So erstellst du einen Freelancer-Vertrag

Freelancer sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht fest im Unternehmen tätig. Sie werden häufig für Projekte eingesetzt und bieten für einen bestimmten Zeitraum ihre Expertise und Unterstützung. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit ist der Freelancer-Vertrag.

von KLUGO
11.10.2024
5 Min Lesezeit

Freelancer-Vertrag erstellen Das Wichtigste in Kürze

  • Der Freelancer-Vertrag regelt die Zusammenarbeit eines Freelancers mit dem Unternehmen und ist zeitlich auf ein bestimmtes Projekt begrenzt.

  • Als Unternehmer hast du die Wahl zwischen einem Freelancer-Vertrag, der sich nach Werksvertragsrecht oder aber nach Dienstvertragsrecht richtet.

  • Optimal enthält der Freelancer-Vertrag die notwendigen Vertragsbestandteile wie Leistung, Vergütung, Kündigung und Fristen.

  • Ein typisches Problem rund um die Zusammenarbeit mit Freelancern ist die Scheinselbstständigkeit – auch hierbei kann ein Freelancer-Vertrag helfen.

Wann benötigst du ein Freelancer-Vertrag?

Arbeitet ein Unternehmen mit einem Freelancer zusammen, dann erfolgt diese Zusammenarbeit auf Grundlage eines Freelancer-Vertrages. Dieser bietet beiden Seiten den Vorteil, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit verbindlich festzulegen und ist auch wesentlich, wenn es im Nachgang der Zusammenarbeit zu Auseinandersetzungen oder Problemen kommt.

KLUGO TIPP:
Ein Freelancer agiert als Selbstständiger. Er wird auch als freier Mitarbeiter bezeichnet und übernimmt für dein Unternehmen Aufträge, die in der Regel an bestimmte Projekte gebunden sind.

Typisch für den Freelancer ist, dass er vom Auftraggeber kein regelmäßiges und festes Einkommen erhält, sondern ein pauschales Honorar bekommt oder aber für einen bestimmten Zeitabschnitt bezahlt wird – zum Beispiel über ein Stundenhonorar.

Welche Arten von Freelancer Verträgen gibt es?

Für einen Freelancer-Vertrag gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: den Werkvertrag nach § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) und den Dienstvertrag nach § 611 BGB. Beide Vertragsarten sind gleichwertig, unterscheiden sich aber durch typische Merkmale.

Werkvertrag als Freelancer-Vertrag

Beim Werkvertrag einigen sich die Vertragspartner auf die Erstellung eines vorher vereinbarten Werkes. Das kann zum Beispiel ein bestimmtes Programm sein, aber auch die Erstellung eines Logos oder die Einrichtung eines Online-Shops. Gegenstand und geschuldet ist also das Ergebnis einer Arbeit – nicht aber die Arbeitsleistung an sich.

Dienstvertrag als Freelancer-Vertrag

Wird der Freelancer-Vertrag in Form eines Dienstvertrags geschlossen, dann ist Gegenstand die Arbeitsleistung an sich. Explizit nicht Gegenstand des Dienstvertrags ist das Ergebnis der Arbeitsleistung. Besonders bei Freelancern im digitalen Bereich ist der Dienstvertrag die übliche Vertragsart für den Freelancer-Vertrag.

Nicht immer ist die Zuordnung so einfach wie in unseren Beispielen. Im Zweifelsfall ist die Abgrenzung schwierig und sollte durch juristische Expertise unterstützt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dich dabei unterstützen, einen Freelancer-Vertrag aufzusetzen.

Welche Vertragsbestandteile muss ein Freelancer-Vertrag enthalten?

Wie der Freelancer-Vertrag ausgestaltet ist, hängt primär von dem konkreten Projekt ab. Ebenfalls entscheidend ist der Umfang für die Einbindung des Freelancers in das jeweilige Projekt.

Mögliche Elemente in einem Freelancer-Vertrag sind beispielsweise:

  • Leistungen des Freelancers

  • Details zur Vergütung

  • Haftungsfragen

  • Deadlines, Abgabefristen und andere zeitliche Regelungen

  • Details rund um eine Kündigung

  • Details rund um Arbeitsmittel, Equipment und sonstige Ausstattungen

Klar ist: Je detaillierter die einzelnen Vertragsbestandteile geregelt werden, desto geringer ist das Risiko, dass es im Nachgang zu Unklarheiten kommt.

Leistungen des Freelancers

Unabhängig von der Art des Vertrages sollte der Freelancer-Vertrag festhalten, welche Aufgaben der Freelancer im Projekt übernimmt. Als Auftraggeber solltest du hierzu allgemeine Angaben unbedingt vermeiden. Wichtig ist aber auch, dass schon durch den Vertrag ersichtlich ist, dass der Freelancer einen eigenständigen Lösungsweg gestaltet – und gerade nicht wie ein Arbeitnehmer ausschließlich weisungsgebunden agiert.

KLUGO TIPP:
Klare Formulierungen helfen auch bei der Thematik der Scheinselbstständigkeit: Auch nach außen hin muss ersichtlich sein, dass der Freelancer einen anderen Status innehat als ein festangestellter Arbeitnehmer in deinem Unternehmen. Dies ist nur möglich, wenn die Gestaltung des Freelancer-Vertrags unmissverständlich ist.

Eine angenommene Scheinselbstständigkeit kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass du als Arbeitgeber die vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die gesetzlichen Krankenkassen abführen müssen. Hier ist unbedingt auch § 28g des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (kurz: SGB IV) zu berücksichtigen.

Die Nachzahlung kann gerade auch rückwirkend angeordnet werden und bedeutet dann unter Umständen einen hohen finanziellen Aufwand. Zudem können die Nachzahlungen mit Säumniszuschlägen belegt werden – diese betragen 12 % auf die Beitragsnachforderungen pro Jahr.

Neben den genannten Folgen können auch steuerrechtliche Konsequenzen drohen und Probleme mit dem Finanzamt entstehen. Wir empfehlen dir daher, einen Anwalt bei der Erstellung des Freelancer-Vertrags hinzuzuziehen. Er hilft dir bei der Aufklärung von Vertragsdetails und kann durch seine Expertise dazu beitragen, dass es gerade nicht zum Risiko einer Scheinselbstständigkeit kommt.

Details zur Vergütung

Die Regelungen zur Vergütung sollten im Freelancer-Vertrag das vereinbarte Honorar auf Stunden-, Tages- oder Wochenbasis umfassen. Ebenfalls sollte eine Regelung bezüglich möglicher Spesen getroffen werden – also beispielsweise für Fahrt- und Übernachtungskosten. Wie diese Posten abgerechnet werden, liegt im Ermessen der Vertragsparteien: Als Auftraggeber kannst du also auch über einen Pauschalbetrag sämtliche Spesen abgelten.

Deadlines, Abgabefristen und andere zeitliche Regelungen

Der Freelancer ist nur solange für dich als Unternehmer tätig, wie du Unterstützung für das Projekt benötigst. Kommt das Projekt final zum Abschluss, endet regelmäßig auch die Einbindung des Freelancers.

KLUGO TIPP:

Bei der Umsetzung des Auftrags ist der Freelancer frei darin, wann und wo er die vertraglichen Leistungen erbringt. Wesentlich ist der Erfolg der Zusammenarbeit – daher steht es dir als Unternehmer nicht zu, diesbezüglich Einschränkungen zu formulieren.

Details rund um eine Kündigung

Obwohl sich Freelancer und Auftraggeber in der Regel einig sind, kommt es im Verlauf der Zusammenarbeit mitunter zu Unstimmigkeiten. Als Unternehmer steht es dir frei, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Ein Kündigungsschutz im Sinne der Kündigungsschutzgesetze existiert für Freelancer prinzipiell nicht.

Für dich als Unternehmer bedeutet das umfassende Freiheiten bei der Zusammensetzung von Teams und organisatorischen Einheiten. Allerdings ist es üblich, auch im Freelancer-Vertrag Vereinbarungen festzuhalten, die sich mit dem Ende der Zusammenarbeit beschäftigen und hier beispielsweise eine Frist vorgeben.

Wie formuliert man einen Freelancer-Vertrag?

Häufig kommen beim Dienstleistungsvertrag für einen Freelancer Musterverträge zum Einsatz. Sie können auf die Besonderheiten im Einzelfall angepasst werden und werden so zum individuellen Freelancer-Vertrag. Allerdings schützen gerade Musterverträge ohne anwaltlichen Support nicht vor den typischen Fallen rund um die Vertragsgestaltung im Freelancer-Bereich.

Dazu gehört neben der bereits erwähnten Scheinselbstständigkeit auch die Einhaltung möglicher Meldeverpflichtungen sowie der Themenkomplex rund um die Künstlersozialkasse.

Die Künstlersozialkasse sieht nach § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (kurz: KSVG) eine Abgabepflicht für Unternehmen vor. Diese ist losgelöst von der konkreten Unternehmensform und entsteht immer dann, wenn das Unternehmen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet.

Auch weitere Themenkomplexe lassen sich nicht pauschal durch einen Mustervertrag erfassen. Hier kann dir ein Anwalt helfen, der die typischen Vertragsprobleme kennt, wenn es um die Zusammenarbeit mit Freelancern geht.

Warum ist für die Erstellung eines Freelancer-Vertrages ein Anwalt hilfreich?

Wie bereits gezeigt, gibt es zahlreiche Stolperfallen, die es rund um den Freelancer-Vertrag zu beachten gilt. Für dich als Unternehmer kann es schwierig werden, sämtliche Details schriftlich zu fixieren – ein Punkt, der sich bei Konflikten als Nachteil erweisen kann.

Ein Rechtsanwalt kann dich bei der inhaltlichen Gestaltung des Freelancer-Vertrages unterstützen. So lassen sich potenzielle Konflikte schon im Vorfeld ausschließen – dies geschieht optimal dadurch, indem kritische Punkte explizit im Freelancer-Vertrag geregelt werden. Gerade für den Unternehmer lässt sich so auch das wirtschaftliche Risiko minimieren, denn: Streitigkeiten, die sich womöglich auf das gesamte Projekt auswirken, gefährden im Ernstfall den finalen Erfolg des Projektes.

Nutze die Möglichkeit durch die KLUGO Erstberatung mit einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten Kontakt aufzunehmen und im Anschluss von ihm einen individuellen Freelancer-Vertrag erstellen zu lassen.

Über unsere Autoren Weil uns dein Recht
am Herzen liegt.

Wir verfassen unsere Artikel, Ratgeber und Glossare unter sorgsamer Recherche. Dafür arbeiten wir als KLUGO mit einem Team aus Textern, Rechtsexperten und Volljuristen. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir unsere Texte auf Aktualität, damit du dich auf uns verlassen kannst.

mann mit brille schaut in die kamera