gewöhnlich nicht "nebenbei" ausüben, sondern muss dafür Zeit und Energie aufbringen. Daher ist ein Gespräch im Vorfeld unerlässlich - dabei sollte auch die Belastung thematisiert werden, die entstehen kann, wenn der Bevollmächtigte alleine die Verantwortung für den Vertretenen übernimmt.
Die Vorsorgevollmacht sollte in schriftlicher Form verfasst werden und - wie ein Vertrag - sowohl den Vor- und Nachnamen, die Adresse und das Geburtsdatum des Bevollmächtigten und des Vertreters enthalten. Eine Unterschrift mit Ort und Datum von beiden Beteiligten unter das Dokument sorgt dann für die rechtliche Verbindlichkeit der Vorsorgevollmacht.
Eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Bevollmächtigte auch die Verantwortung für Immobilien übernehmen soll oder wenn ein ganzes Unternehmen durch die Vorsorgevollmacht erfasst wird. In diesem Fall ist eine notarielle Beurkundung nach § 128 BGB erforderlich.
Alternativ zur notariellen Beurkundung bietet sich bei der Vorsorgevollmacht auch die öffentliche Beglaubigung an. Sie wird durch die Betreuungsbehörden vorgenommen und wird durch § 6 des Betreuungsbehördengesetzes (kurz: BtBG) geregelt. Nach Absatz (2) der Vorschrift steht die öffentliche Beglaubigung durch die Behörde mit der notariellen Beurkundung auf einer Stufe:
(2) Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Der Vorteil der öffentlichen Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist der Umstand, dass diese im Vergleich zur notariellen Beurkundung deutlich geringere Kosten verursacht. Verbraucher können hier also bares Geld sparen: Die öffentliche Beglaubigung darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur maximal 10 Euro kosten.
Wenn Sie die Vorsorgevollmacht nicht über unser kostenloses Muster aufsetzen möchten, sondern von einem Notar eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen wollen, dann wird dieser Vorgang nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (kurz: GNotKG) vergütet.
Entscheidend ist dabei das Vermögen, auf das sich die Vorsorgevollmacht bezieht. Hier gilt die Faustregel: Je größer das Vermögen, desto höher die Kosten. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren fallen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht auch noch Auslagen für Post und Schreibarbeiten an sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
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