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Flugverspätung: Ihre Rechte als Fluggast

Eine Flugverspätung kostet Zeit und kann teuer werden. Dennoch haben Sie als Fluggast in der EU besonderen Anspruch und Rechte auf Entschädigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt es zu einer längeren Flugverspätung, hat man als Passagier das Recht auf Versorgungsleistungen und Entschädigungszahlungen.
  • Auch die Entfernung, die per Flugzeug zurückgelegt werden sollte, spielt bei Entschädigungszahlungen eine wichtige Rolle.
  • Hat sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet, stehen Ihnen zwischen 250 Euro und 600 Euro Entschädigung zu.
  • Im Montrealer Übereinkommen ist festgelegt, wie hoch eventuelle Ausgleichszahlungen sein müssen und welche anderen Verpflichtungen die Airline bei einer Flugzeitverspätung hat.
  • Die Airline muss nicht zahlen, wenn die Verspätung nicht in Ihrer Verantwortung liegt, wie z.B. bei einem Streik des Flughafenpersonals oder Unwetter.

Wann haben Sie Anpruch auf eine Entschädigung?

Ab einer zweistündigen Wartezeit besteht zunächst nur ein Anspruch auf die Versorgung mit Getränken und Snacks. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben Sie, wenn Ihr Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet hat und Sie in einem europäischen Land gestartet sind. Das gilt auch, wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Für diese Flüge gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt schlussendlich von der Gesamtdauer der Verspätung ab und liegt zwischen 250 und 600 €. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn aufgrund der Verspätung der Anschlussflug verpasst wurde – aber nur dann, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden. Verschiebt sich der Flug sogar auf den nächsten Tag, haben Sie das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive bezahltem Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Entschädigung verfällt, wenn sich der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet oder annulliert werden muss.

Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung – Infografik

Die Summe der Kilometer berechnet sich anhand der Großkreisentfernung (die auch als „Luftlinie“ bezeichnet wird), nicht nach der eigentlichen Flugstrecke. Eventuelle Entschädigungszahlungen müssen dem Passagier zudem in finanzieller Form – also als Überweisung bzw. Auszahlung – erstattet werden. Gutscheine oder Meilen sind als Entschädigung für Flugverspätungen nicht zulässig.

In welchen Fällen muss die Airline nicht zahlen?

Eine Airline muss nichts zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter verstehen die Gerichte Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind.

Ereignisse die die Airline nicht beherrschen kann sind zum Beispiel:

  • Unwetter
  • Sicherheitsrisiken
  • Vogelschlag
  • Maus an Bord
  • Streik
  • Computerausfall am Terminal

So gehen Sie bei einer Flugverspätung vor

Hat Ihr Flug sich mehr als drei Stunden verspätet und Sie möchten Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen ermitteln Sie Ihre Ansprüche und erstellen Sie ein Schreiben, mit dem Sie die Ausgleichszahlung einfordern. Dazu können Sie unseren kostenlosen Musterbrief, zur Ausgleichszahlung bei erheblicher Verspätung eines Fluges, nutzen.

Weigert sich die Airline zu zahlen, können Sie unsere telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen in einem ersten Gespräch Ihren Fall einzuschätzen und können Ihnen Handlungsempfehlungen geben.

Damit Sie für diese Fälle optimal vorbereitet sind, sollten Sie schon am Flughafen im Falle einer Flugverspätung einige Vorkehrungen treffen:

  • Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Flugzeitverspätung durch das Personal der Fluglinie, in der auch der Grund der Verspätung festgehalten wird
  • Während der Wartezeit sollten alle Belege und Ausgaben gesammelt und aufbewahrt werden, um die Kosten später bei der Airline einzureichen
  • Nutzen Sie die von der Airline angebotenen Versorgungsleistungen oder bestehen Sie darauf, diese zu erhalten, wenn die Airline dieser Verpflichtung nicht selbstständig nachkommt

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.