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EuGH-Urteil ordnet strickte Arbeitszeiterfassung an
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EuGH-Urteil ordnet strikte Arbeitszeiterfassung an

Im Mai urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, dass Unternehmen zu einer umfassenden Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Damit sollen vor allem die Arbeitnehmer geschützt werden, einige Verbände begrüßen das Urteil. Erfahren Sie hier, welche Folgen das Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber haben kann.

Wie kam es zu der Klage vor dem EuGH?

Das Urteil (Rechtssache C-55/18) folgte auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bank SAE und der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO). Letztere forderte die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems, damit die täglichen geleisteten Arbeitsstunden exakt aufgezeichnet und nachgeprüft werden können. Mit dieser Forderung berief sich die Gewerkschaft auf die Charta der Grundrechte und die Arbeitszeitrichtlinie der EU. Die betroffene Bank wiederum verwies auf das geltende spanische Recht, nach dem alle Überstunden eines Monats vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen und am Monatsende an dem Arbeitgeber übersendet werden sollen. Eine solche Zeiterfassung von Mitarbeitern ist auch in vielen Unternehmen in Deutschland üblich.

Was besagt das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung?

Der EuGH sah die einfache Arbeitszeiterfassung als nicht zureichend an und stimmt dem Kläger zu. Mit der Verpflichtung zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems sollen die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt werden. Die Idee dahinter: Nur mit einer exakten Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber kann gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer die wöchentliche bzw. monatliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten und sich ausreichend Ruhezeiten nehmen. Ohne die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber sieht der EuGH das Risiko, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht objektiv ermittelt werden können. So kann es in arbeitsreichen Phasen zu enormen Überstunden kommen, die ein Arbeitnehmer in Kauf nimmt, um erfolgreich in seinem Job zu sein. Ein anderer Fall sind regelmäßig geleistete Überstunden, die Arbeitgeber billigend in Kauf nehmen. Dieser Mehrarbeit, gegen die sich einzelne Arbeitnehmer kaum erwehren können, soll mit der vom EuGH geforderten Arbeitszeiterfassung ein Riegel vorgeschoben werden.

Wie funktioniert ein Arbeitszeiterfassungssystem?

Für das Urteil zur Arbeitszeiterfassung wurde vom EuGH kein verbindliches Datum genannt, bis zu dem die individuellen Regelungen in allen europäischen Ländern umgesetzt sein müssen. Zudem sprechen die Richter in dem Urteil von erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten, die von der Art des Unternehmens und dessen Größe abhingen. Deshalb ist noch nicht klar, wie solche Arbeitszeiterfassungssysteme aussehen müssen, Kritiker sprechen jedoch bereits von der Rückkehr des Prinzips der Stechuhr.

Eine prinzipielle Hürde bei der Umsetzung des Urteils wird der Datenschutz. So kann es nicht das Ziel der Arbeitszeiterfassung sein, dass Mitarbeiter mit der Zeiterfassung dauerhaft überwacht werden und der Arbeitsort einzelner Personen jederzeit lokalisierbar ist. Es muss dementsprechend ein klares System geben, dass genau definiert, welche Personen Zugriffsrechte auf die Daten haben und wie diese erfasst werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein externer Dienstleister vom Arbeitgeber mit der Arbeitszeiterfassung beauftragt wird. Dann benötigt es gemäß Art. 28 ff. DSGVO eine vertragliche Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung.

Welche Folgen kann das Urteil für deutsche Unternehmen haben?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich bereits zu dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung geäußert. Das Wirtschaftsministerium wird demnach das Urteil zunächst prüfen und ein Rechtsgutachten vergeben, um festzustellen, inwiefern es einen Handlungsbedarf gibt. Auch andere Experten aus der Branche warten nun erst einmal ab, mit einer Regelung kann frühestens in einem Jahr gerechnet werden. Verbände und Vertreter bestimmter Berufsbranchen begrüßen das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung. Dazu gehören beispielsweise die Lehrerverbände. Diese bemängeln seit geraumer Zeit, dass alle zusätzlichen Arbeitsstunden für das Korrigieren von Arbeiten, Vorbereiten von Stunden, Elternabende usw. nicht berücksichtigt werden.

Ähnlich positiv äußert sich der Marburger Bund, der eine genaue zeitliche Erfassung für Ärztinnen und Ärzte gefordert hat, damit Höchstgrenzen in dem von Schichtdienst geprägten Ärzteberuf eingehalten werden können.

Kritiker fassen das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung als Rückschritt auf. Sie argumentieren, dass eine Arbeitszeiterfassung nicht in die moderne Arbeitswelt passt, die von Home Office und einer flexiblen Vertrauensarbeitszeit geprägt ist.

Update:

Am 13. September 2022 hat das BAG entschieden, das Unternehmen ab sofort verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, um die gesamte Arbeitszeit inklusive Überstunden zu dokumentieren. Eine bestimmte Form der ist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Arbeitszeiten können elektronisch oder schriftlich erfasst werden.

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