
Das musst du wissen Privatinsolvenz: Auto behalten, verkaufen, neu kaufen?
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Für viele Menschen ist das eigene Auto ein wertvoller Besitz. Es garantiert die eigene Mobilität und wird gehegt und gepflegt. Im Falle einer Privatinsolvenz kann es jedoch zur Pfändung des Autos kommen. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Auto im Rahmen einer Privatinsolvenz unpfändbar ist und behalten werden kann. Was du zum Thema Privatinsolvenz und Auto wissen musst, haben wir für dich in diesem Beitrag zusammengefasst.
Privatinsolvenz: Auto behalten, verkaufen, neu kaufen? Das Wichtigste in Kürze
Ein PKW gehört bei einem Insolvenzverfahren zu den pfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Sachpfändung.
In Ausnahmefällen gilt ein PKW als unpfändbar; hier wird jedoch im Einzelfall entschieden.
Der Schuldner kann sich strafbar machen, wenn er sein Auto vor der Privatinsolvenz verkauft oder während der Privatinsolvenz ein neues anschafft.
Eine legale Möglichkeit zur Finanzierung eines neuen Autos während der Privatinsolvenz ist der Arbeitgeberkredit.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte steht dir bei Fragen rund um das Thema Privatinsolvenz jederzeit gern zur Verfügung.
Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?
Ein Insolvenzverfahren dauert üblicherweise drei Jahre, sofern es nach dem 1.10.2020 beantragt wurde. Aber auch die früher übliche Dauer von sechs Jahren kann unter gewissen Umständen auf fünf oder sogar drei Jahre verkürzt werden. Nach dieser Zeit kann die Restschuldbefreiung des Schuldners erfolgen und er kann sein Leben schuldenfrei neu starten.
Wie ein Insolvenzverfahren abläuft, ist strikt durch die Insolvenzordnung vorgegeben. Zunächst muss der Schuldner gem. § 305 Abs.1 Nr.1 InsO versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Funktioniert das nicht, kann er die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht beantragen, woraufhin ein weiterer, dieses Mal jedoch gerichtlicher Einigungsversuch erfolgt. Schlägt auch dieser fehl, kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das Gericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der sich um die pfändbare Insolvenzmasse kümmert und sie an die Gläubiger verteilt. Damit endet das offizielle Verfahren, dem die Wohlverhaltensphase folgt, in der der Schuldner strenge Regeln zu beachten hat. Erst dann kann die Restschuldenbefreiung erfolgen.
Was versteht man unter der Sach- und Austauschpfändung?
Im Insolvenzverfahren unterscheidet man zwischen Sach- und Forderungspfändungen. Sachpfändungen betreffen das bewegliche Vermögen des Schuldners, Forderungspfändungen beispielsweise seinen Lohn und seine Konten.
Hinzu kommt die sogenannte Austauschpfändung, die in § 4 S.1 InsO in Verbindung mit § 811a ZPO geregelt ist. Demnach können auch grundsätzlich unpfändbare Gegenstände gepfändet werden, wenn der Schuldner vom Gläubiger einen Ersatz erhält, mit dem der gleiche Nutzen verfolgt werden kann. Das ist für die Frage, was bei der Privatinsolvenz mit dem eigenen Auto geschieht, von großer Bedeutung: Fährt der Schuldner einen teuren Neuwagen, kann dieser in die Insolvenzmasse eingezogen und durch ein wesentlich günstigeres Modell ersetzt werden.
Doch welche Regeln gelten in Bezug auf das eigene Auto in der Privatinsolvenz überhaupt? Wann kann das Auto gepfändet werden und wann darf es nicht Teil der Insolvenzmasse werden?
Darf man bei einer Privatinsolvenz das Auto behalten?
Ein eigenes Auto gehört grundsätzlich zu den pfändbaren Gegenständen im Rahmen einer Sachpfändung.
Allerdings gelten gem. § 811 Abs.1 ZPO Ausnahmen, die einen PKW im Insolvenzverfahren unpfändbar machen:
Der Schuldner benötigt das Auto für den Arbeitsweg und es ist ihm nicht zuzumuten, den Arbeitsweg anders zu bestreiten.
Der Schuldner oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person leidet an einer schweren Behinderung und das Auto wird für das tägliche Leben dringend benötigt.
Der Schuldner hat die Pflege eines Familienangehörigen übernommen und ist deswegen (für Arzttermine usw.) auf das Auto angewiesen.
Welche Regeln bestehen für den Neukauf/Verkauf eines Autos während des Insolvenzverfahrens?
Während der Privatinsolvenz ein Auto neu zu kaufen, ist keine kluge Entscheidung – nicht nur, weil der Schuldner keine neuen Schulden anhäufen darf, sondern auch, weil er seine Schulden weiter hätte abtragen können, statt ein neues Auto zu finanzieren. Unter Umständen riskiert der Schuldner mit einer solchen Aktion seine Restschuldbefreiung.
Ebenso sollte der Schuldner von dem schnellen Verkauf des eigenen Autos vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Abstand nehmen, um sich nicht dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Bankrotts gem. § 283 StGB auszusetzen, der mit einer Geld- oder sogar Haftstrafe bestraft werden kann .
Eine legale Möglichkeit zur Finanzierung eines Autos während der Privatinsolvenz ist der sogenannte Arbeitgeberkredit, ein Darlehen des Arbeitgebers, über das ein Auto auch während der Privatinsolvenz finanziert werden darf.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Die Privatinsolvenz bedeutet einen tiefen Einschnitt im eigenen Leben und schränkt für viele Jahre erheblich ein. Doch Durchhalten lohnt sich: Nach der Restschuldbefreiung kann der zuvor stark Verschuldete schuldenfrei in ein neues Leben starten.
Bei Fragen zur Privatinsolvenz stehen dir unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Wenn du vor einer Privatinsolvenz stehst und dich informieren möchtest oder Rat und Hilfe bei der Beantragung eines Arbeitgeberkredits benötigst, kannst du jederzeit Kontakt zu einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten aufnehmen.