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Stromsperre: Wann Energieversorger den Strom abstellen dürfen

Ein Grundrecht auf Energieversorgung gibt es in Deutschland nicht. Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, muss also mit einer Stromsperre rechnen, was weitreichende Einschränkungen für das alltägliche Leben bedeutet. Erfahren Sie hier, welchen rechtlichen Grundlagen es für Stromsperren gibt, in welchen Fällen der Strom nicht abgestellt werden darf und wie Sie eine drohende Stromsperre verhindern können.

Rechtliche Grundlagen für eine Stromsperre

In der Strom-Grundversorgungsordnung (StromGVV) finden sich alle Regelungen, die die Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalten mit Elektrizität betreffen. In § 19 StromGVV sind alle Bestimmungen aufgelistet, die eine Unterbrechung der Stromversorgung betreffen.

Wann eine Stromsperre erlaubt ist und wann nicht, ist häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich. In bestimmten Fällen müssen die Energieversorger Ausnahmefälle beachten, und zwar auch dann, wenn eine unbezahlte Rechnung vorliegt.

Wann dürfen Energieversorger den Strom abstellen?

Damit der Strom abgestellt werden darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem muss sich der jeweilige Energieversorger an einem festgelegten Ablauf orientieren.

Der Strom darf ohne vorherige Ankündigung abgestellt werden, wenn:

  • ein Verbraucher die Messeinrichtung umgeht.
  • ein Verbraucher die Messeinrichtung manipuliert.

Bei unbezahlten Rechnungen gelten andere Regelungen.

Hier ist eine Stromsperre nur dann rechtens, wenn:

  • der Energieversorger die Stromsperre vier Wochen vorher ankündigt. Diese Ankündigung kann zeitgleich mit der Mahnung erfolgen.
  • der Energieversorger den Verbraucher drei Tage vor der Stromsperre erneut darüber informiert, dass der Strom abgestellt wird.

Wann ist eine Stromsperre nicht erlaubt?

Eine unbezahlte Stromrechnung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass der Strom abgestellt wird.

Folgende Ausnahmeregelungen müssen beachtet werden:

  • Eine Stromsperre darf erst erfolgen, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro besteht.
  • Hat der Verbraucher bereits Anzahlungen geleistet, müssen diese berücksichtigt werden.
  • Der Strom darf nicht abgestellt werden, wenn der Verbraucher die Aussicht auf zeitnahe Zahlung seiner Verbindlichkeiten in Aussicht stellen und glaubhaft versichern kann.
  • Liegt ein Härtefall vor, darf ein Energieversorger eine Stromsperre ebenfalls nicht durchsetzen. Ein Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn Kinder oder Pflegebedürftige versorgt werden müssen oder die Stromsperre gesundheitliche Schäden bei Menschen oder Tieren hervorrufen könnte.

Strom abgestellt – was nun?

Energieversorger haben verschiedene Möglichkeiten, eine Stromsperre zu vollziehen. Am einfachsten lässt sich die Stromversorgung bei intelligenten Stromzählern per Fernabschaltung unterbrechen. Andere Stromzähler müssen entweder ausgebaut oder die Hauptsicherung entfernt werden. Dem geschickten Monteur den Zutritt zum Stromzähler zu verweigern, ist allerdings keine gute Idee: Oftmals kann die Stromversorgung auch über den Verteiler außerhalb ihrer Wohnung unterbrochen werden. Die hier entstehenden Mehrkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Wurde der Strom letztlich abgestellt, müssen Sie Ihre offenen Rechnungen begleichen. Meist ist dies über eine Ratenzahlung oder einen höheren Abschlag möglich. In jedem Fall sollten Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem Energieversorger aufnehmen, um die Situation für alle zufriedenstellend zu lösen. Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, können Sie Stromschulden außerdem häufig über ein Darlehen vom Jobcenter begleichen.

Wie kann man eine Stromsperre verhindern? KLUGO hilft Ihnen weiter

Am einfachsten lässt sich eine Stromsperre verhindern, wenn Sie bei Zahlungsverzug sofort mit Ihrem Energieanbieter ins Gespräch gehen und Ihre Situation erklären. Meist lässt sich dann frühzeitig eine Ratenzahlung vereinbaren, mit der Sie eine Stromsperre verhindern können.

Sie haben Fragen zur Stromsperre oder möchten wissen, ob die Unterbrechung der Energieversorgung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. KLUGO vermittelt Ihnen einen passenden Anwalt für Vertragsrecht, der Sie zu Ihrem persönlichen Fall umfassend beraten kann.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.