Mahnbescheid: So klappt es mit der Durchsetzung deiner Forderungen!

Der Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Summe klappt nicht immer reibungslos: Dann ist ein Mahnbescheid notwendig, damit du doch noch den bereits fälligen und noch offenen Geldbetrag erhältst. Wir erklären dir, worauf es dabei ankommt und was du dabei beachten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Mahnbescheid versucht der Gläubiger, bereits fällige Forderungen beim Schuldner einzutreiben.
  • Zahlt der Schuldner trotz Mahnbescheid nicht, kann der Gläubiger mit der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners vollstrecken und die eigenen Forderungen daraus befriedigen.
  • Der Mahnbescheid kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet.
  • Der Mahnbescheid wird im Amtsgericht beantragt: Der Antrag ist entweder vor Ort oder als Download im Internet erhältlich.
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Wenn Kunden nicht zahlen, ist das immer ärgerlich und manchmal geht es dann um die eigene Existenz. Wir klären dich über relevante Punkte zum Mahnverfahren auf und erstellen und reichen Mahnbescheide für dich ein.

Was ist ein Mahnbescheid?

Durch den Mahnbescheid lassen sich fällige Geldforderungen ohne Gerichtsverfahren durchsetzen. Es wird in der Regel dann eingesetzt, wenn der Schuldner auch nach Aufforderung den finanziellen Forderungen des Gläubigers nicht nachkommt.

Das Mahnverfahren und der Mahnbescheid sind zunächst nicht auf die Mitwirkung eines Richters angewiesen: Daher ist der Mahnbescheid eine kostengünstige Alternative, damit du als Gläubiger die eigenen Forderungen durchzusetzen kannst.

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Das Mahnverfahren in Deutschland besteht aus zwei Stufen: Einem ersten außergerichtlichen Versuch, deine offenen Forderungen durchzusetzen und einem zweiten Abschnitt, der zum Zuge kommt, wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind.

Der Mahnbescheid ist für den Schuldner eine letzte Möglichkeit, die noch offenen Forderungen doch noch zu begleichen. Gleichzeitig setzt du mit dem Mahnbescheid als Gläubiger ein deutliches Zeichen: Werden deine Ansprüche auf Zahlung nicht erfüllt, wird die Angelegenheit vor Gericht einer Lösung zugeführt.

Wie läuft ein Mahnverfahren ab?

Der Gesetzgeber sieht ein zweistufiges Mahnverfahren vor:

  • außergerichtliches Mahnverfahren
  • gerichtliches Mahnverfahren

Außergerichtliches Mahnverfahren

Ohne Mitwirkung eines Gerichts versucht der Gläubiger im außergerichtlichen Mahnverfahren, seine offenen Forderungen beim Schuldner durchzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug befindet.

Der Zahlungsverzug ist in § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) geregelt.

Demnach kommt der Schuldner immer dann in Verzug, wenn:

  • Das Zahlungsziel für die Forderung überschritten wurde.
  • Dem Schuldner eine erste Mahnung zugestellt wurde.
  • Seit der Rechnungsstellung mehr als 30 Tage vergangen sind.

Damit kann ein Schuldner auf verschiedene Arten in Zahlungsverzug geraten. Ist kein Fälligkeitsdatum ausdrücklich vereinbart worden und hat der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht, muss der Schuldner sogar sofort zahlen, um nicht in Verzug zu geraten. Als Gläubiger solltest du in jedem Fall jede Mahnstufe schriftlich festhalten: Damit kannst du ein Gerichtsverfahren unterstützen, falls es nicht doch noch vorher zu einer Zahlung durch den säumigen Schuldner kommt.

Die 30-Tage-Frist ist dann automatisch wirksam, wenn es sich um eine Rechnung zwischen Unternehmern handelt. Sollte es sich um Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmer und Privatperson handeln, musst du als Gläubiger auf den Zahlungsverzug nach 30 Tagen besonders hinweisen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Auch für das gerichtliche Mahnverfahren ist der Zahlungsverzug des Schuldners unerlässlich. Erkennt das Gericht deine Forderung an, ergeht gegen den Schuldner ein Vollstreckungsbescheid, der von dir dann vollzogen werden kann.

Im Gegensatz zum außergerichtlichen Mahnverfahren ist das gerichtliche Mahnverfahren mit Kosten verbunden: Diese setzen sich aus den Mahngebühren und den Aufwendungen zusammen, die du aber vom Schuldner zurückfordern kann. Ebenfalls entstehen bei einem gerichtlichen Mahnverfahren Gerichtskosten. Davon losgelöst sind beim gerichtlichen Mahnverfahren auch Kosten für die juristische Vertretung einzuplanen.

Tatsächlich hat sich im außergerichtlichen Mahnverfahren die erfahrene juristische Unterstützung eines Anwalts bewährt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen unwilligen Schuldner handelt, der partout nicht zahlen möchte. Ebenfalls empfiehlt sich die Expertise eines Rechtsanwaltes dann, wenn es um die Wahrung der entsprechenden Fristen geht: Hier ist regelmäßig entscheidend, dass diese nicht überschritten werden, um die Durchsetzbarkeit der Forderung nicht zu gefährden.

Welche Fristen gelten bei einem Mahnbescheid?

Mit dem Mahnbescheid kannst du die fällige Forderung beim Schuldner eintreiben. Dies geschieht in der Regel im Wege der Zwangsvollstreckung: Diese kann in bewegliches Vermögen erfolgen, aber auch in Immobilien oder unbewegliches Vermögen. Den Mahnbescheid erhältst du nach Antrag beim zuständigen Mahngericht.

Das Gericht erstellt den Mahnbescheid, ohne die Forderung an sich zu überprüfen. Es obliegt dem Schuldner, gegen einen vermeintlich falschen Mahnbescheid vorzugehen und hier Widerspruch zu erheben.

Der Adressat des Mahnbescheids hat zwei Wochen ab Zugang des Mahnbescheids Zeit, um einen Widerspruch zu erheben. Der Mahnbescheid gilt dann als zugegangen, wenn er derart in den sogenannten Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Allerdings ist die 2-Wochen-Frist nicht unumstößlich: Nach § 694 Abs. (1) der Zivilprozessordnung(kurz: ZPO) kann der Schuldner solange Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wie noch kein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde.

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kannst du als Gläubiger nach dem Ablauf der zwei Wochen den Vollstreckungsbescheid beantragen, der dann ohne weiteres Gerichtsurteil vollstreckt werden kann.

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Grundsätzlich verjähren Forderungen gemäß § 195 BGB nach dem Ablauf von drei Jahren. Die Verjährung wird gehemmt, sobald ein Mahnbescheid erwirkt wurde.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid

Mit dem Vollstreckungsbescheid kannst du durch staatliche Unterstützung deine Ansprüche gegen den säumigen Schuldner durchsetzen.

Die Zwangsvollstreckung führt nicht der Gläubiger selbst durch, sondern in der Regel der Gerichtsvollzieher. Die Zwangsvollstreckung wird nur dann durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel vor.
  • Der Vollstreckungstitel wurde dem Schuldner vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt.

Durch die Vollstreckungsklausel wird bescheinigt, dass der Gläubiger zusammen mit dem und durch den Vollstreckungstitel vollstrecken darf. Im Rechtsalltag dient die Vollstreckungsklausel dem Schutz des Schuldners: Da es immer mehrere Ausfertigungen eines Urteils gibt, aber nur einmal vollstreckt werden darf, ist die Vollstreckungsklausel die Garantie dafür, dass nur aus einer Ausfertigung des Urteils vollstreckt wird.

Wie und wo stellst du einen Antrag für einen Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid kann direkt beim zuständigen Amtsgericht von dir beantragt werden. Für den Antrag ist die Schriftform vorgesehen – das entsprechende Formular ist entweder direkt beim Amtsgericht erhältlich, kann aber auch komfortabel im Internet heruntergeladen werden.

Das Formular fragt zahlreiche Angaben zu Gläubiger und Schuldner ab:

  • Betrag der Forderung
  • Grund der Forderung
  • Person des Antragstellers
  • Person des Schuldners
  • Angabe der Zinsforderungen
  • Angabe des Mahngerichts für den Fall einer Klage.

Beim Mahngericht solltest du den ausgefüllten Antrag entweder persönlich einreichen oder aber per Post zuschicken.

Als Gläubiger bleiben dir nach Zustellung des Mahnbescheides sechs Monate, um einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Lässt du diese Zeit verstreichen, verliert der Mahnbescheid seine rechtliche Wirkung.

Tatsächlich kann es hilfreich sein, wenn du dir helfen lässt den Mahnbescheid zu erstellen, ihn einzureichen und anschließend in die Vollstreckung überzugehen. Hier ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner für dich. Er weiß sowohl, wie und wo du den Antrag auf einen Mahnbescheid einreichen kannst als auch, welche Fristen du konkret zu beachten hast.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Der Antrag auf einen Mahnbescheid verursacht beim zuständigen Gericht Kosten. Diese sind zunächst vom Antragsteller zu tragen, können aber im Verfahrensfortgang an den Schuldner weitergegeben werden. Die konkreten Kosten lassen sich über einen Kostenrechner auch online berechnen.

Wie auch in anderen Rechtsbereichen steigen die Kosten in Abhängigkeit vom Streitwert. Hier gilt die Faustformel: Je höher die Forderung, desto höher die Kosten.

Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben, entstehen weitere Kosten. Auch diese sind direkt vom Streitwert des Verfahrens abhängig.

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