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Das musst du wissen Missbrauch der Vorsorgevollmacht: Wie du dich davor schützt

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Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, um sicherzustellen, dass deine Interessen auch dann gewahrt bleiben, wenn du selbst keine Entscheidungen mehr treffen kannst. Doch was passiert, wenn die Person deines Vertrauens diese Verantwortung missbraucht? Leider kommt es immer wieder vor, dass Bevollmächtigte ihre Macht ausnutzen – sei es durch finanzielle Machenschaften, unbedachte Entscheidungen oder gar Vernachlässigung. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du dich und deine Angehörigen vor einem solchen Missbrauch schützen kannst, worauf du bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht achten solltest und welche rechtlichen Schritte im Ernstfall möglich sind.

von KLUGO
15.06.2020
5 Min Lesezeit

Missbrauch der Vorsorgevollmacht Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson für wichtige Entscheidungen bei eigener Handlungsunfähigkeit zu benennen.

  • Missbrauchsrisiken: Ein Bevollmächtigter könnte ohne Kontrolle Mittel missbrauchen, Besitz verkaufen oder gegen den Willen des Vollmachtgebers handeln.

  • Klare Aufgaben, begrenzte Befugnisse und mehrere Bevollmächtigte mindern Risiken.

  • Bei Missbrauchsverdacht kann das Gericht eine Kontrollbetreuung einsetzen und die Vollmacht widerrufen.

  • Dokumente sollten sicher, z. B. im Schließfach oder bei einer Rechtsberatung, hinterlegt werden.

Was umfasst die Vorsorgevollmacht?

Der Begriff der Vorsorgevollmacht umfasst sämtliche Entscheidungen im Leben des jeweiligen Vollmachtgebers. Sie tritt in Kraft, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen und einen Vormund benötigt, der diese Aufgabe übernimmt.

Umfang der Vollmacht:

  • Kündigung von Verträgen wie Mietvertrag, Telefon etc.

  • Verwaltung von Vermögen und Eigentum

  • Zustimmung zu Operationen

  • Organisation eines Umzugs ins Pflegeheim

Wie kann eine Vorsorgevollmacht missbraucht werden?

Mit dem Ausstellen einer Vorsorgevollmacht spricht der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten ein großes Vertrauen aus. Doch er sollte sich dabei sehr sicher sein, dass die ausgewählte Person dieses Vertrauen auch vollumfänglich verdient hat. Seitens der Gesetzgebung gibt es keine Kontrolle des Bevollmächtigten, sodass dieser unbemerkt Missbrauch mit der Vorsorgevollmacht betreiben könnte.

Mögliche Arten des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht:

  • Abbuchungen vom Konto

  • Verkauf von Immobilien

  • Verkauf von Besitztümern

  • Abschiebung ins Pflegeheim

Nicht nur ein Verwandter oder enger Bekannter kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden. Ist ein Mensch durch einen plötzlichen Unfall oder Schlaganfall nicht mehr in der Lage, für sein Leben zu sorgen und gibt es keine Vorsorgevollmacht, wird ein vom Gericht benannter Vormund eingesetzt. Auch wenn bei einem gerichtlich eingesetzten Bevollmächtigten eine Kontrolle stattfindet, so kann auch dieser Missbrauch mit seinen Entscheidungen betreiben und diese zu seinem Vorteil treffen.

Wir von KLUGO bieten dir eine ausführliche Erstberatung hinsichtlich deiner Vorsorgevollmacht an. Du solltest dir über alle Aspekte der Vollmacht bewusst sein und dich nicht vorschnell von einem Dritten zu diesem Schritt nötigen lassen.

Gibt es eine Kontrollbetreuung, die Missbrauch verhindern kann?

Generell gibt es keine Kontrolle der Bevollmächtigten. In der Vorsorgevollmacht selbst kann der Vollmachtgeber jedoch jemanden bestimmen, der die Vorgänge und Entscheidungen kontrollieren soll. Wird dies nicht explizit in der Vollmacht vermerkt, so stellt das jeweils zuständige Gericht einen Betreuer. Dies geschieht jedoch nur, wenn jemand einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt.

Besteht der dringende Verdacht, dass ein Missbrauch vorliegt, so kann dieser beim zuständigen Gericht angezeigt werden. Das Gericht benennt einen Mitarbeiter, der eine Kontrollbetreuung durchführt. Neben dem vollen Auskunftsrecht über sämtliche relevanten Unterlagen kann der Betreuer auch die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Gericht entscheidet dann über den weiteren Einsatz eines Bevollmächtigten.

Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten dich gern hinsichtlich des genauen Vorgehens bei einem Missbrauchsverdacht, damit dieser wahrgenommen und aufgeklärt wird. Ein unvorbereitetes Vorgehen kann die Erfolgschancen erheblich verringern.

Wie kann ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht verhindert werden?

Das beste Mittel, einen Missbrauch zu verhindern, ist die richtige Auswahl des Bevollmächtigten. Wenn kein volles Vertrauen in die Person besteht, ist das Risiko eines Missbrauchs der Vorsorgevollmacht automatisch groß. Gleichzeitig steht damit auch die Sinnhaftigkeit einer Vollmacht unter diesen Voraussetzungen im Raum.

Weitere Vorkehrungsmöglichkeiten:

  • mehrere Personen einsetzen mit Aufgabenverteilung

  • genaue Aufgaben- und Durchführungsdefinitionen

  • Befugnisse einschränken

  • weitere Dokumente wie Patientenverfügung, Pflege- und Trauerverfügung

  • sichere Verwahrung der Vollmacht

Wenn jeweils nur eine Person mit einem Aufgabenbereich betraut wird, ist das Risiko eines unentdeckten Missbrauchs wesentlich geringer. Weiterhin kann auch verfügt werden, dass mehrere Personen einer Entscheidung zustimmen müssen, damit diese getroffen werden kann. Es kommt immer wieder vor, dass eine nicht bevollmächtigte Person die Vollmacht findet und sie verschwinden lässt. In diesem Fall würde das Gericht einen Betreuer bestimmen, § 1814 BGB. Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht in einem externen Schließfach, bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle hinterlegt werden.

Hast du Fragen zur Vorsorgevollmacht oder benötigst Unterstützung, um Missbrauch zu vermeiden oder einen Missbrauch aufzudecken? Unsere erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir, deine Rechte zu schützen und alle wichtigen Details zu klären. Melde dich bei uns – wir verbinden dich direkt mit dem passenden Experten, der dich individuell berät.

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