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Knallen an Silvester: Wann darf man böllern?
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Knallen an Silvester: Wann darf man böllern?

STAND 20.11.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Feuerwerke und das Knallen an Silvester hat in Deutschland Tradition. Seit langem ist es üblich, das alte Jahr mit Raketen und Böllern zu verabschieden und das neue zu begrüßen: immer in der Hoffnung, dass die Probleme gleich mit verschwinden und man mit dem neuen Jahr eine Chance auf einen unbelasteten Neuanfang bekommt. Damit dies tatsächlich so ist und die Silvesterfeier und das neue Jahr nicht gleich mit Ärger beginnen, sollten Sie ein paar Dinge beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Böllern an Silvester ist grundsätzlich bereits ab 0 Uhr und bis Neujahr 24 Uhr erlaubt.
  • Aus Sicherheitsgründen haben einige Städte allerdings Böllerverbotszonen eingerichtet, über die Sie sich im Voraus informieren sollten.
  • Davon abgesehen, gilt in ganz Deutschland ein Böllerverbot in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengG).
  • Wer illegale Knaller aus dem Ausland zündet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, § 40 Abs. 1 SprengG.
  • Die Legalität von Feuerwerkskörpern gemäß der EU-Richtlinien, können Sie an der CE-Kennzeichnung prüfen. Steht die vierstellige Nummer 0589 auf dem Feuerwerkskörper, wurde er nach dem SprengG geprüft und zertifiziert.

Bis wann darf man böllern, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

Am Silvester- und am Neujahrstag ist es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden. Verboten ist dies gemäß § 23 Absatz 1 der 1. SprengV jedoch stets, also auch an diesen Tagen, vor Alters-, Pflege und Kinderheimen, Krankenhäusern und Kirchen. Das heißt, Knallen an Silvester ist eigentlich bereits ab 0 Uhr und bis Neujahr 24 Uhr gestattet. Es bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen.

Der Verkauf von Pyrotechnik darf laut § 22 der 1. SprengV nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erfolgen, wobei Sonnabende als Werktage zählen. Somit beginnt der Verkauf jeweils am 28. oder 29. Dezember eines Jahres.

Silvester-Knaller-Zeiten: Sonderregelungen

Die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann die Verwendung von Pyrotechnik wie Raketen und Böller jedoch einschränken. Dies kann sich aus der Anlage des Orts ergeben (brandgefährdete Denkmäler, Fachwerkbauten, Reetdächer) und der Minimierung der Brandgefahr dienen.

Andererseits ist es aus Lärmschutzgründen üblich, das Abbrennen von Böllern und anderer Feuerwerke, die überwiegend Lärm erzeugen, stärker einzuschränken. Oft ist das Abbrennen von Knallern und Böllern an Silvester ab 16 bzw. 18 Uhr gestattet, wobei diese Erlaubnis üblicherweise bis 1 Uhr bzw. 10 Uhr am Neujahrstag gilt. Diese lokalen Einschränkungen werden von den Städten recht verschieden gehandhabt. Eine entsprechende Anweisung muss gemäß § 24 Absatz 2 der 1. SprengV rechtzeitig öffentlich, beispielsweise in Zeitungen und im Internet, bekanntgegeben werden.

Wer Ärger vermeiden und sichergehen will, dass er die örtlichen Regelungen kennt, sollte sich also an geeigneter Stelle informieren. Auch das Bürgertelefon gibt verbindlich Auskunft oder leitet an entsprechende Stellen weiter.

Knaller-Zeiten in Großstädten

Viele Großstädte veranstalten ein öffentliches Silvesterfeuerwerk. Dies kann bedeuten, dass das Abbrennen privat erworbener Pyrotechnik komplett verboten oder stärker eingeschränkt wird. Andere Städte weisen aufgrund negativer Erfahrungen mit Feuerwerken in den Vorjahren Zonen aus, in denen nicht geböllert und/oder kein Feuerwerk gezündet werden darf, so dass straßenkampfähnliche oder anderweitig unübersichtliche und gefährliche Situationen vermieden werden und dem Krawalltourismus vorgebeugt werden kann.

Sonstige Orte

Auch für viele kleinere Orte gelten Sonderregelungen. So zählt Quedlinburg aufgrund seiner mittelalterlichen Fachwerkgebäude zum UNESCO-Weltkulturerbe. Um die Gebäude vor verheerenden Großfeuern zu schützen, sind Feuerwerke grundsätzlich verboten. Ähnliches gilt für die Innenstädte von beispielsweise Tübingen, Goslar und Konstanz. In Bayern ist Feuerwerk vor Schlössern und Burgen und in deren Innenhöfen untersagt. In den deutschen Küstenregionen sind Reetdächer weit verbreitet; deshalb gelten auf Inseln wie Sylt und Föhr Feuerwerksverbot, auf dem Darß darf nur am Strand und bei ablandigem Wind geböllert werden.

Grundsätzlich muss auch dort, wo Feuerwerk erlaubt ist, ein sinnvoller Sicherheitsabstand zu Personengruppen, Gebäuden, geparkten Fahrzeugen und Bäumen eingehalten werden.

Gefährdungsklassen und Kennzeichnungen

Feuerwerkskörper der Klasse I sind beispielsweise Knallerbsen und Knallbonbons, Tischfeuerwerke und kleine Bodenkreisel. Sie dürfen von Kindern ab 12 Jahren gekauft und gezündet werden. Jüngeren Kindern ist das, auch unter Aufsicht der Eltern, nicht gestattet.

Feuerwerkskörper der Klasse II, also Raketen, Böller, Sonnenräder und ähnliches dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur von diesen gezündet werden. Der private Verkauf, z. B. auf Flohmärkten, und der Kauf im Ausland sind verboten.

Feuerwerkskörper müssen in Deutschland das Prüfsiegel BAM (der Bundesanstalt für Materialforschung) und die CE-Kennzeichnung tragen (CE steht für Communauté Européenne und ist kein Gütesiegel, sondern eine Bestätigung des Herstellers, dass er die geltenden EU-Normen einhält).

Wer dort böllert, wo es verboten ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach den Umständen kann diese mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es ist also unbedingt zu empfehlen, sich vor dem Buchen einer Silvesterreise oder dem Kauf von Raketen über die aktuellen lokalen Vorschriften zu informieren. Sollten Sie weitere Rechtsfragen haben, können Sie unsere Erstberatung in Anspruch nehmen.

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