Schmerzensgeld: Haftung des Arztes
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Schmerzensgeld: Haftung des Arztes

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist dann möglich, wenn ein immaterieller Schaden verursacht wurde. Durch das Schmerzensgeld soll entstandenes Leid ausgeglichen werden, wobei die Höhe der Summe stark variieren kann.

Die Höhe des Schmerzensgeldes

Grundsätzlich regelt der § 253 Abs. 2 BGB, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung eine Entschädigung in Geldform zu leisten ist, deren Höhe sich an Schmerzensgeldtabellen orientiert und nicht Vermögens-schädigend sein darf. Diese Schmerzensgeldregelung immaterieller Schäden stellt eine besondere Ausnahme im deutschen Schadensrecht dar, das ansonsten nur Vermögenseinbußen ersetzt. Mithilfe unserer Schmerzensgeldtabelle können Sie ganz einfach die Höhe Ihrer Entschädigung einschätzen.

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Behandlungsvertrag als Grundlage

Die Behandlung durch einen Arzt erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrages, der implizit beim Behandlungsbeginn abgeschlossen wird. Aus diesem leiten sich unter anderem mögliche Ansprüche in Bezug auf das Arzthaftungsrecht ab. Der Arzt besitzt bei seiner Tätigkeit eine Sorgfaltspflicht und ist zudem zu fachgerechten Bemühungen verpflichtet, die Schmerzen des Patienten zu lindern.

Verletzt der Mediziner eine seiner Pflichten, steht es dem Patienten zu, sich dagegen zu wehren. Stellt dieser dabei eine zivilrechtliche Klage, muss der Arzt Rechenschaft vor Gericht ablegen und seine Behandlungsschritte belegen und erklären können.

Klassischerweise verbindet man Behandlungsfehler und Kunstfehler mit den Fehlern eines Arztes. Jedoch können Behandlungsfehler auch durch Pflegepersonal im Krankenhaus oder in Pflegeheimen verursacht werden."
Pierre Torster
Rechtsanwalt für Medizinrecht

Wie stehen die Chancen auf Schmerzensgeld?

Noch bevor der Richter Schmerzensgeldtabellen heranzieht, um die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldes zu berechnen, klärt er die tatsächliche Schuld des Arztes. Wie gut die Chancen auf eine erfolgreiche Klage auf Schmerzensgeld stehen, kann pauschal nicht beantwortet werden. In jedem Fall benötigen Sie hierfür einen medizinrechtlichen Fehler, der nachweisbar ist – dies wird in der Regel von einem zweiten Arzt oder qualifizierten Gutachter geprüft.

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Die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld vor Gericht kann aufwendig und zeitintensiv sein. Prüfen Sie vorab durch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Medizinrecht, wie hoch die Chancen auf Schmerzensgeld in Ihrem Fall sind.

Im nächsten Schritt muss die Verantwortung auf den Beklagten zurückgeführt werden. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung wird der Patientenseite aus Gründen der „Waffengleichheit“ eine Beweislastumkehr zugebilligt, wenn ein Behandlungsfehler als „schwer“ qualifiziert wird. Dann muss der Arzt selbst beweisen, dass der Schaden nicht auf der Behandlung beruht.

Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, muss die Schuld des Arztes belegt werden. Pauschal kann nicht beantwortet werden, wie hoch Chancen auf Schmerzensgeld sind.

Schmerzensgeldtabelle: Mit wie viel Geld zu rechnen ist

§ 287 Schadensermittlung


Die Zivilprozessordnung beschreibt unter anderem, wie die Höhe des Schmerzensgeldes vom Gericht bestimmt wird:

Sollten die beiden Parteien sich nicht einig sein, welcher Schaden durch wessen Verschuldung zustande gekommen ist und wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen sollte, wird die Entscheidung dem Gericht überlasen. Diesem steht es frei, Sachverständige und Beweise hinzuzuziehen.

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung für die bei einer Verletzung erlittenen Schmerzen und etwaige Auswirkungen auf die Lebensqualität. Im Gegensatz zum Schmerzensgeld in den USA, das eine Straffunktion vorsieht, erfüllt dieses hierzulande lediglich eine Ausgleichsfunktion. Das heißt konkret: Die veranschlagten Summen sollen den Beklagten in den Vereinigten Staaten zusätzlich für sein Fehlverhalten bestrafen, wohingegen es in Deutschland um den bloßen Ausgleich der immateriellen Nachteile des Geschädigten geht.

Arztfehler: Wann Sie eine Entschädigung bekommen – Infografik
Arztfehler: Wann Sie eine Entschädigung bekommen – Infografik

In der Praxis werden zur Ermittlung der Schadenshöhe Schmerzensgeldtabellen herangezogen. Sie geben eine Auskunft über bereits gefällte Urteile und bieten somit eine nützliche Orientierung.

Bemessungsfaktoren der Schmerzensgeldtabelle sind unter anderem:

  • Alter des Patienten
  • Eventuell nötige Folgeoperationen
  • Auftretende psychische Auswirkungen
  • Bleibende Schäden, die nicht heilbar sind
  • Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung
  • Auswirkungen auf Berufs- und Privatleben
  • Verhalten des Arztes bei der Schadensregulierung
  • Vorliegendes Mitverschulden des Patienten

Schmerzensgeldansprüche anhand exemplarischer Urteile

Behandlungsfehler Schmerzensgeldhöhe
Geburtsschaden mit 100%-iger Behinderung eines Babys 700.000 €
Querschnittslähmung nach fehlerhafter Operation 220.000 €
Nicht erkannte Fersenbeinfraktur vom Orthopäden mit dauerhafter Gehbehinderung 18.000 €
Eindellungen der Haut nach fehlerhaft durchgeführter Fettabsaugung 9.000 €
Verspätete Einleitung des Notkaiserschnitts mit Todesfolge 7.500 €
Verlust des Geruchssinns nach einer Operation 3.500 €

Vorgehen bei Behandlungsfehlern

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Behandlungsfehler durch Ihren Arzt die Ursache für ein Leiden ist, leiten Sie folgende Schritte ein:

  • Prüfen Sie, ob Schäden wirklich durch den Arzt verursacht wurden. Nehmen Sie dafür mit dem Arzt oder einer höheren Instanz Kontakt auf.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Verbraucherzentralen und Beratungsstellen.
  • Ärztekammern können außergerichtlich eine Schlichtung einleiten.
  • Ihre Krankenkasse kann für Sie ein Gutachten erstellen.
  • Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung durch einen Anwalt.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Schmerzensgeld helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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