Insolvenz anmelden

Kommt es in einem Unternehmen zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, ist oft die Insolvenzanmeldung die einzige Lösung. Wenn du für dein Business Insolvenz beantragen möchtest, gibt es jedoch einiges zu beachten. Hier erfährst du, worauf es dabei ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Unternehmen stehen früher oder später vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Lassen sich Verbindlichkeiten nicht mit Einnahmen bedienen, kommt es zu einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz des Unternehmens ist die notwendige Schlussfolgerung, wenn offene Verbindlichkeiten länger als drei Wochen nicht gezahlt werden können.
  • Ein weiterer Grund für eine Insolvenzanmeldung ist die Überschuldung des Unternehmens: Die Schulden übersteigen das Betriebsvermögen und sind nicht mehr gedeckt.
  • Ein Insolvenzverfahren hat aber nicht nur die Gläubiger im Blick, sondern oftmals auch den Erhalt des Unternehmens durch die Sanierung der Finanzen.
  • Wenn du einen Insolvenzantrag stellen möchtest, solltest du dich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten lassen. Denn es gibt viele mögliche Fehler und Fallstricke, die du vermeiden solltest.
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Kurzberatung Insolvenz

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Was ist eine Unternehmensinsolvenz?

Insolvenz ist ein lateinischer Begriff, abgeleitet vom Wort „insolventia“, welches übersetzt für „zahlungsunfähig“ steht. Eine Unternehmensinsolvenz bedeutet, dass dein Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, die fälligen Zahlungen – darunter offene Rechnungen, Raten oder auch Kredite – zu begleichen. Oftmals wird davon ausgegangen, dass eine Insolvenz auch gleichzeitig ein Ende deiner Selbstständigkeit bedeutet. Das ist jedoch nicht immer der Fall, da eine Insolvenz auch genutzt werden kann, um die Finanzen deines Unternehmens zu sanieren und die Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen.

Welche Gründe gibt es für eine Firmeninsolvenz?

Es gibt drei verschiedene Insolvenzgründe, die für Unternehmen zwangsläufig eine Insolvenz nach sich ziehen:

  • Zahlungsunfähigkeit: Als zahlungsunfähig werden alle Firmen eingestuft, die eine oder mehrere Forderungen von Gläubigern nicht ausgleichen können. Dabei handelt es sich um eine langfristige Einordnung. Kommt es also nur kurz zu einem Zahlungsverzug, bedeutet dies nicht zwangsläufig die Insolvenz für dein Business.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn du schon jetzt absehen kannst, dass du aufgrund finanzieller Engpässe in naher Zukunft deine Rechnungen und Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kannst, ist dies eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Auch diese ist ein möglicher Insolvenzgrund!
  • Überschuldung: Wenn deine Schulden und offenen Forderungen das vorhandene Betriebsvermögen und die üblichen Einnahmen überschreiten, spricht man von einer Überschuldung.

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ACHTUNG! Treffen einer oder mehrere dieser Gründe zu, gilt dein Business automatisch als insolvent. Du bist dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Tust du das nicht, könnte man dies als Insolvenzverschleppung auslegen. Dies ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.

Wann sollte man Insolvenz anmelden?

Wann der richtige Zeitpunkt für ein Insolvenzverfahren ist, ist nicht immer ganz einfach zu bestimmen. Rechtlich betrachtet muss zu dem Zeitpunkt, zu dem einer der möglichen Insolvenzgründe zutrifft, Insolvenz angemeldet werden. Tritt bei deinem Business also eine Zahlungsunfähigkeit ein, die du in absehbarer Zeit nicht ausgleichen kannst, dann bist du dazu verpflichtet, eine Firmeninsolvenz anzumelden. Dabei kommt es auch maßgeblich darauf an, was man unter einer Zahlungsunfähigkeit versteht. Sind die Liquiditätsengpässe geringer als 10 %, muss nicht unbedingt eine Unternehmensinsolvenz beantragt werden. Kannst du dagegen mehr als 90 % deiner Verbindlichkeiten über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen hinweg nicht begleichen, so gilt dein Business als zahlungsunfähig und damit als insolvent (§ 17 InsO). Das ist der richtige und zum Teil auch verpflichtende Moment, in dem du eine Firmeninsolvenz anmelden solltest.

Wann muss eine Firmeninsolvenz beantragt werden?

Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kommt. Die verpflichtende Beantragung eines Insolvenzverfahrens gilt nur für juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO).

Dazu zählen unter anderem:

  • Gesellschaften mit persönlicher Haftung (GmbH)
  • Aktengesellschaften (AG)
  • Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG)
  • Eingetragene Genossenschaften

Die Firmeninsolvenz muss hier immer dann und „ohne schuldhaftes Zögern“ angemeldet werden, wenn bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht. Hier gilt eine verpflichtende Höchstfrist von drei Wochen. Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sind diese Geschäftsformen jedoch noch nicht dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dennoch hast du natürlich die Möglichkeit, auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit für dein Business einen Insolvenzantrag zu stellen, um die Finanzen zu sanieren und damit dein Geschäft vor der endgültigen Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.

Es gibt aber auch Unternehmensformen, die auch bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht dazu verpflichtet sind, die Insolvenz zu beantragen. Das gilt für alle Unternehmen, deren Gesellschafter und Unternehmer natürliche Personen sind, die mit ihrem Privatvermögen haften.

Folgende Unternehmensformen sind von einer verpflichtenden Insolvenzanmeldung freigestellt:

  • Einzelhandelskaufmänner (e. K.)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Freiberufler, sofern es sich um natürliche Personen handelt

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Kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit, ist es aber auch bei Unternehmensformen mit privater Haftung sinnvoll, Insolvenz anzumelden. Einerseits kann eine Strafbarkeit bei Insolvenzverschleppung auch hier nicht endgültig ausgeschlossen werden, wenn man trotz des Wissens über die Zahlungsunfähigkeit den Geschäftsbetrieb weiterführt. Andererseits ist eine Insolvenz unter Umständen aber auch sinnvoll, um die Finanzen des Unternehmens zu sanieren und dadurch den Fortbestand deiner Firma zu sichern.

Du möchtest eine umfassende Einschätzung dazu haben, ob du Insolvenz beantragen musst bzw. ob es für dein Geschäftsmodell ratsam wäre, aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz zu beantragen? Buche unser Beratungspaket „Kurzberatung Insolvenz”, um von einem erfahrenen Rechtsanwalt eine bestmögliche Einschätzung deiner Situation zu erhalten.

Wer kann eine Unternehmensinsolvenz anmelden?

In den meisten Fällen meldet ein Schuldner selbst Insolvenz für sein Unternehmen an, sobald eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Bei vielen Unternehmensformen besteht dazu eine gesetzliche Verpflichtung, andere Unternehmer wählen den Weg der Insolvenz, um die Finanzen des Business zu sanieren und den Betrieb aufrechterhalten zu können. Aber auch als Gläubiger hat man die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, sofern der Schuldner den offenen Forderungen nicht nachkommt (§ 13 I InsO).

Wie meldet man Firmeninsolvenz an?

Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht an dem Wohnort, an dem auch das Unternehmen seinen Sitz hat. Hier muss der schriftliche Antrag auf Firmeninsolvenz eingereicht werden. Dabei hängt der Ablauf der Insolvenzanmeldung wieder davon ab, um welche Geschäftsform es sich handelt. Grundsätzlich muss neben dem ausgefüllten Insolvenzantrag auch immer eine Liste der Gläubiger und eine Auflistung der Schulden beigelegt werden. Gläubiger haben aber auch nach der Antragsstellung noch die Möglichkeit, ihre offenen Forderungen beim Amtsgericht einzureichen.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Firmeninsolvenz immer schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Wichtig ist dabei, die drei-Wochen-Frist zu beachten, die für alle Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Komplementäre gilt. Wird diese Frist ab dem Zeitpunkt der eintretenden Zahlungsunfähigkeit überschritten, haften Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Lediglich Einzelunternehmen sind von der Frist bei der Firmeninsolvenzanmeldung freigesprochen. Hier muss lediglich der Geschäftsbetrieb eingestellt und das Gewerbe abgemeldet werden.

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Achte bei der Insolvenzanmeldung darauf, möglichst alle Fristen genau einzuhalten. Geschieht dies nicht, haftest du unter Umständen mit deinem privaten Vermögen für dein Business!

Wo meldet man die Firmeninsolvenz an?

Die Unternehmensinsolvenz wird immer beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Zuständig ist dabei immer das Amtsgericht am Sitz deines Unternehmens. Wenn du eine Firmeninsolvenz beantragen möchtest, musst du nicht nur den ausgefüllten Antrag beim Amtsgericht einreichen, sondern auch eine Auflistung aller fälligen Schulden und der Gläubiger.

Welche Kosten kommen bei einer Firmeninsolvenz auf dich zu?

Es klingt schon fast ironisch. Wegen der Zahlungsunfähigkeit deines Unternehmens musst du Insolvenz anmelden und dabei mit weiteren Kosten rechnen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Gläubiger es gibt und wie hoch die Insolvenzmasse ist.

Zusätzlich fallen noch für viele weitere Dinge Kosten an:

  • Eröffnungsverfahren
  • Insolvenzverwalter
  • Gebühren für Veröffentlichungen
  • Grundgebühren pro Insolvenzmasse
  • Zustellungsgebühren
  • Gerichtskosten

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Trotz der durchschnittlichen Kosten von 1.000-5.000 € pro Insolvenzverfahren solltest du dich deswegen nicht davor scheuen, das Insolvenzverfahren anzumelden. Oftmals ist die eigentliche Last der Schulden deutlich höher, sodass trotz der Insolvenzanmeldung mit einer deutlichen Entlastung gerechnet werden kann.

Du möchtest die ungefähren Kosten deines Insolvenzverfahrens schon vorab wissen? Buche unser Paket „Kurzberatung Insolvenz”, um dich von einem erfahrenen KLUGO Partner-Rechtsanwalt rund um die drohende Insolvenz beraten zu lassen. Dieser Service wird natürlich genau auf dein Unternehmen abgestimmt, damit du eine erste Einschätzung zu deiner Situation erhältst.

Welche häufigen Fehler gibt es bei Unternehmensinsolvenzen?

Schon vor dir haben viele Unternehmen mit einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu tun gehabt. Dementsprechend konnten auch viele Unternehmer vor dir Fehler machen, du kannst von dem Wissen profitieren, das aus früheren Fehlern erlangt wurde. Wenn du Insolvenz anmelden möchtest, solltest du daher die häufigsten Fehler vermeiden, die Unternehmen und Geschäftsführer machen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Zu spät Insolvenz anmelden: Es mag heldenhaft klingen, das eigene Unternehmen bis zum letzten Moment retten zu wollen. Oftmals gehen diese Versuche jedoch auf Kosten des Unternehmens. Wenn du dein Business retten möchtest, bietet ein rechtzeitiger Insolvenzantrag deutlich bessere Chancen! Zudem drohen bei Insolvenzverschleppung strafrechtliche Konsequenzen.
  • Fristen versäumen: Prüfe im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sofort, ob dein Business der Insolvenzantragspflicht unterliegt. Ist dies der Fall, musst du unbedingt die Frist von drei Wochen einhalten, innerhalb derer der Antrag auf ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht eingegangen sein muss. Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kannst du mit haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und haftest fortan mit deinem Privatvermögen.
  • Panik-Zahlungen an Gläubiger: Wenn du ein Insolvenzverfahren anstrebst, solltest du auch bei wachsendem Druck von übereilten Zahlungen an deine Gläubiger absehen. Achte darauf, dass du nur die Zahlungen tätigst, die für das Überleben deines Business wichtig sind (z. B. Miete, Strom etc.) oder zu denen du gesetzlich verpflichtet bist (z. B. Sozialversicherungsbeiträge für deine Mitarbeiter).
  • Vermögensübertragungen: Du möchtest kurz vor der Anmeldung der Privatinsolvenz noch einige Wertgüter aus deinem Unternehmen an Dritte weitergeben, um die Insolvenzmasse zu verringern? Keine gute Idee. Alle Rechtshandlungen, die vor dem Insolvenzantrag vorgenommen werden und dabei die Insolvenzgläubiger benachteiligen, können durch den Insolvenzverwalter angefochten und rückgängig gemacht werden (§ 129 I InsO).
  • Die Reihenfolge beachten: Du solltest beim Insolvenzantrag unbedingt darauf achten, dein Gewerbe nicht vor Antragsstellung abzumelden. Dann nämlich würde es sich um eine Privatinsolvenz handeln. In manchen Fällen macht dieses Vorgehen zwar durchaus Sinn, allerdings ist das nur selten der Fall. Lasse dich vor der Einreichung eines Insolvenzantrags am besten von einem Fachanwalt beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.
  • Insolvenz ohne Strategie: Eine Insolvenz hat in vielen Fällen zum Ziel, die Schulden zu senken und dabei die Geschäftsfähigkeit des Unternehmens zu bewahren. Erstelle daher im Vorfeld eine Strategie, die deinen Gläubigern gerecht wird, aber auch die Zukunft deines Unternehmens im Blick hat.
  • Fehlerhafte Angaben: Beim Ausfüllen des Insolvenzantrags musst du penibel darauf achten, korrekte und nachvollziehbare Angaben zu machen. Absichtliche Fehler und falsche Angaben können nicht nur negative Auswirkungen auf das Verfahren haben, sondern im Falle von natürlichen Personen, die eine Restschuldbefreiung anstreben, zur Versagung ebendieser führen.
  • Insolvenzverfahren allein durchführen: Um die Kosten nicht noch zusätzlich zu steigern, möchten viele Geschäftsinhaber ein Insolvenzverfahren ohne rechtlichen Beistand durchführen. Das ist jedoch in den meisten Fällen ein großer Fehler, denn nur ein erfahrener Rechtsbeistand kennt alle gesetzlichen Grundlagen, die ein Insolvenzverfahren ausmachen. Daher sollte hier keinesfalls zu viel eingespart werden. Meist ist das Ergebnis deutlich besser, wenn ein Rechtsbeistand den Prozess begleitet hat.

Wenn du die häufigsten Fehler bei der Insolvenzanmeldung vermeiden möchtest, buche einfach unser Beratungspaket „Kurzberatung Insolvenz“, um von einem KLUGO Partner-Rechtsanwalt optimal auf den Insolvenzantrag vorbereitet zu werden. Neben konkreten Handlungsempfehlungen vermitteln wir dich im Anschluss an die Kurzberatung gerne auch an einen qualifizierten KLUGO Partner-Rechtsanwalt, der dich während des gesamten Prozesses begleitet.

Welche temporären Änderungen wurden 2023 beschlossen?

Aufgrund der Preisexplosionen im Jahr 2022 und 2023 beschloss die Bundesregierung, verschiedene Maßnahmenpakete zur Unterstützung von Unternehmen ins Leben zu rufen. Eine dieser Maßnahmen betrifft auch eine temporäre Änderung des Insolvenzrechts, speziell ausgelegt auf eigentlich gesunde Unternehmen, die nur aufgrund der Energiekrise in Bedrängnis geraten. Bisher galt die Regelung, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wenn die Fortführung eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Dieser Prognosezeitraum für den verpflichtenden Insolvenzantrag wurde nun auf 4 Monate verkürzt, um Unternehmen die Chance zu geben, sich besser auf die aktuellen Gegebenheiten einzustellen. Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO wird damit deutlich abgemildert.

Zudem wurden noch einige weitere Veränderungen vorgenommen, um dein Business in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen:

  • Die Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden bis zum 31. Dezember 2023 von sechs auf vier Monate verkürzt.
  • Die Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrages wegen Überschuldung verlängert sich bis zum 31. Dezember 2023 von derzeit sechs auf nunmehr acht Wochen.
  • Die Regelung gilt auch für Unternehmen, bei denen bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Überschuldung vorlag, sofern dieser für eine rechtzeitige Insolvenzantragsstellung maßgebliche Zeitpunkt noch nicht verstrichen ist.

Aber Vorsicht: Die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bleibt von diesen Änderungen unberührt – es profitieren also nur Unternehmen, die wegen Überschuldung in problematische Zeiten geraten. So soll sichergestellt werden, dass tatsächlich nur eigentlich gesunde Unternehmen von dieser neuen Regelung profitieren, die aufgrund der Wirtschafts- und Energiekrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wie unterstützt dich ein Rechtsanwalt bei der Firmeninsolvenz?

Steht das eigene Business kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, möchte man die anfallenden Kosten möglichst geringhalten. Auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, ist bei einem Insolvenzverfahren allerdings nicht der richtige Weg zur Kosteneinsparung. Zwar gibt es keine generelle Pflicht, für das Insolvenzverfahren anwaltlichen Beistand zurate zu ziehen – dennoch ist es sinnvoll, auf das Know-how eines erfahrenen Fachanwalts für Insolvenzrecht zu verlassen. Schon bei der Einschätzung der Situation ist es wichtig, mit konkreten Handlungsempfehlungen beraten zu werden, um die richtigen Schritte auf dem Weg zur Firmeninsolvenz zu gehen. Auch beim Ausfüllen des Insolvenzantrags und der Auflistung von Gläubigern und Schuldnern ist ein erfahrener Rechtsanwalt eine wichtige und sinnvolle Stütze. Vor allem aber während des Verfahrens kann ein Rechtsanwalt dich davor bewahren, dich auf für dein Business unvorteilhafte Vereinbarungen einzulassen und stattdessen Kompromisse erarbeiten, die nicht nur deinen Gläubigern gerecht werden, sondern auch dir und deinem Unternehmen.

Du möchtest nicht auf eine fachlich kompetente Einschätzung eines Rechtsanwalts verzichten, dabei aber Geld sparen? Buche unser Beratungspaket „Kurzberatung Insolvenz”, um eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten und dank konkreter Handlungsempfehlungen optimal auf die nächsten Schritte vorbereitet zu sein.