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Schulplatzklage – Voraussetzungen & Kosten

STAND 17.07.2023 | LESEZEIT 4 MIN

Sie haben sich aus verschiedenen Gründen für eine bestimmte Schule entschieden, die Ihr Kind zukünftig besuchen soll. Doch der Ablehnungsbescheid Ihrer Wunschschule macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung. Damit Sie anhand einer Schulplatzklage die größtmöglichen Chancen haben, doch noch Ihren Traumschulplatz durchzusetzen, ist es wichtig, alle dafür erforderlichen Schritte zu kennen. Das Rechtsmittel, auf das Sie sich im Falle eines Ablehnungsbescheids stützen können, ist der Widerspruch. Dieser findet seine Grundlage in § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können eine Schulplatzklage einreichen, wenn eine Ablehnung aus unsachlichen Gründen erfolgt ist.
  • Man spricht von einem belastenden Verwaltungsakt, sobald es für einen betroffenen Bürger nachteilig ist.
  • Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat wirksam Widerspruch einzulegen.
  • Schulrecht ist Ländersache und folgt damit keinem bundeseinheitlichen Leitfaden.
  • Um Ihre Chancen realistisch einzuschätzen, empfiehlt es sich, die Erstberatung eines KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten hinzuziehen, der sich im Verwaltungsrecht und mit Schulplatzklagen gut auskennt.

Diese Gründe erhöhen Ihre Chancen, eine Schulplatzklage zu gewinnen

Einen Schulplatz einzuklagen kann sich in erster Linie als sinnvoll erweisen, wenn der Schulplatz aus unsachlichen Gründen abgelehnt wurde.

Zu diesen Gründen zählen:

  • Die Kapazität der Schule.
  • Die Anforderungen der Schule, wie der Notendurchschnitt.
  • Eine Ablehnung aufgrund seines Geschlechts oder seiner Herkunft.

Weitere Aspekte, die eine Schulplatzklage begründen können:

  • Es gibt in der Nähe keine alternative Schule, die für Ihr Kind geeignet ist.
  • Ein älteres Geschwisterkind besucht die gewünschte Schule bereits.
  • Sie sind alleinerziehend.
  • Ein Elternteil ist verstorben.
  • Ihr Kind leidet unter einer schweren Erkrankung.
  • Ihre Wunschschule bietet Ihrem Kind die beste Bildungsmöglichkeit, beispielsweise aufgrund eines pädagogischen Konzepts oder der Förderung bestimmter Interessen und Begabungen.
  • Ihr Kind benötigt aufgrund von Behinderung oder einer Hochbegabung besondere Unterstützungsmaßnahmen.

Anhand eines Beispiels wird der Sachverhalt noch einmal veranschaulicht: Ein Kind wurde auf einer Gesamtschule abgelehnt, da es seinen Wohnsitz nicht in der betreffenden Gemeinde der Wunschschule hat. Da dieses Kriterium in der Vorschrift der Wunschschule nicht explizit aufgeführt worden ist, haben die Eltern durch eine erfolgreiche Schulplatzklage den Platz an dieser Schule erhalten.

So gehen Sie vor, damit Ihr Kind einen Schulplatz auf Ihrer Wunschschule erhält

Hier erweist sich eine korrekte Vorgehensweise als hilfreich. An erster Stelle sollten Sie sich über die Aufnahmekriterien Ihrer Wunschschule informieren. Diese finden Sie entweder auf der Website der Schule oder bei den zuständigen Behörden. Beachten Sie, dass Sie Ihr Kind fristgerecht an Ihrer Wunschschule anmelden, denn die Anmeldefristen unterscheiden sich je nach Schule und Region. Es gilt zu beachten, dass das Schulrecht keinem einheitlichen Leitfaden folgt, sondern Ländersache ist. Insofern sind die spezifischen Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich.

Geben Sie eine Begründung an, warum Sie sich ausgerechnet für diese Schule entschieden haben. Das können Gründe sein wie die Nähe zum Wohnort oder eine besondere pädagogische Ausrichtung. Sollte Ihr Kind beispielsweise ein Instrument spielen, wäre das ein gutes Argument für eine Schule, die das Musizieren unterstützt und fördert. Gestalten Sie das Anschreiben persönlich, damit es sich von anderen unterscheidet. Mitunter gibt es auch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung in einem persönlichen Gespräch an Ihrer Traumschule darzulegen. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Schulleitung oder dem zuständigen Ansprechpartner, um damit Ihre Motivation und die Bedürfnisse Ihres Kindes zu unterstreichen.

Sollte es trotz aller Anstrengungen nun doch zu einer Ablehnung kommen, haben Sie die Möglichkeit, einen Schulplatz einzuklagen. Da Sie die Kosten im Falle einer weiteren Ablehnung privat tragen müssen, zahlt es sich aus, sich im Vorfeld über Ihre Erfolgsaussichten beraten zu lassen. Sollten diese ausreichend sein, legen Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch ein. Im Widerspruch sollten Sie stichhaltig begründen, warum eine Ablehnung Ihrer Ansicht nach nicht rechtens ist. Beziehen Sie sich dabei auf die Punkte, die die Schule im Ablehnungsbescheid als unsachlich bewertet. Eine Akteneinsicht ist dafür unabdingbar. Dieser Rechtsakt löst ein Widerspruchsverfahren aus, in dem zunächst Ihre Wunschschule rechtmäßig prüft, warum sie so entschieden hat.

Sollte die Schule weiterhin an einer Ablehnung festhalten, kommt die Schulplatzklage ins Spiel. Auch hier haben Sie einen Monat Zeit, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Daraufhin prüft das Verwaltungsgericht, ob die Gründe zulässig sind oder ob Fehler seitens der Schule gemacht worden sind. Da sich ein Gerichtsverfahren über Monate hinziehen kann und bis dahin die Schule schon längst begonnen hat, sollte nach Klageerhebung im Rahmen des gesetzlichen Rechtsschutzes ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilantrag) gestellt werden. Ein gerichtliches Eilverfahren kann in der Regel innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden, mitunter auch schon früher. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Kind erst einmal vorläufig einen Platz auf Ihrer Wunschschule bekommt. Die endgültige Entscheidung wird dann innerhalb von vier Wochen getroffen.

Kosten sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine Schulplatzklage

Die Kosten für eine Schulplatzklage sind je nach Gemeinde, Stadt und Bundesland unterschiedlich. Über einen Prozess- & Gerichtskostenrechner können Sie sich anfallende Kosten unverbindlich berechnen lassen. Ein Anwalt hilft Ihnen gezielt dabei, eine genaue Kostenaufstellung zu erhalten. Die Anwaltskosten hängen ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der rechtlichen Unterstützung. In bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme möglich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt unter Umständen die Kosten, eine Schulplatzklage durchzuführen. Des Weiteren gibt es eine Prozesskostenhilfe, die abhängig vom Einkommen und den finanziellen Verhältnissen einspringt. Diese ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu beantragen. Ist die Schulplatzklage erfolgreich, muss die Gegenseite wie Stadt oder Gemeinde sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Wann sollten Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen?

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Schulplatzklage in der Regel ein langwieriger und kostspieliger Prozess ist. Es sollte daher immer sorgfältig abgewogen werden, ob eine Klage tatsächlich die beste Lösung ist. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit der Schule oder den zuständigen Behörden zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihre Situation zu besprechen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Er kann Sie dabei nicht nur rechtlich beraten, sondern auch Ihre realen Chancen einschätzen. Insbesondere dann, wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen wollen und Fragen zu den anfallenden Kosten haben, bietet Ihnen eine professionelle Erstberatung eine wertvolle Hilfe. Nutzen Sie unsere Erstberatung, um mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbunden zu werden, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.