Das musst du wissen Rauchverbot in Deutschland – Gesetze und Regelungen
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Seit 2007 gilt in Deutschland ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen – doch die Regelungen wurden seither deutlich ausgeweitet. Um Menschen vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Tabakrauch, E-Zigaretten und Cannabis zu schützen, wurden seit 2006 schrittweise Gesetze erlassen. Da der Nichtraucherschutz unter anderem auf Länderebene geregelt ist, kann man schnell den Überblick verlieren, wo Rauchen verboten ist.
Rauchverbot in Deutschland ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Das Nichtraucherschutzgesetz regelt ein uneingeschränktes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen.
Die meisten Rauchverbote gelten seit 2008, wurden aber seither um E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabis (2024) sowie um Bußgelder für Zigarettenkippen (bis 2.500 €) erweitert.
Zum 01.04.2024 wurden die Regelungen auf den Konsum von E-Zigaretten, Tabakerhitzern sowie auf das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten ausgeweitet – auch in der Öffentlichkeit (z. B. nahe Schulen oder Spielplätzen).
Zusätzlich gilt seit 2002 § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Arbeitgeber müssen nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Tabakrauch, Cannabis und E-Zigaretten-Dämpfen schützen. Ein Anspruch auf Raucherpausen besteht nicht.
Bei Missachtung der Rauchverbote droht ein Bußgeld.
Gesetzeslage zum Nichtraucherschutz auf Bundesebene
Seit dem 20. Juli 2007 ist das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Es regelt das Rauchverbot in Deutschland in öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehören Behörden, Kliniken, Schulen, Kitas, Heime, sämtliche Transportmittel wie Busse, Züge, Bahnen, Flugzeuge und Taxen, aber auch Bahnhöfe und Flughäfen. Hier gibt es meist jedoch entsprechend gekennzeichnete Bereiche, in denen das Rauchen erlaubt ist.
Nichtraucherschutzgesetze auf Landesebene
Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurden zusätzlich zu dem Bundesgesetz auf Landesebene auch Rauchverbote in der Gastronomie verhängt. Diese sind allerdings je nach Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Totales Rauchverbot in der Gastronomie und in Diskotheken ohne Ausnahmen herrscht in Nordrhein-Westfalen, Bayern, dem Saarland und seit 2024 auch in Berlin.
Weiterhin gibt es eine Regelung, dass in Diskotheken, Außengastronomien, Festzelten sowie in Räumen innerhalb von Gaststätten, die deutlich abgetrennt und gekennzeichnet sind, geraucht werden darf, wenn es keine Tanzfläche gibt. Dies gilt in allen Bundesländern bis auf Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin.
Eine weitere Ausnahmeregelung, welche nur noch in Hessen, Niedersachsen und Sachsen gilt, lautet wie folgt: In Lokalen, die eine Gastfläche von kleiner als 75 qm haben, vorwiegend Getränke und keine warmen Speisen anbieten, darf ebenfalls geraucht werden, wenn ausschließlich volljährige Personen Zugang zu der Kneipe haben. Die Gaststätte muss zusätzlich deutlich als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet sein.
Nicht zuletzt haben die Wirte in einigen Bundesländern bei einmaligen, geschlossenen Veranstaltungen die Freiheit, das Rauchen in abgetrennten Bereichen oder auch auf der gesamten Gastfläche zu erlauben.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Rauchverbots
Nicht nur die Gesetze und Regelungen zum Nichtraucherschutz sind in jedem Bundesland anders geregelt, auch die Strafe, die bei einem Gesetzesverstoß droht, ist anders. Während in Mecklenburg-Vorpommern Gastwirte mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen müssen, wird in Thüringen ein Bußgeld von maximal 500 Euro verhängt. Wer als Raucher gegen das Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro (in Mecklenburg-Vorpommern) geahndet werden kann. Zusätzlich drohen in vielen Kommunen Bußgelder von bis zu 2.500 € für achtlos weggeworfene Zigarettenkippen.
Hast du Fragen rund um das Thema Nichtraucherschutzgesetz? Dann setz dich mit KLUGO in Verbindung. Wir bieten dir eine telefonische Erstberatung an, in der Rechtsanwälte viele deiner Fragen bereits beantworten können.