Mit dem europäischen Zahlungsbefehl deine Geldforderungen durchsetzen

Als Gläubiger einer Geldforderung kannst du deine Ansprüche durch das europäische Mahnverfahren auch grenzüberschreitend durchsetzen. Der europäische Zahlungsbefehl findet dabei in allen Mitgliedsstaaten der EU Anwendung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der europäische Zahlungsbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen.
  • Die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes ist beim europäischen Zahlungsbefehl nicht zwingend, wird aber dringend angeraten.
  • Widerspricht der Schuldner dem europäischen Zahlungsbefehl nicht, kannst du als Gläubiger sofort in die Vollstreckung der Forderung übergehen.

Was ist ein europäischer Zahlungsbefehl?

Durch den europäischen Zahlungsbefehl kannst du als Gläubiger einer grenzüberschreitenden Forderung auch außerhalb von Deutschland eine offene Forderung vollstrecken. Das europäische Mahnverfahren dient dabei der Vereinfachung der Vollstreckung und erleichtert es dir, deinen Anspruch durchzusetzen.

Auf der Gläubigerseite ist das Verfahren äußerst vorteilhaft: Es zeichnet sich durch Schnelligkeit und Effizienz aus, aber auch durch die vergleichsweise geringen Kosten, die im Rahmen des Verfahrens entstehen.

Der europäische Zahlungsbefehl ist für alle Mitgliedsstaaten der EU einschlägig – mit Ausnahme von Dänemark.

Dein Vorteil beim europäischen Zahlungsbefehl ist die Vereinfachung des Verfahrens: Es erfordert nicht deine Anwesenheit als Antragstellers vor Gericht. Der europäische Zahlungsbefehl erfordert lediglich, dass du als Gläubiger den entsprechenden Antrag einreichst.

Grundlage für den europäischen Zahlungsbefehl ist die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments.

Wie stellst du einen Antrag für einen europäischen Zahlungsbefehl?

Für den europäischen Mahnbescheid musst du einen Antrag einreichen. Das zuständige Gericht lässt sich dabei über ein eigens eingerichtetes Online-Portal ermitteln. Der Antrag wird gestellt, indem du die dafür vorgesehenen Formblätter ausfüllst.

Dabei geht es unter anderem um:

  • Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt A)
  • Überprüfung der formalen Anforderungen des Antrags (Formblatt B)
  • Aufforderung zur Vervollständigung und Korrektur (Formblatt C)
  • Zurückweisung des Antrags (Formblatt D)
  • Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt E)
  • Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl (Formblatt F)
  • Vollstreckung des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt G)

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der europäische Zahlungsbefehl nur dort Anwendung findet, wo die jeweilige Forderung unbestritten ist. Prinzipiell ist das europäische Verfahren aber gleichberechtigt zu den nationalen Verfahrensmöglichkeiten rund um eine offene Forderung, die der Gläubiger durchsetzen will.

Wie solltest du einen europäischen Zahlungsbefehl einreichen?

Der Antrag auf den europäischen Zahlungsbefehl erfolgt, indem die oben genannten Formblätter beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Für den europäischen Zahlungsbefehl besteht kein Anwaltszwang. Das ergibt sich explizit aus Artikel 24 der Europäischen Mahnverfahrensverordnung (kurz: EuMVVO).

Auch ohne Anwalt ist der Antrag auf einen europäischen Mahnbescheid kein einfacher Vorgang. Optimal kann dir hierbei ein erfahrener Rechtsanwalt weiterhelfen. Das gilt nicht nur für das korrekte Ausfüllen der Formblätter, sondern auch für das Einreichen beim zuständigen Gericht und zur Einordnung sämtlicher Schriftstücke, die im Verfahrensfortgang anfallen.

Ist der Antrag für den europäischen Zahlungsbefehl beim zuständigen Gericht eingereicht, besteht immer noch die Möglichkeit, dass das Gericht den Antrag zurückweist.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn

  • die Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • sich die Forderung als unbegründet herausstellt
  • der Gläubiger die Frist überschreitet, um einen bereits gestellten Antrag zu vervollständigen oder zu korrigieren
  • der Gläubiger nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet.

Ebenfalls kann das Gericht den Antrag dann zurückweisen, wenn bei der Antragstellung schon feststeht, dass eine sinnvolle Vervollständigung oder Berichtigung ausgeschlossen ist.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Gericht den europäischen Zahlungsbefehl erlassen. Das Verfahren läuft dabei automatisch ab. Besonders vorteilhaft ist die kurze Bearbeitungszeit: So soll nach Art. 12 Abs. (1). Satz (1) EuMVVO der Erlass innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erfolgen.

KLUGO INFO

Der Schuldner wird vom Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, dass entweder den noch offenen Betrag an den Gläubiger zahlen oder aber gegen den europäischen Zahlungsbefehl Einspruch einlegen kann. Hierfür steht ihm eine Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls an ihn zur Verfügung.

Legt der Schuldner Einspruch ein, wird aus dem europäischen Zahlungsbefehl ein ordentlicher Zivilprozess vor dem zuständigen nationalen Gericht. Legt der Schuldner keinen Einspruch ein, wird der Zahlungsbefehl nach Ablauf der 30-Tage-Frist zum sofort vollstreckbaren Titel. Im Gegensatz zum herkömmlichen Mahnverfahren bedarf es für die Vollstreckbarkeit keiner Vollstreckungsklausel.

Was kostet der europäische Zahlungsbefehl?

Die Kosten für den europäischen Mahnbescheid richten sich nach Art. 25 EuMVVO. Die Vorschrift verweist auf die nationalen Vorschriften zur Berechnung der Kosten. Damit unterscheidet sich der europäische Zahlungsbefehl in seiner Kostenstruktur nicht vom herkömmlichen Mahnverfahren.

Entscheidend ist bei der Kostenfrage der Streitwert des Verfahrens. Je höher deine Forderung, desto höher sind regelmäßig auch die Kosten, die in Form von Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar veranschlagt werden. Allerdings liegt die Mindestgebühr bei 32 Euro.

Obwohl der europäische Zahlungsbefehl ein vereinfachtes Verfahren darstellt, können sich in der Praxis zahlreiche Fallstricke ergeben. Nicht immer ist die Geltendmachung einer grenzüberschreitenden Forderung ohne einen Anwalt einfach und gerade auch die Möglichkeit, dass der Schuldner prinzipiell noch Rechtsmittel einlegen kann, stellt juristische Laien immer wieder vor Probleme.

Solltest du in der Situation sein, dass ein europäischer Zahlungsbefehl notwendig ist, dann kann dir ein erfahrener Anwalt weiterhelfen, deine Ansprüche auch grenzüberschreitend durchzusetzen.

Welche Fristen gelten bei einem europäischen Zahlungsbefehl?

Der europäische Zahlungsbefehl kann nur dann beantragt werden, wenn die zugrundeliegende Forderung noch nicht verjährt ist. Ihr Bestand ist also wesentlich dafür, dass ein vollstreckbarer Titel durch das zuständige Gericht erteilt wird.

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