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Missbrauch der Vorsorgevollmacht
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Missbrauch der Vorsorgevollmacht: Wie man sich davor schützt

Der Begriff der Vorsorgevollmacht umfasst sämtliche Entscheidungen im Leben des jeweiligen Vollmachtgebers. Sie tritt in Kraft, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen und einen Vormund benötigt, der diese Aufgabe übernimmt.

Umfang der Vollmacht:

  • Kündigung von Verträgen wie Mietvertrag, Telefon etc.
  • Verwaltung von Vermögen und Eigentum
  • Zustimmung zu Operationen
  • Organisation eines Umzugs ins Pflegeheim

Inwiefern kann eine Vorsorgevollmacht missbraucht werden?

Mit dem Ausstellen einer Vorsorgevollmacht spricht der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten ein großes Vertrauen aus. Doch er sollte sich dabei sehr sicher sein, dass die ausgewählte Person dieses Vertrauen auch vollumfänglich verdient hat. Seitens der Gesetzgebung gibt es keine Kontrolle des Bevollmächtigten, sodass dieser unbemerkt Missbrauch mit der Vorsorgevollmacht betreiben könnte.

Mögliche Arten des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht:

  • Abbuchungen vom Konto
  • Verkauf von Immobilien
  • Verkauf von Besitztümern
  • Abschiebung ins Pflegeheim

Nicht nur ein Verwandter oder enger Bekannter kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden. Ist ein Mensch durch einen plötzlichen Unfall oder Schlaganfall nicht mehr in der Lage, für sein Leben zu sorgen und gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird ein vom Gericht benannter Vormund eingesetzt. Auch wenn bei einem gerichtlich eingesetzten Bevollmächtigten eine Kontrolle stattfindet, so kann auch dieser Missbrauch mit seinen Entscheidungen betreiben und diese zu seinem Vorteil treffen.

Wir von KLUGO bieten Ihnen eine ausführliche Erstberatung hinsichtlich Ihrer Vorsorgevollmacht an. Sie sollten sich über alle Aspekte der Vollmacht bewusst sein und sich nicht vorschnell von einem Dritten zu diesem Schritt nötigen lassen.

Gibt es eine Kontrollbetreuung, die Missbrauch verhindern kann?

Generell gibt es keine Kontrolle der Bevollmächtigten. In der Vorsorgevollmacht selbst kann der Vollmachtgeber jedoch jemanden bestimmen, der die Vorgänge und Entscheidungen kontrollieren soll. Wird dies nicht explizit in der Vollmacht vermerkt, so stellt das jeweils zuständige Gericht einen Betreuer. Dies geschieht jedoch nur, wenn jemand einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt.

Besteht der dringende Verdacht, dass ein Missbrauch vorliegt, so kann dieser beim zuständigen Gericht angezeigt werden. Das Gericht benennt einen Mitarbeiter, der eine Kontrollbetreuung durchführt. Neben dem vollen Auskunftsrecht über sämtliche relevanten Unterlagen kann der Betreuer auch die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Gericht entscheidet dann über den weiteren Einsatz eines Bevollmächtigten.

Unsere Partner-Anwälte beraten Sie gerne hinsichtlich des genauen Vorgehens bei einem Missbrauchsverdacht, damit dieser wahrgenommen und aufgeklärt wird. Ein unvorbereitetes Vorgehen kann die Erfolgschancen erheblich verringern.

Wie kann ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindert werden?

Das beste Mittel, einen Missbrauch zu verhindern, ist die richtige Auswahl des Bevollmächtigten. Wenn kein volles Vertrauen in die Person besteht, ist das Risiko eines Missbrauchs der Vorsorgevollmacht automatisch groß. Gleichzeitig steht damit auch die Sinnhaftigkeit einer Vollmacht unter diesen Voraussetzungen im Raum.

Weitere Vorkehrungsmöglichkeiten:

  • mehrere Personen einsetzen mit Aufgabenverteilung
  • genaue Aufgaben- und Durchführungsdefinitionen
  • Befugnisse einschränken
  • weitere Dokumente wie Patientenverfügung, Pflege- und Trauerverfügung
  • sichere Verwahrung der Vollmacht

Wenn jeweils nur eine Person mit einem Aufgabenbereich betraut wird, ist das Risiko eines unentdeckten Missbrauchs wesentlich geringer. Weiterhin kann auch verfügt werden, dass mehrere Personen einer Entscheidung zustimmen müssen, damit diese getroffen werden kann. Es kommt immer wieder vor, dass eine nicht bevollmächtigte Person die Vollmacht findet und sie verschwinden lässt. In diesem Fall würde es dann zu einer gerichtlichen Bestimmung eines Betreuers kommen. Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht in einem externen Schließfach, bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle hinterlegt werden.

Sie haben noch Fragen zur Vorsorgevollmacht? KLUGO bietet Ihnen eine anwaltliche Erstberatung, in der Sie jederzeit einfach, schnell und unkompliziert Ihren Rechtsfall schildern können: Kontaktieren Sie uns und wir vermitteln Ihnen den passenden Anwalt.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.