Das solltest du wissen Wann ist das Nebeneinanderfahren bei Radfahrern erlaubt?
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Die Verkehrsregeln mit dem Auto sind allen Fahrern gut bekannt, schließlich werden sie in der Fahrschule ausführlich durchgenommen, erklärt und gelernt. Mit den offiziellen Straßenverkehrsregeln für Radfahrer sieht das schon anders aus. Zwar gelten auch Verkehrsregeln auf dem Fahrrad, doch was genau erlaubt ist und was nicht, ist selbst vielen nicht klar, die sich regelmäßig aufs Rad schwingen. Es kommt immer wieder zu Rechtsirrtümern im Straßenverkehr.
Nebeneinander Fahrradfahren Das Wichtigste in Kürze
Fahrradfahrer müssen meist hintereinander fahren; nebeneinander ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird oder auf Fahrradstraßen.
Auf Radwegen dürfen Radfahrer frei nebeneinander fahren; auf Straßen nur zu zweit und ohne den Verkehr zu behindern.
In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Überholen durch Autos untersagt, sodass Nebeneinanderfahren meist problemlos möglich ist.
Gruppen mit über 15 Radfahrern gelten als Verband, dürfen nebeneinander fahren und gemeinsam rote Ampeln passieren.
Unzulässiges Nebeneinanderfahren kann Bußgelder von 15 bis 30 Euro nach sich ziehen, meist für den hinteren Fahrer.
Wie habe ich mich als Fahrradfahrer im Straßenverkehr zu verhalten?
Grundsätzlich gilt die Regel, dass Fahrradfahrer hintereinander fahren müssen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der restliche Verkehr nicht behindert wird (§ 2 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO)). Das heißt, wenn ihr zu zweit nebeneinander fahrt, müssen Autos noch genauso gut überholen können, wie wenn ihr hintereinander radeln würdet. Dies ist beispielsweise auf sehr breiten Kreisstraßen mit einer separaten Überholspur der Fall. Da es sich bei der Behinderung des Verkehrs immer auch um eine subjektive Auslegungssache handelt, solltet ihr im Zweifelsfall lieber kein Risiko eingehen.
Ob ihr für Autos ein Verkehrshindernis darstellt, hängt meist einerseits von der Breite der Fahrbahn und andererseits von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. In verkehrsberuhigten Bereichen, wo niemand schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf, dürfen Autos auch nicht überholen. Das Nebeneinanderfahren ist hier also in der Regel problemlos. In Tempo-30-Zonen solltet ihr auf eine ausreichende Straßenbreite achten. Hier könnt ihr nebeneinander fahren, wenn Autos noch mit dem vorgegebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholen können. Ab Tempo 50 kann generell von einer Behinderung des Verkehrs durch nebeneinander Radelnde ausgegangen werden.
Achtet darauf, dass ihr als Radfahrer in jedem Fall den Radweg nutzt, falls einer vorhanden ist. Dort dürft ihr dann auch beliebig nebeneinander fahren. Auf normalen Straßen sind selbst im Idealfall nicht mehr als zwei Radfahrer nebeneinander erlaubt. Kommt es zu einer Verkehrsbehinderung oder gar einem Unfall, drohen euch Bußgelder zwischen 20 und 30 Euro. Liegt nur eine potentielle Behinderung vor, kommt ihr meist mit einer 15-Euro-Strafe davon. In jedem Fall gilt: Nur der in zweiter Reihe Fahrende wird zur Kasse gebeten. Wer in der Nähe des Fahrbahnrands radelt, hat schließlich alles richtig gemacht.
Für Fahrradfahrer gelten Ausnahmen bei den Verkehrsregeln
Während du das Nebeneinanderfahren im normalen Straßenverkehr besser vermeiden solltest, gibt es einige Ausnahmen, in denen es uneingeschränkt erlaubt ist. Dazu gehören sowohl speziell ausgeschilderte Fahrradstraßen als auch eine Sonderregelung, die sich auf geschlossene Verbände bezieht. Diese bestehen, sobald eine feste Gruppe aus mehr als fünfzehn Radfahrern zusammen unterwegs ist (§ 27 Abs. 1 StVO). Sie gelten dann als ein Verkehrsteilnehmer und dürfen paarweise nebeneinander fahren. Außerdem muss nicht jeder im Verband seine selbstständigen Halte- und Wartepflichten einhalten (Landgericht Verden, vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Das heißt, wenn die Spitze über eine grüne Ampel fährt, darf der Rest noch folgen, auch wenn sie bereits rot ist.
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