
Das musst du wissen Schrottautos entsorgen: Was verärgerte Anwohner tun können
Auf dieser Seite
Immer mehr Autowracks verschandeln das Stadtbild verschiedener Gemeinden. Die Entsorgung der Rostlauben ist allerdings sowohl für die öffentliche Hand als auch für Privatpersonen mit hohen Kosten verbunden. Problematisch wird es, wenn sich der Halter des Wagens nicht ermitteln lässt. Besonders für betroffene Grundstückseigentümer erweist sich die Lage dann als schwierig.
Schrottautos entsorgen: Was du tun kannst Das Wichtigste in Kürze
Schrottautos dürfen nicht einfach auf öffentlichen Straßen oder privaten Grundstücken abgestellt werden.
Anwohner können das Ordnungsamt informieren, wenn ein Schrottauto die Gegend verunstaltet.
Das Ordnungsamt prüft den Fall und kann den Halter zur Entfernung des Fahrzeugs auffordern.
Wird das Fahrzeug nicht entfernt, kann das Ordnungsamt selbst tätig werden und es abschleppen lassen.
Die Kosten für das Abschleppen und die Entsorgung muss in der Regel der Fahrzeughalter tragen.
Autowracks sorgen für Ärger in Berlin-Spandau
Mehr als ein Jahr lang stand im Bezirk Berlin-Spandau ein Schrottauto am Straßenrand, ohne dass jemand es entsorgen ließ. Unzählige Behörden beschäftigten sich während dieser Zeit mit dem Autowrack, bevor es 2018 schließlich zur Räumung kam. Die Anwohner beklagten, dass es sich hierbei keinesfalls um einen Einzelfall handele. Und die Statistik gibt ihnen Recht: Allein im genannten Zeitraum wurden laut Tagesspiegel mehr als 3.000 Schrottautos einfach irgendwo in der Landeshauptstadt abgestellt – und damit zum Problem für die Stadt und ihre Bewohner.
Die Wracks schaden nicht nur der Umwelt, sie vermüllen auch das Stadtbild und erschweren die eh schon nervenaufreibende Parkplatzsuche. Für Anwohner wird ein Autowrack spätestens dann zum Problem, wenn es vor der eigenen Haustür steht. Denn in einem solchen Fall kommt schnell die Frage auf, wer das Schrottauto entsorgen muss. Und vor allem: Wer trägt die Kosten, die für die Abholung des Schrottautos anfallen?
Entsorgung von Schrottautos: Rechtliche Vorschriften
Grundsätzlich erscheint die Lage klar: Fahrzeuginhaber, die ihr Auto einfach am Straßenrand zurücklassen, verstoßen gegen die geltenden Vorschriften des Gesetzes. Gemäß der Altfahrzeug-Verordnung hat der Besitzer eines Abfallwagens dafür Sorge zu tragen, dass ein zugelassener Betrieb die Verschrottung durchführt. Tut er das nicht, kann ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung eingeleitet werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 4.000 Euro.
Zudem besteht für die Behörden die Möglichkeit, das Fahrzeug gemäß StVO als „illegal geparkt“ einzustufen, sofern es ein Hindernis für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Entsorgen der Schrottautos kostet dann 60 Euro für den Besitzer – falls dieser ermittelt werden kann.
So erkennst du ein Schrottauto:
Das Auto weist starke äußerliche Mängel auf.
Es ist kein Kennzeichen vorhanden.
Das Auto ist schon seit Wochen, verweist.
Bürokratie hemmt den Entsorgungsprozess von Schrottautos
In der Praxis kommt es dennoch zu Verzögerungen und Komplikationen, wenn die öffentliche Hand ein Schrottauto entsorgen möchte. Dies hängt nicht zuletzt mit dem bürokratischen Aufwand, der rund um die Entsorgung eines Autowracks anfällt, zusammen. Möglichst viele Anwohnerbeschwerden sind hierbei hilfreich, um auf die Situation aufmerksam zu machen und die Frage der Verantwortlichkeit ins Spiel zu bringen.
Bevor das Schrottauto im Anschluss der Debatte abgeholt werden kann, prüft zudem die Verkehrs- bzw. Abfallbehörde den Sachverhalt. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, vergehen nicht selten Monate, zuweilen sogar Jahre.
Maßnahmen der Stadt gegen illegal abgestellte Autos:
Anbringen eines Aufklebers mit der Aufforderung, den Wagen zu entfernen
Fristsetzung für eine Antwort/Reaktion des Fahrzeughalters
Erlaubniserteilung zum Abschleppen des Wagens (bei ausbleibender Reaktion)
Verkauf oder Verschrottung des Wagens durch beauftragtes Unternehmen
Rechnungsstellung für das Abschleppen (bei Kenntnis des Fahrzeughalters)
Schrottauto abholen lassen: Was gilt bei privaten Grundstücken?
Finden Privatpersonen oder private Unternehmen wie etwa Supermärkte ein Autowrack auf ihrem Gelände vor, gestaltet sich die Lage noch etwas schwieriger, denn ein Grundstücksbesitzer ist verpflichtet, das Fahrzeug auf eigene Kosten zu verwahren. Schließlich könnte der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt wieder auftauchen und das Auto zurückverlangen. Sobald ein gemieteter Parkplatz oder eine private Einfahrt aber zugeparkt ist, haben Privatpersonen jederzeit das Recht dazu, das Auto abschleppen zu lassen. Über die Erstattung des Geldes durch den Abgeschleppten wird danach noch oft bis vor Gericht gestritten.
Wer selbst betroffen ist, sollte auf jeden Fall die Einsatzzentrale des zuständigen Ordnungsamtes kontaktieren. Auf diese Weise wird dem Verdacht der bewussten Lagerung entgegengewirkt. Im Einzelfall hilft zudem eine juristische Einschätzung. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir im Rahmen einer telefonischen Erstberatung zur Verfügung, um deine konkrete Situation aus rechtlicher Sicht zu beleuchten.