Geschmacksmuster anmelden
Ein Geschmacksmuster dient zum Schutz eines ganz bestimmten Erscheinungsbildes. Dabei kann nahezu alles als Geschmacksmuster geschützt werden, was sich eindeutig und einzigartig einer bestimmten Marke zuordnen lässt. Wie die Eintragung als Geschmacksmuster abläuft und was du beachten musst, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Geschmacksmuster bezeichnet man bestimmte Erscheinungsformen eines Designs, zum Beispiel Farben, Formen und Muster. Auch die Verpackung eines Produkts kann als Geschmacksmuster eingetragen werden.
- Nur industriell oder handwerklich gefertigte Erscheinungsbilder lassen sich als Geschmacksmuster eintragen.
- Nicht nur gesamte Erzeugnisse können als Geschmacksmuster eingetragen werden, sondern auch einzelne Bestandteile.
- Die Eintragung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dabei gibt es jedoch viele Fehlerquellen, die du mit der Unterstützung von einem Patent- und Markenrechtsanwalt vermeiden kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Geschmacksmuster?
- Wie und wo wird das Geschmacksmuster angemeldet?
- Was sind die Voraussetzungen für den Geschmacksmusterschutz?
- Welche Unterlagen werden für den Geschmacksmusterschutz benötigt?
- Wie lange ist ein Geschmacksmuster gültig?
- Welche Kosten entstehen bei der Geschmacksmusteranmeldung?
- Welche Schutzansprüche bietet die Eintragung eines Geschmacksmusters?
- Braucht man für die Geschmacksmusteranmeldung einen Anwalt?
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Geschmacksmuster?
- Wie und wo wird das Geschmacksmuster angemeldet?
- Was sind die Voraussetzungen für den Geschmacksmusterschutz?
- Welche Unterlagen werden für den Geschmacksmusterschutz benötigt?
- Wie lange ist ein Geschmacksmuster gültig?
- Welche Kosten entstehen bei der Geschmacksmusteranmeldung?
- Welche Schutzansprüche bietet die Eintragung eines Geschmacksmusters?
- Braucht man für die Geschmacksmusteranmeldung einen Anwalt?
Was ist ein Geschmacksmuster?
Als Geschmacksmuster lassen sich bestimmte Erscheinungsformen eintragen, die sich in puncto Form, Farbe und/oder Muster zusammensetzen und damit einen dauerhaften Wiedererkennungswert darstellen. Wie auch Marken oder Patente werden Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem DPMA, eingetragen und geschützt. Grundsätzlich ist es für jedes Erzeugnis möglich, einen Geschmacksmusterschutz zu beantragen – also für alle industriell oder handwerklich geschaffenen Gegenstände, die über ein schützbares Design verfügen. Dabei lassen sich nicht nur die Gegenstände selbst als Geschmacksmuster eintragen, sondern auch deren Verpackungen, spezifische Bestandteile der Ausstattung sowie Symbole grafischen oder typografischen Ursprungs. Der Designschutz bezieht sich also auf die gesamte, äußere Gestaltungsform eines Gegenstandes oder auf ganz bestimmte Teile des Designs.
Der Begriff Geschmacksmuster gilt jedoch als veraltet. Offiziell wurde dieser nur bis 2014 verwendet, inzwischen ist nicht mehr von eingetragenen Geschmacksmustern, sondern eingetragenen Designs die Rede. Die Schutzvoraussetzungen, die das Deutsche Patent- und Markenamt an eine Geschmacksmusteranmeldung stellt, sind jedoch gleichgeblieben. Grundlage dessen ist das sogenannte Designgesetz (DesignG). Daher spricht man inzwischen auch häufig vom Designmusterrecht.
Die Anmeldung eines Geschmacksmusters ist im Vergleich zu Patent- und Markenanmeldungen sehr günstig. Dennoch gibt es beim Ausfüllen des Antrags einiges zu beachten, um Fehler und Fallstricke bestmöglich zu vermeiden. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte beraten dich mit ihrem umfassenden Know-how zu Geschmacksmusteranmeldungen.
Wird die Geschmacksmusteranmeldung nicht korrekt durchgeführt, besteht kein ausreichender Markenschutz. Gehe auf Nummer sicher und buche unser (Paket zur Geschmacksmusteranmeldung , um von einem KLUGO Partner-Anwalt beraten zu lassen.
Wie und wo wird das Geschmacksmuster angemeldet?
Einzigartige Designs bedürfen eines besonderen Schutzes. Wenn du ein von dir oder deinem Business entwickeltes Geschmacksmuster rechtlich schützen möchtest, solltest du eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in Betracht ziehen. Die Eintragung ist inzwischen nicht mehr nur in der klassischen Papierform, sondern auch auf dem elektronischen Weg möglich.
Für die schriftliche Anmeldung eines Geschmacksmusters findest du alle (notwendigen Formulare auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dabei ist vor allem der Antrag auf Eintragung eines Designs sehr wichtig, der vollständig und detailliert ausgefüllt werden muss, um Schutzrechte für dein Geschmacksmuster zu erhalten. Bei der Wiedergabe des Designs solltest du so detailliert wie möglich und ggf. durch zusätzliche Bilder, Grafiken oder Zeichnungen darauf eingehen, was dein Geschmacksmuster einzigartig macht. Diese Dokumente sind ausschließlich für die nationale Designanmeldung geeignet, für die EU-weite Anmeldung eines Geschmacksmusters müssen zusätzliche Unterlagen ausgefüllt werden.
Auch für die elektronische Anmeldung hält das Deutsche Patent- und Markenamt mehrere Möglichkeiten bereit. Für die elektronische Anmeldung mit Signaturkarte wurde der Online-Service (DPMAdirektPro) eingerichtet. Wenn du keine Signaturkarte zur Verfügung hat, kannst du auch die Web-Variante (DPMAdirektWeb) des Deutschen Patent- und Markenamtes wählen, die auch für internationale Registrierung und Nichtigkeitsanträge verwendet werden kann.
Die elektronische Geschmacksmusteranmeldung bietet dir einige Vorteile im Vergleich zur schriftlichen Anmeldung des Geschmacksmusterschutzes:
- Durch eine unmittelbare Plausibilitätsprüfung werden Nachfragen durch das DPMA im Anschluss reduziert, sodass der Antrag schneller bearbeitet werden kann
- Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt und gesichert
- Sofort nach der Übertragung kann der Antrag durch das DPMA geprüft werden
- Du erhältst umgehend nach Absenden der Formulare eine Benachrichtigung über den Eingang der Dokumente
- In diesem Zuge wird dir auch das Aktenzeichen für deinen Fall umgehend mitgeteilt, das du für eventuelle Rückfragen beim DPMA benötigst
- Die Online-Anmeldung eines Geschmacksmusters ist günstiger, da Postgebühren und Papierkosten entfallen
- Auch die Anmeldegebühr reduziert sich bei der Online-Anmeldung des Geschmacksmusters
- Falls eine Signaturkarte verwendet wird, ist eine eindeutige Absenderidentifikation sichergestellt
Anders sieht es zudem aus, wenn du das Geschmacksmuster nicht nur in einem einzigen EU-Land, sondern in ganz Europa schützen lassen möchtest. Für eine EU-weite Anmeldung muss der Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters nicht nur beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden, sondern auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dabei fallen natürlich zusätzliche Kosten an.
Ob du dich nun für ein Geschmacksmuster in Deutschland oder ganz Europa entscheidest, wichtig ist in jedem Fall die korrekte Durchführung der Geschmacksmusteranmeldung. Buche unser Beratungspaket „Gebrauchsmuster anmelden“ und profitiere von der Erfahrung eines KLUGO Partner-Anwalts.
KLUGO INFO
Wenn du ein Geschmacksmuster schützen lassen möchtest, solltest du dies zunächst in deinem Heimatland tun, um bereits von einem lokalen Schutz zu profitieren. Das DPMA bietet dir die Möglichkeit, die Geschmacksmusteranmeldung im Anschluss EU-weit auszudehnen, wodurch allerdings zusätzliche Gebühren anfallen.
Was sind die Voraussetzungen für den Geschmacksmusterschutz?
Um ein Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss sich um eine Neuheit handeln, d. h. es darf noch kein identisches oder in nahezu allen Merkmalen ähnliches Geschmacksmuster/Design veröffentlich, eingetragen oder auf dem Markt präsentiert worden sein. Hier hat das DPMA jedoch eine Ausnahmeregelung eingeführt: Innerhalb von 12 Monaten gilt eine Vorveröffentlichung durch den Entwickler des Geschmacksmusters als nicht neuheitsschädlich.
- Auch die Eigenart, also der insgesamte Eindruck des Designs, muss sich von bestehenden Designs unterscheiden und spezifische Eigenarten aufweisen, die auf diese Weise nicht bei anderen Produkten vorkommen. Ob dieser Punkt erfüllt ist, wird jedoch nicht vom Designer selbst entschieden, sondern erfolgt durch den Eindruck eines „informierten Benutzers“.
- Das Produkt muss industriell oder handwerklich hergestellt worden sein.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch nicht. Im Rahmen der Geschmacksmusteranmeldung werden lediglich die grundlegenden Informationen im Antrag überprüft. Eine gründliche Recherche, ob bereits vergleichbare Geschmacksmuster geschützt oder veröffentlicht wurden, muss durch den Designer selbst geschehen. Konkurrenten haben daher selbst bei einem erfolgreichen Geschmacksmusterschutz die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Schutzrecht einzulegen und es aus dem Register des DPMA löschen zu lassen, wenn signifikante Ähnlichkeiten zum eigenen Produkt bestehen und selbiges bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Geschmacksmusterschutz erhalten hat.
Beispiele für den Geschmacksmusterschutz:
- Ein besonderer Schnitt bei einer Sonnenbrille
- Ein eigens entwickelter und besonders geformter Griff an einer Zahnbürste
- Das Design von Möbelstücken
- Formen und Gestaltungen von Mobiltelefonen einer bestimmten Marke, die als Wiedererkennungswert gelten
KLUGO INFO
Eine umfassende Recherche ist vor der Geschmacksmusteranmeldung unabkömmlich, um eventuelle Schutzansprüche Dritter nicht zu verletzen und sicherzustellen, dass das eigene Design wirklich einzigartig und damit schutzbedürftig ist.
Vor der Anmeldung eines Geschmacksmusters muss eine gründliche Recherche durchgeführt werden. Verletzt du die Schutzansprüche Dritter, ist der Schutz für dein Geschmacksmuster nicht gegeben. Außerdem besteht die Gefahr, dass bereits ähnliche Geschmacksmuster geschützt wurden und du das gewünschte Design nicht nutzen kannst. Mit dem Beratungspaket „Gebrauchsmuster anmelden“ lässt du eine gründliche Markenrecherche durch einen KLUGO Partner-Anwalt durchführen und bist auf der sicheren Seite.
Welche Unterlagen werden für den Geschmacksmusterschutz benötigt?
Das DPMA stellt bereits alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, die für eine Anmeldung des Geschmacksmusterschutzes benötigt werden. Diese Unterlagen können online auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes heruntergeladen und ausgefüllt werden. Wichtig ist jedoch, auf eine vollständige und möglichst detaillierte Anmeldung zu achten, um einen umfassenden Schutz für das Design sicherzustellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters: Hier werden vor allem persönliche Informationen, Angaben zum Unternehmen, Kontaktdaten des Ansprechpartners und andere Details eingetragen.
- Angaben zur Identität des Urhebers: Derjenige, der das Design entwickelt und entworfen hat, muss hier spezifisch genannt und eingetragen werden. Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens der Urheber für das Design ist, gehen die Schutzrechte dennoch an das Business, sofern das Geschmacksmuster im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
- Angaben zum Erzeugnis: Hier wird grob erläutert, worum es sich bei dem Erzeugnis handelt. Eventuelle Feinheiten zur Optik müssen hier noch nicht genauer erklärt werden.
- Wiedergabe des Designs: Dieser Bestandteil des Geschmacksmusterschutzantrages ist wohl der wichtigste Teil der Anmeldung. Bei der Wiedergabe des Designs muss so genau wie möglich auf die zu schützenden Feinheiten des Objektes eingegangen werden. Dazu muss mindestens eine optische Darstellung beiliegen, die in Form einer Zeichnung oder einer Fotografie eingereicht werden kann. Ob es sich um ein farbiges Bild oder ein Schwarz-Weiß-Bild handelt, spielt nur dann eine Rolle, wenn die Farbe potentiell wichtig für den Designschutz ist. Achtung: Eine rein optische Darstellung genügt nicht, du musst auch schriftlich darauf eingehen, was genau die Besonderheiten des Designs sind und welche Eigenheiten deiner Entwicklung du schützen lassen möchtest.
Eine Geschmacksmusteranmeldung ist nur dann erfolgreich, wenn die Unterlagen so detailliert wie möglich ausgefüllt werden. Buche das Beratungspaket zur Geschmacksmusteranmeldung und greife auf die Erfahrung eines KLUGO Partner-Anwalts zurück, um Fehler bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters zu vermeiden.
Wie lange ist ein Geschmacksmuster gültig?
Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt immer fünf Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Ein Schutzrecht besteht jedoch erst an, wenn das Geschmacksmuster in das Register eingetragen wurde. Innerhalb dieser fünf Jahre kann gegen Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr der Geschmacksmusterschutz oder Designschutz um fünf weitere Jahre verlängert werden, bis hin zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren.
KLUGO INFO
Eine Verlängerung für den Geschmacksmusterschutz muss rechtzeitig und vor Ablauf der fünf Jahre geschehen, damit das Geschmacksmuster dauerhaft geschützt ist. Liegt zum Zeitpunkt des regulären Schutzrechts noch kein Antrag auf Verlängerung vor bzw. wurde die dafür fällige Gebühr noch nicht gezahlt, verliert das Geschmacksmuster seinen Schutz. Es kann jedoch mit einem Verspätungszuschlag auch nachträglich ein Geschmacksmusterschutz verlängert werden.
Welche Kosten entstehen bei der Geschmacksmusteranmeldung?
Die Kosten, die bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters entstehen, sind sehr unterschiedlich. Zunächst einmal kommt es darauf an, ob man das Geschmacksmuster nur in Deutschland schützen lassen möchte oder in ganz Europa.
Kosten für die Geschmacksmusteranmeldung in Deutschland
Die anfallenden Kosten für die erstmalige Geschmacksmusteranmeldung beim DPMA:
- Einzelanmeldungen für das Design (Schutzdauer: 5 Jahre) betragen 60 € bei elektronischer Anmeldung und 70 € bei der schriftlichen Anmeldung in Papierform
- Einzelanmeldungen für das Design (Schutzdauer: 30 Monate) betragen 30 €
- Sammelanmeldungen mehrerer Designs (Schutzdauer: 5 Jahre) betragen 6 € pro Design mit einem Mindestwert von 60 € bei elektronischer Anmeldung und 7 € pro Design/ 70 € Mindestwert bei der schriftlichen Anmeldung in Papierform
- Sammelanmeldungen mehrerer Designs (Schutzdauer: 30 Monate) betragen 3 € pro Design bei einem Mindestwert von 30 €
Zusätzlich entstehen Kosten für die Verlängerung des Designschutzes:
- Schutzjahre 6-10: 90 €
- Schutzjahre 11-15: 120 €
- Schutzjahre 16-20: 150 €
- Schutzjahre 21-25: 180 €
Der Verspätungszuschlag, wenn das Schutzrecht bereits ausgelaufen ist und die Fristen zur Verlängerung nicht eingehalten wurden, beträgt 300 € pro Design.
Kosten für die Geschmacksmusteranmeldung in Europa
Die EUIPO legt andere Gebühren für die Anmeldung und Verlängerung eines Geschmacksmusters fest. Diese müssen zusätzlich gezahlt werden, wenn das Geschmacksmuster sowohl in Deutschland als auch der EU geschützt werden soll.
- Erstanmeldung des Geschmacksmusters: 230 €
- Für das zweite bis zehnte Geschmacksmuster: 115 €
- Ab dem elften Geschmacksmuster: 50 €
Auch für die Verlängerung des Geschmacksmusterschutzes fallen Kosten an:
- Schutzjahre 6-10: 90 €
- Schutzjahre 11-15: 120 €
- Schutzjahre 16-20: 150 €
- Schutzjahre 21-25: 180 €
Diese Kosten sind für jedes Geschmacksmuster einzeln zu entrichten, unabhängig davon, ob es sich um eine Sammeleintragung handelt. Für eine verspätete Zahlung der Verlängerungsgebühr oder eine verspätete Zustellung des Verlängerungsabsatzes werden 25 % der anfallenden Gebühren zusätzlich berechnet.
Welche Schutzansprüche bietet die Eintragung eines Geschmacksmusters?
Wurde ein Geschmacksmuster beim DPMA oder dem EUIPO geschützt, besteht für Deutschland bzw. Europa ein umfassender Schutz des Designs. Bedeutet konkret: Andere Unternehmen dürfen das Design nicht für eigene Produkte verwenden. Dabei muss jedoch im Vorfeld geprüft werden, ob bereits ein ähnliches Geschmacksmuster eingetragen wurde. Ist dein Design identisch zu einem bereits geschützten Design oder entspricht es weitestgehend einem bereits geschützten Design, kann durch denjenigen, der das Produkt bereits schützen ließ, ein Nichtigkeitsantrag gestellt werden. Die anfallenden Gebühren für die Eintragung müssen trotzdem getragen werden, da die Geschmacksmusterrecherche nicht zu den Zuständigkeiten des DPMA bzw. der EUIPO gehört.
Wenn du das Geschmacksmuster erfolgreich hast eintragen lassen, steht dir das ausschließliche Recht zu, dieses Design zu nutzen. Du hast die Möglichkeit, Dritten die gewerbliche Nutzung deines Designs zu verbieten. Unter Umständen kannst du an andere Unternehmen Schadensersatzansprüche stellen, wenn diese dein Geschmacksmuster dennoch für die eigenen Produkte nutzen. Dies gilt jedoch nur so lang, wie dein Designschutz beim DPMA bzw. dem EUIPO hinterlegt ist.
Außerdem hast du die Möglichkeit, dein Design zu vermieten (sodass andere Unternehmen es ebenfalls gegen Zahlung einer Gebühr nutzen können) oder das eingetragene Geschmacksmuster zu verkaufen.
Mit dem Geschmacksmusterschutz ist ausschließlich dein Business dazu berechtigt, das Design zu verwenden. Nutzen andere Betriebe dein Geschmacksmuster, kannst du diesen die Nutzung untersagen, Schadensersatzansprüche stellen oder Gebühren für die Nutzung verlangen.
Braucht man für die Geschmacksmusteranmeldung einen Anwalt?
Grundsätzlich kannst du die notwendigen Anträge für die Anmeldung eines Geschmacksmusters auch allein ausfüllen. Dabei lauern jedoch zahlreiche mögliche Fehler und Fallstricke, die den Geschmacksmusterschutz ungültig machen können. Es ist durchaus sinnvoll, für eine rechtsgültige Geschmacksmusteranmeldung in das Know-how eines Marken- und Patentanwalts zu investieren, um von dem umfassenden Schutz zu profitieren. Außerdem muss im Vorfeld eine umfängliche Recherche zu bereits geschützten Geschmacksmustern stattfinden, damit du nicht selbst ein bereits eingetragenes Design verwendest. Auch hierbei unterstützen dich die KLUGO Partner-Anwälte.
Damit du bei der Geschmacksmusteranmeldung alle Fehler und Fallstricke vermeiden kannst, nutze unser Beratungspaket „Gebrauchsmuster anmelden“. Neben einer gründlichen Designrecherche hältst du so garantiert alle Fristen ein und vermeidest die häufigsten Fehler bei einer Geschmacksmusteranmeldung.
Weitere Beiträge zu diesem Thema