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Gesetzliche Regelungen für eine Organspende in Deutschland
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Gesetzliche Regelungen für eine Organspende in Deutschland

STAND 28.08.2019 | LESEZEIT 4 MIN

Für die Organspende sind rechtliche Grundlagen vorgesehen. Diese schreiben bei einer Lebendspende ein enges familiäres Verhältnis zwischen Spender und Empfänger vor. Damit soll verhindert werden, dass Organspender unter Druck gesetzt werden. Der freie Wille zur Spende muss vor einer Organentnahme zweifelsfrei feststehen.

Bei einer Spende durch Verstorbene gilt, dass zwei besonders qualifizierte Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben müssen, bevor eine Organentnahme in die Wege geleitet wird. Es muss der unumkehrbare Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen vorliegen, während das Herz-Kreislauf-System noch weiter aufrechterhalten wird. In der Regel tritt jedoch zuerst der Herzstillstand ein, bevor es zu einem Hirntod kommt. In solchen Fällen kommt eine Organspende nicht in Betracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Organspenden sind in Deutschland im Transplantationsgesetz (TPG) festgeschrieben und werden über die sogenannte Entscheidungslösung geregelt.
  • Danach ist eine Organentnahme nur möglich, wenn die verstorbene Person der Entnahme zu Lebzeiten zugestimmt hat.
  • Am 1. März 2022 kam es zu einer Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, die das Transplantationsgesetz änderte.
  • Die vorherige Rechtslage wird durch die Gesetzesänderung ergänzt und soll dazu beitragen, den Patientenwillen umzusetzen.
  • So wurde beispielsweise ein Organspende-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet, welches am 18. März 2024 online ging.

Zustimmung des Verstorbenen muss vorliegen

Wenn eine Spende möglich ist, muss der Verstorbene vor seinem Tod einer Organspende zugestimmt haben. Der Wille des Verstorbenen sollte möglichst durch einen Organspendeausweis oder andere geeignete Unterlagen dokumentiert sein. Es können aber auch die Angehörigen für den Verstorbenen die Erklärung abgeben, ob dieser einer Organspende zugestimmt hätte.

Ablauf der Organspende

Nach Klärung der Voraussetzungen werden die entsprechenden Organe untersucht und deren Merkmale (wie etwa die Blutgruppe) ermittelt. Das Organ wird zum Empfänger transportiert. Die Zeit zwischen Entnahme und Transplantation, die sogenannte Ischämiezeit, muss möglichst kurz sein. Ausschlaggebend für den Erhalt eines Organs sind die Erfolgsaussichten der Transplantation und die Dringlichkeit, mit der ein Empfänger ein Organ benötigt.

Organspende rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für Transplantationen ist in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) und das Gewebegesetz, das zur Qualitätssicherung die Verarbeitungsschritte vom Gewebe bis zum Gewebeprodukt reguliert. Diese Gesetze werden durch Richtlinien umgesetzt, die von der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer erarbeitet wurden. In Deutschland gibt es die Entscheidungslösung für Organspenden. Das heißt, ohne Zustimmung zu Lebzeiten darf einem Verstorbenen kein Organ entnommen werden. Wer sich entscheidet, nach dem Tod seine Organe zu spenden, kann sich den entsprechenden Organspendeausweis kostenlos bestellen und zuschicken lassen oder sofort einfach online ausdrucken. Für die Entscheidung die Organe zu spenden, muss man sich nirgendwo anmelden und es ist auch keine ärztliche Voruntersuchung notwendig.

Im Gespräch ist, ob in Deutschland eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung eingeführt werden soll. Bei einer solchen Lösung gilt jeder als Organspender, der nicht explizit widersprochen und seinen Willen dokumentiert hat. Im aktuellen Organspendeausweis kann auch angeben werden, bestimmte Organe nicht zu spenden oder mit der Spende aller Organe einverstanden zu sein. Im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Verstirbt eine Person im Ausland, gelten nicht die Regeln des Heimatlandes, sondern des Landes, in dem die Person verstorben ist. Bei Auslandsaufenthalten sollten daher rechtzeitig Informationen über die entsprechenden Regelungen des jeweiligen Landes eingeholt werden.

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