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Fahrraddiebstahl – was kann man tun?

Jährlich werden mehr als 100.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Wieder gefunden werden dagegen gerade mal zehn Prozent. Bei Schadenssummen von über hundert Millionen Euro wird deutlich, dass hier nicht nur seitens des Staates, sondern auch seitens der Betroffenen Handlungsbedarf besteht. Wie Betroffene bei einem Diebstahl reagieren sollten und was sie tun können, dass es erst gar nicht so weit kommt, zeigt der folgende Artikel.

Wer begeht einen Fahrraddiebstahl?

Oftmals handelt es sich um Personen, die das Fahrrad klauen, um es privat nutzen zu können, (Beschaffungskriminalität). Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich um einen Diebstahl nach § 242 I StGB, welcher mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Ebenso häufig werden jedoch auch Fahrräder entwendet, um diese weiterzuverkaufen (Bandenkriminalität). Ein solcher Fahrraddiebstahl entwickelt sich auf diese Weise zur Hehlerei, welche nach § 259 I StGB ebenfalls mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Was ist nach einem Fahrraddiebstahl zu unternehmen?

Wurde das Fahrrad gestohlen, sollte direkt bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Sinnvoll ist es hier, das Fahrrad genau beschreiben zu können oder Fotos bereit zu halten. Ebenfalls markante Fotos vom Ort des Diebstahls können unter Umständen behilflich sein.

Folgende Informationen sollten bei der Polizei angeben werden:

  • Eigentumsnachweis (am besten den Kaufbeleg)
  • Rahmennummer
  • Codierung (falls vorhanden)
  • Rahmengröße und Modell
  • Farbe
  • Besondere Merkmale

Sofern vom Versicherungsschutz umfasst, sollte der Diebstahl zudem zeitnah der Versicherung gemeldet werden. Wartet man zu lange, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten nicht mehr übernimmt. Wichtig: Nur wenn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, wird die Versicherung zahlen.

Folgende Daten sollten bei der Versicherung angeben werden:

  • Anzeigennummer der Polizei
  • Eigentumsnachweis (am besten den Kaufbeleg)
  • Fahrradpass

Sollte kein Fahrradpass vorhanden sein, ist es sinnvoll mit der Versicherung zu klären, welche weiteren Angaben wichtig sind. Wenn innerhalb von drei Wochen das Fahrrad nicht wiederauftaucht, übernimmt die Versicherung im Normalfall den Schaden. Ausschlaggebend dafür ist auch, wo das Fahrrad geklaut wurde und welcher Versicherungsschutz für das Fahrrad bestand.

Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Bei sehr teuren Fahrrädern kann es durchaus Sinn machen, eine Versicherung abzuschließen. Grundsätzlich ist das Fahrrad auch über ganz normale Hausratsversicherung mitversichert. Es zählt zu den sogenannten beweglichen Dingen im Hausrat. Das zählt aber nur, wenn das Fahrrad direkt aus der Wohnung, einer abgesperrten Garage oder einem abgeschlossenen Keller geklaut wird. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Fahrradversicherung zur Hausratversicherung dazu zu buchen. Damit sind alle Fahrräder eines Haushaltes auch außerhalb der Wohnung, Garage oder dem Keller versichert

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Wird ein besonders teures Fahrrad in der Öffentlichkeit häufig unbeobachtet stehen gelassen, empfiehlt sich unter Umständen eine eigenständige Fahrradversicherung. Diese deckt zudem eine höhere Summe ab als die Hausratsversicherung.

Wie kann man das Fahrrad vor Diebstahl schützen?

Dass es erst gar nicht zum Diebstahl kommt, gibt es einige Vermeidungsstrategien. Es fängt mit dem Abschließen des Fahrrads an. Wird das Fahrrad nicht fest irgendwo angeschlossen, kann es relativ einfach weggetragen werden. Da auch hier das Schloss geknackt werden kann, kann es sinnvoll sein, das Fahrrad an einem belebten Ort anzuschließen.

Ebenfalls sinnvoll ist es, das Fahrrad nicht vor dem Haus zu parken, sondern beispielsweise in den Keller zu bringen. Bei der Anschaffung eines teuren Fahrrades, kann es sich lohnen ein Schloss mit hoher Sicherheitsstufe zu verwenden, das üblicherweise etwas teurer ist, aber auch schwerer zu knacken ist. Einfache Spiral- oder Rahmenschlösser können sehr leicht geknackt werden. Besser geeignet sind dagegen Panzerkabel, Ketten, Falt- oder Bügelschlösser.

Hat das Fahrrad keine Rahmennummer oder keine eindeutige Markierung, ist eine Fahrradcodierung bei der örtlichen Polizei ratsam. Durch die kann das Fahrrad schneller wiedergefunden werden. Zudem ist eine Codierung deutlich sichtbar. Möglicherweise schreckt dies den Dieb in gewisser Weise ab.

Zusätzlich kann ein GPS-Tracker, der zum Beispiel versteckt am Lenker montiert wird, zur Aufklärung eines Diebstahls beitragen. Dieser schlägt bei Diebstahl Alarm und sendet eine Nachricht an den Eigentümer mit den Daten des aktuellen Standortes des Fahrrades. Diese Daten können dann zum Beispiel an die Polizei weitergegeben werden.

Wurde Ihr Fahrrad geklaut und Sie wollen rechtlich Schritte einleiten? KLUGO hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer ganz persönlichen Situation weiter und vermittelt Sie hierfür an einen geeigneten Fachanwalt für Strafrecht.

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