Rauchverbot

Das musst du wissen Rauchverbot in Deutschland – Gesetze und Regelungen

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Durfte man vor einigen Jahren noch am Arbeitsplatz, im Zug oder im Kino rauchen, ist es heute unvorstellbar. Um Menschen, die nicht rauchen, vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Tabakrauch zu schützen, wurden seit 2006 in Deutschland nach und nach Gesetze erlassen. Da das Nichtraucherschutzgesetz unter anderem auf Länderebene geregelt ist, kann man schnell durcheinanderkommen, wo das Rauchen überall verboten worden ist.

von KLUGO
13.05.2019
3 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Nichtraucherschutzgesetz regelt ein uneingeschränktes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen.

  • Die meisten Rauchverbote traten am 01.01.2008 in Kraft, einige Bundesländer führten sie bereits 2007 ein.

  • Zum 01.04.2024 wurden die Regelungen auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern sowie auf das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten ausgeweitet.

  • Bei Missachtung der Rauchverbote droht ein Bußgeld.

Gesetzeslage zum Nichtraucherschutz auf Bundesebene

Seit dem 20. Juli 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Es regelt das Rauchverbot in Deutschland in öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehören Behörden, Kliniken, Schulen, Kitas, Heime, sämtliche Transportmittel wie Busse, Züge, Bahnen, Flugzeuge und Taxen, aber auch Bahnhöfe und Flughäfen. Hier gibt es meist jedoch entsprechend gekennzeichnete Bereiche, in denen das Rauchen erlaubt ist.

Nichtraucherschutzgesetze auf Landesebene

Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurden zusätzlich zu dem Bundesgesetz auf Landesebene auch Rauchverbote in der Gastronomie verhängt. Diese sind allerdings je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Totales Rauchverbot in der Gastronomie und in Diskotheken ohne Ausnahmen herrscht in Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Saarland.

Weiterhin gibt es eine Regelung, dass in Diskotheken, Außengastronomien, Festzelten sowie in Räumen innerhalb von Gaststätten, die deutlich abgetrennt und gekennzeichnet sind, geraucht werden darf, wenn es keine Tanzfläche gibt. Dies gilt in allen Bundesländern bis auf Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

Eine weitere Ausnahmeregelung, welche in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gilt, lautet wie folgt: In Lokalen, die eine Gastfläche von kleiner als 75 qm haben, vorwiegend Getränke und keine warmen Speisen anbieten, darf ebenfalls geraucht werden, wenn ausschließlich volljährige Personen Zugang zu der Kneipe haben. Die Gaststätte muss zusätzlich deutlich als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet sein.

Nicht zuletzt haben die Wirte in einigen Bundesländern bei einmaligen, geschlossenen Veranstaltungen die Freiheit, das Rauchen in abgetrennten Bereichen oder auch auf der gesamten Gastfläche zu erlauben.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Rauchverbots

Nicht nur die Gesetze und Regelungen zum Nichtraucherschutz sind in jedem Bundesland anders geregelt, auch die Strafe, die bei einem Gesetzesverstoß droht, ist anders. Während in Mecklenburg-Vorpommern Gastwirte mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen müssen, wird in Thüringen ein Bußgeld von maximal 500 Euro verhängt. Wer als Raucher gegen das Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro (in Mecklenburg-Vorpommern) geahndet werden kann.

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