
Voraussetzungen & Kosten Schulplatzklage
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Du hast dich aus verschiedenen Gründen für eine bestimmte Schule entschieden, die dein Kind zukünftig besuchen soll. Doch der Ablehnungsbescheid deiner Wunschschule macht dir einen Strich durch die Rechnung. Damit du anhand einer Schulplatzklage die größtmöglichen Chancen hast, doch noch deinen Traumschulplatz durchzusetzen, ist es wichtig, alle dafür erforderlichen Schritte zu kennen. Das Rechtsmittel, auf das du dich im Falle eines Ablehnungsbescheids stützen kannst, ist der Widerspruch. Dieser findet seine Grundlage in § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Schulplatzklage Das Wichtigste in Kürze
Du kannst eine Schulplatzklage einreichen, wenn eine Ablehnung aus unsachlichen Gründen erfolgt ist.
Man spricht von einem belastenden Verwaltungsakt, sobald es für einen betroffenen Bürger nachteilig ist.
Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids hast du die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat wirksam Widerspruch einzulegen.
Schulrecht ist Ländersache und folgt damit keinem bundeseinheitlichen Leitfaden.
Um deine Chancen realistisch einzuschätzen, empfiehlt es sich, einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten hinzuziehen, der sich im Verwaltungsrecht und mit Schulplatzklagen gut auskennt.
Diese Gründe erhöhen deine Chancen, eine Schulplatzklage zu gewinnen
Einen Schulplatz einzuklagen kann sich in erster Linie als sinnvoll erweisen, wenn der Schulplatz aus unsachlichen Gründen abgelehnt wurde.
Zu diesen Gründen zählen:
Die Kapazität der Schule.
Die Anforderungen der Schule, wie der Notendurchschnitt.
Eine Ablehnung aufgrund des Geschlechts oder der Herkunft.
Weitere Aspekte, die eine Schulplatzklage begründen können:
Es gibt in der Nähe keine alternative Schule, die für dein Kind geeignet ist.
Ein älteres Geschwisterkind besucht die gewünschte Schule bereits.
Du bist alleinerziehend.
Ein Elternteil ist verstorben.
Dein Kind leidet unter einer schweren Erkrankung.
Deine Wunschschule bietet deinem Kind die beste Bildungsmöglichkeit, beispielsweise aufgrund eines pädagogischen Konzepts oder der Förderung bestimmter Interessen und Begabungen.
Dein Kind benötigt aufgrund von Behinderung oder einer Hochbegabung besondere Unterstützungsmaßnahmen.
Anhand eines Beispiels wird der Sachverhalt noch einmal veranschaulicht: Ein Kind wurde auf einer Gesamtschule abgelehnt, da es seinen Wohnsitz nicht in der betreffenden Gemeinde der Wunschschule hat. Da dieses Kriterium in der Vorschrift der Wunschschule nicht explizit aufgeführt worden ist, haben die Eltern durch eine erfolgreiche Schulplatzklage den Platz an dieser Schule erhalten.
So gehst du vor, damit dein Kind einen Schulplatz auf deiner Wunschschule erhält
Hier erweist sich eine korrekte Vorgehensweise als hilfreich. An erster Stelle solltest du dich über die Aufnahmekriterien deiner Wunschschule informieren. Diese findest du entweder auf der Website der Schule oder bei den zuständigen Behörden. Beachte, dass du dein Kind fristgerecht an deiner Wunschschule anmeldest, denn die Anmeldefristen unterscheiden sich je nach Schule und Region. Es gilt zu beachten, dass das Schulrecht keinem einheitlichen Leitfaden folgt, sondern Ländersache ist. Insofern sind die spezifischen Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich.
Gib eine Begründung an, warum du dich ausgerechnet für diese Schule entschieden hast. Das können Gründe sein wie die Nähe zum Wohnort oder eine besondere pädagogische Ausrichtung. Sollte dein Kind beispielsweise ein Instrument spielen, wäre das ein gutes Argument für eine Schule, die das Musizieren unterstützt und fördert. Gestalte das Anschreiben persönlich, damit es sich von anderen unterscheidet. Mitunter gibt es auch die Möglichkeit, deine Entscheidung in einem persönlichen Gespräch an deiner Traumschule darzulegen. Vereinbare einen Termin mit der Schulleitung oder dem zuständigen Ansprechpartner, um damit deine Motivation und die Bedürfnisse deines Kindes zu unterstreichen.
Sollte es trotz aller Anstrengungen nun doch zu einer Ablehnung kommen, hast du die Möglichkeit, einen Schulplatz einzuklagen. Da du die Kosten im Falle einer weiteren Ablehnung privat tragen musst, zahlt es sich aus, dich im Vorfeld über deine Erfolgsaussichten beraten zu lassen. Sollten diese ausreichend sein, leg innerhalb von einem Monat Widerspruch ein. Im Widerspruch solltest du stichhaltig begründen, warum eine Ablehnung deiner Ansicht nach nicht rechtens ist. Beziehe dich dabei auf die Punkte, die die Schule im Ablehnungsbescheid als unsachlich bewertet. Eine Akteneinsicht ist dafür unabdingbar. Dieser Rechtsakt löst ein Widerspruchsverfahren aus, in dem zunächst deine Wunschschule rechtmäßig prüft, warum sie so entschieden hat.
Sollte die Schule weiterhin an einer Ablehnung festhalten, kommt die Schulplatzklage ins Spiel. Auch hier hast du einen Monat Zeit, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Daraufhin prüft das Verwaltungsgericht, ob die Gründe zulässig sind oder ob Fehler seitens der Schule gemacht worden sind. Da sich ein Gerichtsverfahren über Monate hinziehen kann und bis dahin die Schule schon längst begonnen hat, sollte nach Klageerhebung im Rahmen des gesetzlichen Rechtsschutzes ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilantrag) gestellt werden. Ein gerichtliches Eilverfahren kann in der Regel innerhalb von vier Wochen durchgeführt werden, mitunter auch schon früher. Damit wird sichergestellt, dass dein Kind erst einmal vorläufig einen Platz auf eurer Wunschschule bekommt. Die endgültige Entscheidung wird dann innerhalb von vier Wochen getroffen.
Kosten sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine Schulplatzklage
Die Kosten für eine Schulplatzklage sind je nach Gemeinde, Stadt und Bundesland unterschiedlich. Über einen Prozess- & Gerichtskostenrechner kannst du dir anfallende Kosten unverbindlich berechnen lassen. Ein Anwalt hilft dir gezielt dabei, eine genaue Kostenaufstellung zu erhalten. Die Anwaltskosten hängen ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der rechtlichen Unterstützung. In bestimmten Fällen ist eine Kostenübernahme möglich. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt unter Umständen die Kosten, eine Schulplatzklage durchzuführen.
Des Weiteren gibt es eine Prozesskostenhilfe, die abhängig vom Einkommen und den finanziellen Verhältnissen einspringt. Diese ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zu beantragen. Ist die Schulplatzklage erfolgreich, muss die Gegenseite wie Stadt oder Gemeinde sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Wann solltest du dich von einem Anwalt unterstützen lassen?
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Schulplatzklage in der Regel ein langwieriger und kostspieliger Prozess ist. Es sollte daher immer sorgfältig abgewogen werden, ob eine Klage tatsächlich die beste Lösung ist. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit der Schule oder den zuständigen Behörden zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist ratsam, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren, um deine Situation zu besprechen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Er kann dich dabei nicht nur rechtlich beraten, sondern auch deine realen Chancen einschätzen. Insbesondere dann, wenn du unsicher bist, wie du vorgehen willst und Fragen zu den anfallenden Kosten hast, bietet dir eine professionelle Erstberatung eine wertvolle Hilfe. Nutze unsere Erstberatung, um mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbunden zu werden, die dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben.