Das solltest du zum Kaufvertrag wissen

Kein Wirtschaftskreislauf ohne Kauf und Verkauf: Bei beweglichen und auch unbeweglichen Sachen bist du immer an das Kaufvertragsrecht gebunden. Damit ein Eigentumswechsel problemlos über die Bühne geht, musst du einiges beachten. Wir zeigen dir, worauf es bei einem Kaufvertrag ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden. Eine Ausnahme gilt bei Kaufverträgen von Grundstücken und Immobilien.
  • Als Käufer oder Verkäufer bist du weitgehend frei in der Ausgestaltung der Kaufvertragsklauseln und kannst diese an deine eigenen Bedürfnisse anpassen.
  • Welche Art von Kaufvertrag individuell passt, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab.
  • Nicht geregelte Details birgen immer Risikien – lass dich im Zweifel besser früher als später von einem Anwalt beraten.
B2B Vertragsrecht

Kaufvertrag erstellen

Große oder kleine Anschaffungen, beim Kaufvertrag gibt es zahlreiche Fallstricke. Neben der Festlegung relevanter Bestandteile für deinen Kaufvertrag erarbeiten wir für dich auch individuell auf dein Business zugeschnittene notwendige Inhalte.

Was ist ein Kaufvertrag?

Durch den Kaufvertrag wird der Übergang der sogenannten Rechtsinhaberschaft an einer Sache oder einer Forderung geregelt.

Er verpflichtet den Verkäufer dazu, dem Käufer

  • die Sache zu übereignen oder
  • die Forderung zu übertragen.

Der Käufer wird durch den Kaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der gekauften Sache verpflichtet.

Die Pflichten des Käufers und des Verkäufers ergeben sich explizit aus § 433 Abs. (2) des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Vereinfacht formuliert regelt der Kaufvertrag also den Eigentumsübergang an der Kaufsache. Die Vertragsparteien sind dabei durch die Regelungen im Kaufvertragsrecht an ihre jeweiligen Pflichten gebunden.

Welche Formen eines Kaufvertrages gibt es?

In Abhängigkeit vom Vertraginhalt stehen den Vertragsparteien verschiedene Arten des Kaufs zur Verfügung. Die Unterscheidung ist dabei nicht nur akademischer Natur – sie beeinflusst im wesentlichen auch die Rechtsfolgen und die Ausgestaltung der konkreten Pflichten.

Grundsätzlich kennt das deutsche Recht folgende Arten von Kaufverträgen:

  • Gattungskauf – der Kaufgegenstand ist durch Gleichartigkeit gekennzeichnet, z.B. in Form eines Regals
  • Stückkauf – der Kaufgegenstand ist durch Einzigartigkeit gekennzeichnet, z.B. in Form eines Gemäldes
  • Kauf nach Probe – der Kauf basiert auf einer vom Verkäufer übergebenen Probe
  • Kauf auf Probe – der Käufer hat ein zeitlich begrenztes Rückgaberecht
  • Sofortkauf – die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss
  • Terminkauf – die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt innerhalb einer vereinbarten Frist
  • Fixkauf – die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt zu einem fixen Termin
  • Kauf auf Abruf – die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt zu einem Zeitpunkt, den der Käufer festlegt
  • Kauf gegen Vorauszahlung – der Käufer zahlt den Kaufpreis vor der Lieferung
  • Barkauf – der Käufer zahlt den Kaufpreis mit der Lieferung
  • Kauf mit Zahlungsziel – der Käufer zahlt zum Ablauf eines festgelegten Termins

Insbesondere im wirtschaftlichen Miteinander sind die einzelnen Kaufvertragsarten oft nicht sauber voneinander zu trennen. So kann beispielsweise ein Sofortkauf gleichzeitig auch ein Barkauf sein. Hier ist im Zweifelsfall der Wortlaut der Klauseln im Kaufvertrag entscheidend.

Für dich als Unternehmer sind Kaufverträge jeder Art die Grundlage deiner unternehmerischen Betätigung. Völlig unabhängig davon, ob du als Käufer oder Verkäufer agierst: Die einzelnen Vertragsbestandteile sind juristisch sauber zu formulieren und rechtswirksam in den Vertrag zu implementieren. Ohne juristischen Background kann das schwierig sein – hier kann dir ein Anwalt helfen. Er kennt die juristischen Fallstricke und hat auch bei komplexen Vertragsgestaltungen immer den Durchblick.

Was muss im Kaufvertrag enthalten sein?

Das Gesetz selber zeigt nicht auf, welche Vertragsbestandteile zwingend in einem Kaufvertrag enthalten sein müssen.

Dennoch sollte ein Kaufvertrag nach juristischer Einschätzung folgende Elemente aufweisen:

Art und Beschaffenheit

Der Kaufgegenstand wird mit der im Verkehr üblichen Bezeichnung benannt. Im Geschäftsalltag werden dabei auch Abbildungen oder Beschreibungen eingesetzt. Ebenfalls möglich ist die Bezeichnung durch Muster oder Markenzeichen.

KLUGO INFO

Wird im Kaufvertrag nicht auf die Art und Beschaffenheit des Kaufgegenstandes Bezug genommen, ist der Verkäufer verpflichtet Ware mittlerer Art und Güte an den Käufer zu liefern.

Menge

Die Warenmenge muss in gesetzlichen Maßeinheiten oder in handelsüblichen Bezeichnungen aufgeführt werden. Möglich ist auch, die Menge per Stückzahl festzulegen.

Preis

Wesentlich für einen Kaufvertrag ist die Preisangabe. Sie ist in Form des Nettopreises anzugeben, also ohne die aktuell gültige Umsatzsteuer.

Erlaubt sind Zusätze wie beispielsweise Preisnachlässe in Form von Skonto oder Hinweise, dass die Rechnungssumme ohne jeden Abzug sofort zahlbar ist.

Verpackung

Grundsätzlich gilt, dass der Käufer eine Holschuld für die von ihm gekauften Sachen hat – das ergibt sich aus § 269 Abs. (1), Abs. (2) BGB. Eigentlich trifft den Käufer damit auch die Pflicht, für die Kosten der Versandverpackung aufzukommen. Häufig findet sich insbesondere im E-Commerce aber im Kaufvertrag eine abweichende Regelung: Der Verkäufer legt fest, dass die Kosten für die Versandverpackung schon im Preis enthalten sind. Hier wird für den Käufer dann keine separate Gebühr fällig.

Versand

Nach deutschem Kaufvertragsrecht hat der Verkäufer die Pflicht, den Kaufgegenstand abholbereit zur Verfügung zu stellen. Damit deckt sich auf Käuferseite die bereits erwähnte Holschuld. Möchten die Vertragsparteien eine abweichende Regelung treffen, können Sie das im Kaufvertrag über entsprechende Klauseln festlegen.

KLUGO INFO

Gängig ist die Übernahme der Versandkosten ab einem bestimmten Warenwert. Dies lässt sich über entsprechende Klauseln im Kaufvertrag festlegen.

Lieferzeit

Im Kaufvertrag sind üblicherweise auch Klauseln zur Lieferzeit aufgeführt. Fehlen diese, dann kann der Verkäufer sofort liefern bzw. der Verkäufer sofort die Lieferung der Kaufsache einfordern.

KLUGO INFO

Im wirtschaftlichen Miteinander ist es die Regel, bestimmte Fristen oder bestimmte Termine für die Lieferung im Kaufvertrag festzuhalten.

Zahlungsbedingungen

Die Klauseln im Kaufvertrag zu den Zahlungsbedingungen enthalten auch den Zeitpunkt der Zahlung. Fehlt diese Klausel, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung verlangen. Ist die Zahlung mit Kosten verbunden – zum Beispiel in Form von Überweisungs- oder Bankgebühren – gehen diese zu Lasten des Käufers.

Der Kaufvertrag kann auch eine Regelung darüber beinhalten, welche Art und Weise für die Zahlung vorgesehen ist. Oft stehen dabei dem Käufer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Optional ist die Regelung über den Zeitpunkt der Zahlung: Diese kann entweder vor Lieferung fällig sein, zeitgleich mit der Lieferung oder nach erfolgter Lieferung.

Eigentumsübergang

Es gibt eine Besonderheit im Kaufvertragsrecht. Der Eigentumsübergang an der Kaufsache kann unter den sogenannten Eigentumsvorbehalt gestellt werden. Das bedeutet, dass der Käufer erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zum Eigentümer an der Kaufsache wird.

KLUGO INFO

Einen Eigentumsvorbehalt kannst du im Kaufvertrag durch die Klausel "die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers" formulieren.

Wie wird ein Kaufvertrag geschrieben?

Ein Kaufvertrag kann formfrei geschlossen werden – sonst wären viele Geschäfte des täglichen Lebens gar nicht möglich. Rein juristisch betrachtet beruht auch der Brötchenkauf beim Bäcker um die Ecke auf einem Kaufvertrag. Er kommt formlos zustande.

In bestimmten Fällen ist für einen Kaufvertrag eine bestimmte Form vorgesehen. Das betrifft vor allem Kaufverträge rund um Immobilien bzw. Grundstücke oder den Kauf von Anteilen im Rahmen einer GmbH. Hier ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Das ergibt sich aus § 311b BGB bzw. aus [§ 15 des GmbH-Gesetzes](§ 15 des GmbH-Gesetzes) (kurz: GmbHG).

Aus rechtlichen Gesichtspunkten ist ein Kaufvertrag in vielen Fällen entbehrlich. Insbesondere im gewerblichen Bereich bietet es sich jedoch an, Kaufverträge individuell passend zu erstellen. Aus dem Rechtsgeschäft können sich unterschiedliche Probleme ergeben – hier ist es hilfreich, wenn ein Kaufvertrag die entsprechenden Inhalte zum Kauf bzw. Verkauf schriftlich detailliert festhält.

Als Unternehmer kannst du natürlich selbst einen Kaufvertrag schreiben. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Vertrag wesentliche Bestandteile des Kaufs oder Verkaufs nicht oder unzureichend regelt. Je umfangreicher und wirtschaftlich bedeutender der Kaufvertrag ist, desto mehr ist ein Anwalt mit vollem Durchblick gefragt.