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Das Wichtigste auf einen Blick Geoblocking-Verordnung

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Wer regelmäßig online shoppt, kennt es bestimmt: Der Warenkorb ist gefüllt, doch der Kaufvorgang kann nicht abgeschlossen werden, weil der Anbieter keine deutsche Rechnungsadresse oder kein deutsches Zahlungsmittel akzeptiert. Solchen Geschäftspraktiken soll die Geoblocking-Verordnung einen Riegel vorschieben: Sie hat es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, dass für alle Verbraucher in der EU die gleichen Bedingungen zu gelten haben.

von N. Haussmann
26.01.2023
4 Min Lesezeit

Geoblocking-Verordnung Das Wichtigste in Kürze

  • Geoblocking meint die Diskriminierung von Kunden wegen ihres Wohnsitzes, dem Ort ihrer Niederlassung oder ihrer Staatsangehörigkeit.

  • Die Geoblocking-Verordnung der EU soll solchen Diskriminierungen entgegenwirken.

  • Ziel der Geoblocking-Verordnung ist es, dass Kunden im EU-Ausland grenzüberschreitend einkaufen können, als seien sie Einheimische.

  • Für bestimmte Wirtschaftsbereiche gibt es Ausnahmen vom Geoblocking-Verbot.

Was bedeutet Geoblocking?

Unter Geoblocking versteht man die regionale Sperrung von Internetinhalten durch den jeweiligen Anbieter bzw. verschiedene Formen der Diskriminierung von Verbrauchern, die sich auf deren Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz, den Ort der Niederlassung des Verbrauchers sowie den Ausstellungsort seines Zahlungsmittels oder den Standort seines Zahlungskontos beziehen.

Wenn du beispielsweise in einem französischen Shop eine Handtasche erwerben möchtest, dein deutsches Zahlungsmittel aber abgelehnt wird, ohne dass dir ein alternatives Zahlungsmittel angeboten wird, ist dies ein Fall von Geoblocking. Ebenso zählt es als Geoblocking, wenn du automatisch von der französischen auf die deutsche Seite des Shops umgeleitet wirst, da sich das Angebot und die Preise in den verschiedenen Ländershops unterscheiden können.

Das Geoblocking-Verbot soll solche Diskriminierungen von Verbrauchern verhindern. Bei weitergehenden Fragen zum Thema ist ein Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Vertragsrecht gern für dich da.

Was regelt die Geoblocking-Verordnung in der EU?

Im Einzelnen beinhaltet die Geoblocking-Verordnung folgende Regelungen:

  • Anbieter sind nicht berechtigt, den Zugang zu einer Webseite aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Verbrauchers zu sperren oder zu beschränken.

  • Der Verbraucher muss seine Zustimmung geben, um auf eine länderspezifische Seite umgeleitet werden zu können.

  • Alle Verbraucher in der EU müssen gleich behandelt werden: In der ganzen EU müssen die gleichen Geschäftsbedingungen gelten, Inländer und Ausländer (in der EU) müssen Dienstleistungen zu gleichen Bedingungen erhalten können und es müssen für alle Verbraucher zusätzlich zur Überweisung die gleichen Zahlungsmittel angeboten werden.

  • Verbraucher müssen nicht urheberrechtlich geschützte digitale Dienstleistungen EU-weit kaufen können.

EU-Geoblocking: Welche Ziele hat die Geoblocking-Verordnung?

Die Verordnung zum Geoblocking hat es sich zum Ziel gemacht, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die online angeboten werden, für Verbraucher zu vereinfachen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Verbraucher erhöht werden.

Mit dem Geoblocking-Verbot in der EU werden zudem die Transaktionskosten sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand verringert und der Binnenmarkt gestärkt.

Welche Ausnahmen gibt es von der Geoblocking-Verordnung?

Von dem Verbot des Geoblockings gibt es einige Ausnahmen. Die Umleitung von Verbrauchern auf eine andere Seite ist beispielsweise dann erlaubt, wenn dies durch EU-Recht oder nationales Recht gerechtfertigt ist. Ist ein bestimmtes Medikament beispielsweise in Deutschland verboten, muss sichergestellt werden, dass ein Verbraucher in Deutschland das Medikament nicht über den Onlineshop eines anderen EU-Lands erwerben kann.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Wirtschaftsbereiche, für die das Geoblocking-Verbot nicht gilt. Dazu zählen unter anderem Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Glücksspiel.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn du einen Verstoß gegen das Geoblocking melden möchtest, ist das Europäische Verbraucherzentrum (ECC-Net) in deinem EU-Mitgliedsstaat der richtige Ansprechpartner für dich. Oder du wendest dich direkt an die Bundesnetzagentur. Sie ist dafür zuständig, gegen Verstöße gegen das Geoblocking-Verbot vorzugehen.

Solltest du Hilfe dabei benötigen, einen Verstoß gegen das Geoblocking-Verbot zu melden, kannst du einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten kontaktieren und einen Termin für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch vereinbaren.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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