So erstellst du einen Arbeitsvertrag

Arbeitgeber, die einen Arbeitsvertrag erstellen wollen, müssen dabei die gesetzlichen Vorschriften beachten. Das gilt insbesondere für die konkreten Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag für das jeweilige Arbeitsverhältnis ergeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Arbeitgeber bist du in deiner Gestaltungsfreiheit eingeschränkt, wenn du einen Arbeitsvertrag erstellen möchtest.
  • Ein Arbeitsvertrag ist nach § 2 des Nachweisgesetzes schriftlich niederzulegen.
  • Unabhängig von der Nachweispflicht empfehlen wir dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag auch aus Beweisgründen.
  • Je nach Art des Arbeitsverhältnisses sind unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen möglich.
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Arbeitsvertrag erstellen

Glückwunsch zum neuen Teammitglied, gute Kolleg*innen sind rar gesät. Jetzt ist ein rechtssicherer Arbeitsvertrag unabdingbar. Wir kümmern uns um die Erstellung und berücksichtigen dabei individuelle Anforderungen.

Wann benötigst du einen Arbeitsvertrag?

Jedes Arbeitsverhältnis bedarf einer rechtlichen Grundlage. Rein juristisch gilt der Arbeitsvertrag als Unterfall des Dienstvertrages. Er kann, muss aber nicht zwingend, durch schriftliche Vereinbarung zustande kommen.

Ein Arbeitsvertrag kann auch durch mündliche Vereinbarung zustande kommen. Die Schriftform ist kein Formerfordernis, das sich auf die Rechtswirksamkeit des Vertrages auswirkt.

Obwohl das BGB selbst kein Schrifterfordernis vorsieht, wird durch § 2 des Nachweisgesetzes (kurz: NachwG) festgelegt, dass du als Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und diese den Arbeitnehmer aushändigen musst.

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Das Nachweisgesetz legt ganz explizit die erwähnten Pflichten des Arbeitgebers fest. Dennoch drohen dir als Arbeitgeber keine Sanktionen, wenn du dies unterlässt – das Nachweisgesetz selbst sieht bei Nichtbeachtung von § 2 keine Rechtsfolge vor.

Die Schriftform für den Arbeitsvertrag empfiehlt sich insbesondere aus Beweisgründen. Kommt es zu Streitigkeiten rund um den Inhalt des Arbeitsvertrags, bist du als Arbeitgeber in der Nachweispflicht – das gilt besonders dann, wenn beispielsweise vom üblichen Lohn abgewichen wird. Kannst du hierüber keinen Nachweis erbringen, gilt der übliche Lohn als vereinbart. Das gilt auch für die anderen Bedingungen des Arbeitsvertrags.

Abgesehen von Unklarheiten und Nachweisproblemen raten wir dir ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufzusetzen. Für dich als Arbeitgeber bringt dieser nur Vorteile mit sich: Zum einen kommst du deiner gesetzlichen Nachweispflicht nach, zum anderen sorgt der schriftliche Arbeitsvertrag für Rechtssicherheit, da sich alle Beteiligten jederzeit auf das Dokument berufen können.

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Ein Arbeitsvertrag sollte immer schriftlich aufgesetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Als Arbeitgeber ist man in der Nachweispflicht, wenn es um vereinbarte Regelungen mit den Mitarbeitern geht. Mit unserem Beratungspaket „Arbeitsvertrag erstellen“ unterstützen wir dich dabei, einen rechtlich sicheren Arbeitsvertrag nach deinen Vorstellungen aufzusetzen.

Warum solltest du einen Anwalt bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages hinzuziehen?

Wenn du als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schreiben willst, ist es notwendig, dass dieser fehlerfrei und rechtskonform wesentliche Klauseln aufführt und formuliert. Die Nichtberücksichtigung obligatorischer Inhalte sorgt dafür, dass der Arbeitsvertrag im schlechtesten Fall als unwirksam gilt.

Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages empfehlen wir dir die Unterstützung eines Anwalts – er hilft nicht nur bei den einzelnen Formulierungen, sondern auch bei typischen Stolperfallen, die sich durch Inhalts- oder Formfehler ergeben können. Mit unserem KLUGO Paket Arbeitsvertrag erstellen kannst du dir einen rechtssicheren und genau auf deine Vorstellungen angepassten Arbeitsvertrag durch einen erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt erstellen lassen.

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Arbeitsverträge können ganz unterschiedlicher Art sein. So kennt das Arbeitsrecht grundsätzlich den

  • unbefristeten Arbeitsvertrag
  • befristeten Arbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Aushilfsvertrag
  • Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitsvertrag für Praktikanten
  • Arbeitsvertrag für Projektarbeiten
  • Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter / Freelancer
  • Arbeitsvertrag für Altersteilzeit.

Allen Arbeitsverträgen ist gemein, dass sie darauf ausgerichtet sind, dass der Arbeitnehmer unselbständig und abhängig für den Arbeitgeber tätig wird und dafür als Gegenleistung den Arbeitslohn erhalten.

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Arbeitsverträge können auch nur eine bestimmte Personengruppe betreffen. Das gilt zum Beispiel bei Arbeitsverträgen für Auszubildende, Leiharbeitnehmer oder auch leitende Angestellte.

Was für Inhalte müssen im Arbeitsvertrag enthalten sein?

§ 2 NachwG legt explizit fest, welche Inhalte der Arbeitsvertrag mindestens enthalten muss:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Arbeitsverträgen)
  • Angaben zum Arbeitsort
  • Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung
  • Kündigungsfristen
  • Angaben zur Arbeitszeit
  • Angaben zum Urlaub
  • Vergütung bzw. Gehalt
  • Angaben zur Geltung von Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Ebenfalls kann der Arbeitsvertrag Angaben enthalten zu:

  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • Freistellungen
  • Sabbaticals
  • Nebentätigkeiten
  • Überstunden und Wochenendarbeiten
  • Sachleistungen neben dem Lohn bzw. Gehalt
  • Schweigepflicht, Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungspflichten
  • Probezeit.

Achte beim Erstellen eines Arbeitsvertrages darauf, dass alle relevanten Inhalte geregelt werden. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten kannst du auch viele weitere Angaben definieren – zum Beispiel den Umgang mit Krankheit und Arbeitsunfähigkeit, die Möglichkeit zu Freistellungen und Nebentätigkeiten, den Umgang mit Überstunden und vieles mehr. Mit unserem Paket Arbeitsvertrag erstellen kannst du einen KLUGO Partner-Anwalt beauftragen und einen genau auf deine Vorstellungen angepassten Vertrag erhalten.

Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Besondere Bedeutung kommt im Arbeitsvertrag den Klauseln zu Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil sich später die Länge der Kündigungsfrist daran orientieren kann. Für dich als Arbeitgeber ergibt sich die einschlägige Kündigungsfrist aus der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers – sie lässt sich in Anwendung von § 622 Abs. (2) BGBermitteln.

Lohn & Gehalt

Der Arbeitsvertrag sollte auch eine Angabe zu Lohn und Gehalt aufführen. Die Vergütung wird üblicherweise als Monatslohn angegeben. Nur ausnahmsweise wird im Arbeitsvertrag ein Jahresgehalt aufgeführt. Das Grundgehalt kann durch Zugaben deutlich gesteigert werden: Dazu zählen Prämien, Sonderzahlungen, Boni oder auch Zulagen. Auch diese solltest du im Arbeitsvertrag aufführen.

Ebenfalls in diesen Bereich gehören Leistungen mit finanziellem Vorteil – so zum Beispiel:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • private Nutzung eines Dienstwagens
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Kinderbetreuungszuschuss oder -angebote
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen bzw. anderen Maßnahmen
  • Rabatte oder Werkseinkauf
  • Ausrüstung im Homeoffice
  • betriebliche Leistungen rund um die Gesundheitsvorsorge.

Urlaub

Jedem Arbeitnehmer steht ein Mindesturlaub von jährlich mindestens 24 Werktagen zu. Damit haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Gilt die eher häufigere 5-Tage-Woche, dann steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf 20 Urlaubstage zu.

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In der Regel sehen Regelungen aus dem Kollektivarbeitsrecht – zum Beispiel in Form eines Tarifvertrages – einen Urlaubsanspruch vor, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht.

Arbeitszeit

Üblicherweise sind konkrete Angaben zur Arbeitszeit im Tarifvertrag zu finden. Dort, wo ein Tarifvertrag nicht zur Anwendung kommt, sind Angaben zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu finden.

Klauseln, durch die du als Arbeitgeber die Länge der Wochenarbeitszeit bedarfsabhängig und einseitig festlegen darfst, sind regelmäßig rechtswidrig.

Zu den Klauseln rund um die Arbeitszeit gehört auch eine Klausel zu Überstunden. Diese muss der Arbeitnehmer nur dann leisten, wenn du das als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgelegt hast.

Wie erstellst du einen Arbeitsvertrag als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber gilt für dich bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags nicht die Gestaltungsfreiheit, die der Gesetzgeber für andere Vertragsarten vorsieht. Insbesondere gesetzliche Vorschriften, Betriebsvereinbarungen und auch Tarifverträge nehmen maßgeblich Einfluss auf den Vertragsinhalt und die darin enthaltenen Klauseln.

Dazu zählen auch zahlreiche Besonderheiten: Häufige Klauseln im Arbeitsvertrag behandeln beispielsweise mögliche Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers, Wettbewerbsklauseln oder aber auch Geheimhaltungspflichten.

Die Anforderungen, die für die Formulierungen im Arbeitsvertrag gelten, werden nicht selten unterschätzt – mit den entsprechenden Folgen, denn im schlechtesten Fall verliert dann der Arbeitsvertrag insgesamt seine rechtliche Verbindlichkeit. Du solltest dich deshalb juristisch absichern, um diese Risiken zu minimieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dir dabei wertvollen Input geben. Er kann dabei helfen, den Arbeitsvertrag zu erstellen, aber auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die auf Seiten des Arbeitgebers entstehen.

Einen Arbeitsvertrag juristisch korrekt und mit klar definierten Formulierungen aufzusetzen ist nicht ganz einfach. Bei formalen Fehlern können vereinzelte Klauseln sogar unwirksam sein. Ein erfahrener Anwalt hilft dir dabei, Fehler und Fallstricke zu vermeiden. Mit unserem Paket „Arbeitsvertrag erstellen“ kannst du dich von einem KLUGO Partner-Anwalt unterstützen und beraten lassen.