Schnelle Hilfe bei Problemen mit dem Internetanbieter

Internet zu langsam oder ausgefallen?
Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!

Mit unserem Dokument Self-Service bieten wir Ihnen ein kostenloses und sofort verwendbares Hilfsmittel, mit dem Sie sich Ihr Geld selbstständig zurückholen können.

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Wir bieten Hilfe in verschiedenen Bereichen, wählen Sie einfach Internet & Telefon, damit wir wissen, wobei es bei Ihrem Anliegen geht.

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Mit einem einfachen interaktiven Fragebogen, helfen wir Ihnen Ihr rechtliches Schreiben mit Leichtigkeit online zu erstellen.

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Laden Sie sich Ihr Anspruchsschreiben herunter und fordern Sie Ihr Geld schnell & selbständig von Ihrem Internetanbieter zurück.

Auf einen Blick

Die Vorteile des Dokument Self-Service

Individuell & rechtssicher

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Wir generieren für Sie ein individuelles und rechtssicheres Anspruchsschreiben, das Sie sich ganz einfach als PDF- oder Word-Datei herunterladen können.

Kostenlos

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Sie erhalten ein kostenloses Anspruchsschreiben, welches Sie bei Beauftragung eines herkömmlichen Anwalts mindestens 79 € kosten würde.

Zeitsparend & direkt einsetzbar

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Durch intelligente Technologie wird Ihnen in wenigen Minuten ein Dokument generiert, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Dokument Self-Service

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Werbeversprechen und tatsächliche Geschwindigkeiten liegen beim Internetanschluss oft weit auseinander. Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Auch bei einer Störung, also einem Komplettausfall, haben Sie Anspruch auf nachträgliche Erstattung. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand und erstellen Sie mit unserem Dokument Self-Service die Schreiben zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in wenigen Minuten einfach selbst. Direkt versandbereit.

Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

1. Richtig messen

Mit dem Speed-Test der Bundesnetzagentur (BNetzA) finden Sie heraus, ob Ihr Internetanschluss zu langsam ist. Wichtig ist, dass an zwei Tagen je 10 Messungen durchgeführt und folgende Messergebnisse genau protokolliert werden:

  • Download-Geschwindigkeit
  • Upload-Geschwindigkeit
  • Paketlaufzeit

2. Fehlerquellen ausschließen

Viele Probleme entstehen am Computer, in den W-LAN-Einstellungen oder dem Internet-Router. Für diese Fehler ist der Internetanbieter aber nicht verantwortlich. Nur wenn die langsame Geschwindigkeit oder der Internetausfall wirklich an der Internetleitung liegt, können Sie den Internetanbieter in die Pflicht nehmen oder den Preis mindern bzw. Schadenersatz verlangen.

3. Rechnung vorerst unter Vorbehalt zahlen

Es wird empfohlen, die volle Rechnung unter Vorbehalt vorerst weiterzuzahlen und nicht auf eigene Faust den Preis zu mindern, denn Ihr Anbieter hat das Recht, ihnen das Internet abzustellen, wenn sie mit mindestens 100 Euro im Rückstand sind.

4. Aufforderung zur Mängelbeseitigung

Liegt es nicht an Ihrer Technik zu Hause, müssen Sie Ihrem Internetanbieter eine Chance einräumen, das Problem zu beseitigen:

  • Informieren Sie Ihren Anbieter über die mangelhafte Internetverbindung aus Beweisgründen möglichst per E-Mail, Fax oder Brief mit Einschreiben.
  • Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen
  • Verleihen Sie dem Schreiben Nachdruck, indem Sie das Messprotokoll der Messkampagne mitschicken.

Bleibt die Probleme mit Ihrem Internet auch nach den 14 Tagen bestehen, können Sie eine Entschädigung geltend machen.

5. Entschädigung geltend machen und/oder außerordentliche Kündigung

Machen Sie anschließend Ihre Ansprüche unter Fristsetzung geltend. Nutzen Sie dafür unseren Dokument Self-Service und erstellen Sie in nur wenigen Minuten ein rechtssicheres Anspruchsschreiben.

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Häufig gestellte Fragen

Was kann ich bei einem Komplettausfall meines Internets tun?

Wenn eine Störung, also ein Komplettausfall, länger als einen Kalendertag nach Störungsmeldung dauern sollte, dann muss Sie der Anbieter darüber informieren. Ab dem 3. Kalendertag nach dem Eingang der Störungsmeldung steht Ihnen bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses sogar eine Entschädigung zu:

  • für den 3. und 4. Tag 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro)
  • ab dem 5. Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro)

Dauert der Ausfall länger an, sollten Sie Ihrem Anbieter eine Frist zur Erbringung der Leistung setzen. Leistet der Anbieter auch nach Ablauf dieser Frist nicht, können Sie unter Umständen den Vertrag außerordentlich kündigen. Die Frist sollte angemessen (10-14 Tage) und das Schreiben zur Fristsetzung nachweisbar versendet werden (zum Beispiel per Einwurfeinschreiben).

Auch kommt es immer wieder vor, dass Techniker nicht oder nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Wenn Techniker Termine versäumen, dann stehen Ihnen 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro).

Was kann ich tun, wenn mein Internet zu langsam ist?

Wenn das Internet zu langsam ist, dann kann der monatliche Betrag gemindert oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Das gilt sowohl für den festen Internetanschluss (z.B. DSL, Kabel, Glasfaser), als auch für das mobile Internet (z.B. LTE, 5G). Die Abweichung der Internetleistung muss durch ein signiertes Messprotokoll nachgewiesen werden. Das Messprotokoll kann ausschließlich mit dem Programm der Bundesnetzagentur erstellt werden, welches unter www.breitbandmessung.de/desktop-app heruntergeladen werden kann.

Nach Abschluss einer Messreihe wird das signierte PDF-Protokoll automatisch erstellt. In dem Protokoll wird festgehalten, ob die vertraglich vereinbarte Leistung ankommt oder die Leistung abweicht. Weicht Ihre Internetleistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, können Sie mit unseren Ihren Anspruch berechnen und mit Hilfe unseres Dokumenten Self-Service Ihre Ansprüche geltend machen.

Wie kann ich die Geschwindigkeit meines Internet prüfen?

Verbraucher können ihre Internetgeschwindigkeit ganz einfach über das Portal der Bundesnetzagentur selbst messen.

Wichtig ist, dass an zwei Tagen je 10 Messungen durchgeführt und folgende Messergebnisse genau protokolliert werden:

  • Download-Geschwindigkeit
  • Upload-Geschwindigkeit
  • Paketlaufzeit
Was erhalte ich mit dem Dokument Self-Service?

Zur Durchsetzung Ihrer kaufrechtlichen Ansprüche wird auf Grundlage Ihrer Eingaben ein:

  • Aufforderungsschreiben als PDF-Dokument für den sofortigen Versand
  • Aufforderungsschreiben als Word-Datei (.docx) für die Weiterbearbeitung
  • Hinweisschreiben für das weitere Vorgehen 
  • Zugang zu Ihrer Onlineakte für die weitere Vertretung, soweit gewünscht
Wann sollte ich mir juristische Hilfe suchen?

Wenn Sie einen komplexeren Fall haben, eine Prüfung Ihrer Unterlagen wünschen oder die Gegenseite gar nicht reagiert, kann eine telefonische Beratung bei einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten sinnvoll sein. Auch für diesen Fall sollten Sie jedoch vorher unser Aufforderungsschreiben mit dem Dokument Self-Service erstellen, damit Sie den Gegner in Verzug setzen und dieser die Anwaltskosten tragen muss.

Mit unserem Dokument Self-Service bieten wir Ihnen ein kostenloses und sofort verwendbares Hilfsmittel, mit dem Sie Ihr Geld selbstständig zurückfordern können. Falls Sie sich unsicher sind, ob der Dokument Self-Service das Richtige für Sie ist, können Sie auch unsere telefonische Erstberatung beim Anwalt oder Rechtsexperten in Anspruch nehmen.

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