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Patientenverfügung: Im Ernstfall selbst entscheiden
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Patientenverfügung: Im Ernstfall selbst entscheiden

Ob Unfall, Krankheit oder psychische Beeinträchtigungen: Die Entscheidung über die eigene medizinische Versorgung ist höchstpersönlich. Eine Patientenverfügung hält Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie sich selbst nicht mitteilen können.

Patientenverfügung: Alles Wichtige auf einen Blick

Sollten Sie sich für die Vorsorge per Patientenverfügung entscheiden, sind die folgenden Parameter wichtig:

  • Die Patientenverfügung ist nicht an ein Formerfordernis gebunden und kann jederzeit verfasst werden.
  • Sie enthält Hinweise dazu, wie eine medizinische Behandlung gewünscht wird und wann medizinische Maßnahmen nicht mehr stattfinden sollen.
  • Optimal ist dabei die Aufzählung von Situationen und Maßnahmen – hier kann ein Arzt wertvolle Unterstützung bieten.
  • Im Notfall sollte die Patientenverfügung sofort griffbereit sein: Das gilt unabhängig davon, wo Sie sie aufbewahren.
  • Juristische Unterstützung kann ebenfalls sinnvoll sein, um rechtssichere Formulierungen zu verwenden.

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Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann zum Teil der eigenen Vorsorge gezählt werden. Sie sorgt dafür, dass auch im Zustand der sogenannten Entscheidungsunfähigkeit der Patientenwille bezüglich der eigenen medizinischen Behandlung Berücksichtigung findet. Häufig ist dies nach Unfällen oder bei schweren Erkrankungen der Fall. Wann eine Patientenverfügung wirksam werden soll, kann der Betroffene durch Angaben zur Lebens- und Behandlungssituationen festlegen. Ärzte, medizinisches Personal und auch Vertreter oder Betreuer sind dann an die Patientenverfügung gebunden.

Die Patientenverfügung wird durch § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) explizit geregelt. Damit hat auch der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass eine selbstbestimmte Festlegung, wie und in welchem Rahmen eine medizinische Behandlung stattfinden soll, von großer Bedeutung für jeden einzelnen Menschen ist.

§ 1901a (1) BGB Patientenverfügung


Der rechtliche Betreuer oder der Bevollmächtigte hat zu überprüfen, ob die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betroffenen tatsächlich zutrifft. Ist dies der Fall, ist er in der Verantwortung der Patientenverfügung Geltung zu verschaffen.

Daraus ergeben sich bestimmte Voraussetzungen, die auf jeden Fall erfüllt sein müssen.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie ganz einfach unseren Assistenten nutzen. Er erfordert kein juristisches Fachwissen und sorgt dennoch für eine schriftliche und rechtssichere Patientenverfügung.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, in diesem Rahmen möglichst viele Szenarien zu durchdenken. Das setzt zwangsläufig voraus, dass Sie sich auch mit den Themen Tod und Krankheit auseinandersetzen müssen – die Patientenverfügung ist als Vorsorgedokument gerade dazu gedacht, in Fällen von schweren Erkrankungen Orientierung und Kontrolle zu bieten.

Wie Sie Ihre ganz persönliche Patientenverfügung ausgestalten, liegt in Ihrem Ermessen. Allerdings ist es wichtig, dass alle Formulierungen so konkret und eindeutig wie möglich sind – ungenaue Formulierungen sind gerade aus ärztlicher Sicht oft ein Grund für Missverständnisse und Anlass für unnötige medizinische Behandlungen.

Was muss eine Patientenverfügung beinhalten?

Schon durch das Gesetz ergibt sich unmittelbar, was bei einer Patientenverfügung zu beachten ist.

  • Schriftform
  • Anwendungsfall war noch nicht unmittelbar bevorstehend
  • Volljährigkeit des Betroffenen
  • Einwilligungsunfähigkeit des Betroffenen
  • Anwendungsfall ist ausreichend konkret bestimmt.

Besonders das Kriterium der Bestimmtheit war in der Vergangenheit öfter Anlass für juristische Streitigkeiten. Daher hatte der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) in einer Entscheidung 2016 entschieden, dass der Betroffene seinen Willen in der Patientenverfügung eindeutig zum Ausdruck bringen muss. Allerdings ist hierbei die Hürde nicht unnötig hoch zu legen: In einer weiteren Entscheidung 2018 wies der BGH darauf hin, dass das Merkmal der Bestimmtheit nicht erfordert, dass konkrete ärztliche Maßnahmen aufgeführt werden müssen.

BGH vom 14.11.2018 (XII ZB 107/18):


Bei den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung ist die Hürde nicht zu hoch zu legen. Ein Betroffener muss seine eigene Biografie als Patient nicht vorausahnen können. Er muss nicht seine zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigen.

Eine Patientenverfügung kann nach § 1901a BGB jederzeit formlos widerrufen werden. Der Verzicht auf die Schriftform bedeutet auch, dass der Widerruf mündlich erfolgen kann oder durch konkludentes Verhalten.

Aus ärztlicher Sicht sollte eine Patientenverfügung auch einen Hinweis enthalten, der sich auf die Tauglichkeit als Organspender des Patienten bezieht. Dies kann natürlich auch in Form eines Organspendeausweises erfolgen – aber auch in der Patientenverfügung können diesbezügliche Wünsche einen Platz einnehmen. Ebenfalls wichtig sind Angaben zur gewünschten Lebensqualität: Sie ist oft entscheidend bei, wenn es um konkrete Behandlungsansätze und Therapieformen geht.

Was kostet eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung bedarf zu ihrer Gültigkeit weder eine notarielle Beglaubigung noch eine öffentliche Beurkundung. Sie ist gültig, wenn die oben genannten Punkte eingehalten werden – und ist grundsätzlich kostenlos. Allerdings können Sie beim Aufsetzen der Patientenverfügung einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Er kann Sie fachkundig beraten und bei der genauen Formulierung helfen.

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Widersprüche in der Patientenverfügung lassen sich durch eine kompetente Beratung vermeiden.

Wenn Sie dennoch eine notarielle Beurkundung wünschen, dann richten sich die Kosten dafür nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (kurz: GNotKG). Oft reicht aber auch ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, um grundsätzliche Fragen rund um die Patientenverfügung zu klären. Er kann bei Formulierungen helfen, aber auch auf Stolpersteine hinweisen, die potenziell relevant werden könnten.

Welcher Anwalt kann mir bei einer Patientenverfügung helfen?

Nicht nur ein Fachanwalt für Medizinrecht ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Patientenverfügung geht. Auch jeder andere Anwalt kann zur Gestaltung von Verträgen und Verfügungen beitragen – denn die anwaltliche Tätigkeit ist regelmäßig genau durch diese Vorgänge geprägt.

Ein Termin bei einer Kanzlei vor Ort ist dafür nicht zwangsläufig nötig – auch in einer telefonischen anwaltlichen Beratung können grundsätzliche Fragen geklärt werden. Hierbei kann auch das Thema Betreuungsrecht besprochen werden. Der Rechtsanwalt kann maßgeblich zur individuellen Entscheidungsfindung beitragen und Risiken minimieren. KLUGO bietet Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung eine erste Orientierungshilfe beim Erstellen der Patientenverfügung. Benötigen Sie darüber hinaus rechtliche Unterstützung, können Sie den Anwalt im Anschluss direkt beauftragen.

klugo tipp

Neben einem Rechtsanwalt für Medizinrecht können auch medizinische Fachleute wertvollen Input liefern, wenn es um die Erstellung einer Patientenverfügung geht. Hierzu bietet sich ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Hausarzt an.

Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?

Wie auch alle anderen Vorsorgedokumente kann auch die Patientenverfügung sehr gut in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden. Wichtig ist dabei allerdings, dass sie im Notfall schnell den behandelnden Ärzten sowie dem medizinischen Fachpersonal vorgelegt werden kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Angehörige oder Ihnen nahestehende Personen wissen, wo die Patientenverfügung zu finden ist. KLUGO stellt Ihnen kostenfrei ein Muster für eine Patientenverfügung zur Verfügung.

Eine Hinterlegung der Patientenverfügung bei einem Notar oder bei einem Rechtsanwalt ist nicht erforderlich. Diese Kosten können Sie sich also sparen – denn in beiden Fällen wird ein Honorar für die Hinterlegung fällig. Häufig wird diese Möglichkeit aber dennoch genutzt, um den schnellen Zugriff auf die Patientenverfügung zu gewährleisten. Alternativ kann eine Patientenverfügung auch beim behandelnden Hausarzt verwahrt werden – dies kann in einem persönlichen Gespräch abgeklärt werden.

Die Patientenverfügung kann zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen zu Hause aufbewahrt werden. Unterrichten Sie Ihr engstes Umfeld darüber, wo die Verfügung zu finden ist – das spart im Notfall Zeit.

Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Die Angst davor, in einer medizinischen Notfallsituation nicht selbstbestimmt über Behandlungen und Therapien entscheiden zu können, ist für viele Menschen die Hauptmotivation, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Hier kommt auch die Überlegung zum Tragen, dass selbst Angehörige oft nicht wissen, wie der Betroffene in einer bestimmten Situation entscheiden würde. Durch die Formulierung einer Patientenverfügung lassen sich solche belastenden Momente vermeiden.

Dies gilt übrigens nicht nur dann, wenn bereits eine ernste Erkrankung chronischer Art vorliegt. Auch ein Unfall kann plötzlich das eigene Leben wortwörtlich auf den Kopf stellen und eine Patientenverfügung erforderlich machen.

Eine Patientenverfügung ist für Sie von Vorteil: Sie behalten damit auch bei schwerer Krankheit die Kontrolle darüber, was mit Ihnen geschieht.

Woher bekomme ich eine gute Patientenverfügung?

Für das Erstellen einer Patientenverfügung stehen sowohl online als auch offline Vorlagen zur Verfügung. Bei der Verwendung eines Formulars für die Patientenverfügung oder eines Musters für die Patientenverfügung ist aber immer zu beachten, dass ausreichend Raum bleibt, um individuelle Wünsche und Vorstellungen zu formulieren. Der Vorteil eines Vordrucks für die Patientenverfügung: Die Anweisungen sind hier in der Regel ausreichend präzise verfasst, sodass kein Raum für Unklarheiten bleibt.

Im Sinne einer zuverlässigen Vorsorge empfehlen wir, ein entsprechendes Muster zu nutzen. Mit unserem Assistenten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Erstellung einer Patientenverfügung einfach und unkompliziert zu bewerkstelligen. Besonders vorteilhaft: Die Patientenverfügung im PDF-Format kann anschließend ausgedruckt und zu den wichtigen Vorsorgedokumenten geheftet werden – so haben Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen und können Sie zentral aufbewahren.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.