
Deine Rechte als Fluggast Flugverspätung
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Eine Flugverspätung kostet Zeit und kann teuer werden. Dennoch hast du als Fluggast in der EU besonderen Anspruch und Rechte auf Entschädigung.
Flugverspätung Das Wichtigste in Kürze
Kommt es zu einer längeren Flugverspätung, hat man als Passagier das Recht auf Versorgungsleistungen und Entschädigungszahlungen.
Auch die Entfernung, die per Flugzeug zurückgelegt werden sollte, spielt bei Entschädigungszahlungen eine wichtige Rolle.
Hat sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet, stehen dir zwischen 250 Euro und 600 Euro Entschädigung zu.
Im Montrealer Übereinkommen ist festgelegt, wie hoch eventuelle Ausgleichszahlungen sein müssen und welche anderen Verpflichtungen die Airline bei einer Flugzeitverspätung hat.
Die Airline muss nicht zahlen, wenn die Verspätung nicht in deiner Verantwortung liegt, wie z. B. bei einem Streik des Flughafenpersonals oder Unwetter.
Wann hast du Anpruch auf eine Entschädigung?
Ab einer zweistündigen Wartezeit besteht zunächst nur ein Anspruch auf die Versorgung mit Getränken und Snacks. Einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hast du, wenn dein Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet hat und du in einem europäischen Land gestartet bist. Das gilt auch, wenn du in einem EU-Mitgliedstaat gelandet bist und die Airline ihren Sitz in Europa hat. Für diese Flüge gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung hängt schlussendlich von der Gesamtdauer der Verspätung ab und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn aufgrund der Verspätung der Anschlussflug verpasst wurde – aber nur dann, wenn beide Flüge zusammen gebucht wurden. Verschiebt sich der Flug sogar auf den nächsten Tag, hast du das Recht auf eine Hotelübernachtung inklusive bezahltem Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen. Aber Achtung: Der Anspruch auf Entschädigung verfällt, wenn sich der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet oder annulliert werden muss.

Die Summe der Kilometer berechnet sich anhand der Großkreisentfernung (die auch als „Luftlinie“ bezeichnet wird), nicht nach der eigentlichen Flugstrecke. Eventuelle Entschädigungszahlungen müssen dem Passagier zudem in finanzieller Form – also als Überweisung bzw. Auszahlung – erstattet werden. Gutscheine oder Meilen sind als Entschädigung für Flugverspätungen nicht zulässig.
In welchen Fällen muss die Airline nicht zahlen?
Eine Airline muss nichts zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter verstehen die Gerichte Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind.
Ereignisse die die Airline nicht beherrschen kann sind zum Beispiel:
Unwetter
Sicherheitsrisiken
Vogelschlag
Maus an Bord
Streik
Computerausfall am Terminal
So gehst du bei einer Flugverspätung vor
Hat dein Flug sich mehr als drei Stunden verspätet und du möchtest deinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen, ermittelst du deine Ansprüche und erstellst ein Schreiben, mit dem du die Ausgleichszahlung einforderst. Dazu kannst du unseren kostenlosen Musterbrief zur Ausgleichszahlung bei erheblicher Verspätung eines Fluges nutzen:
Weigert sich die Airline zu zahlen, kannst du unsere telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir in einem ersten Gespräch, deinen Fall einzuschätzen und können dir Handlungsempfehlungen geben.
Damit du für diese Fälle optimal vorbereitet bist, solltest du schon am Flughafen im Falle einer Flugverspätung einige Vorkehrungen treffen:
Bestehe auf eine schriftliche Bestätigung der Flugzeitverspätung durch das Personal der Fluglinie, in der auch der Grund der Verspätung festgehalten wird
Während der Wartezeit sollten alle Belege und Ausgaben gesammelt und aufbewahrt werden, um die Kosten später bei der Airline einzureichen
Nutze die von der Airline angebotenen Versorgungsleistungen oder bestehe darauf, diese zu erhalten, wenn die Airline dieser Verpflichtung nicht selbstständig nachkommt