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Soforthilfe beim Widerspruch gegen eine Abmahnung

KLUGO hilft bei:

  • Widerspruch bei Abmahnung wegen Unpünktlichkeit
  • Widerspruch bei Abmahnung wegen Krankheit
  • Widerspruch bei Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung

Zur Erstberatung

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Rechtsberatung bei Abmahnung

Prüfung einer Abmahnung

  • Rechtliche Prüfung einer Abmahnung
  • Inhaltliche Prüfung einer Abmahnung
  • Vertragliche Prüfung einer Abmahnung

Widerspruch gegen die Abmahnung

  • Vorwürfe entkräften
  • Der Abmahnbarkeit der Vorwürfe widersprechen
  • Forderung, die Abmahnung zurückzuziehen

Klage gegen die Abmahnung

  • Gerichtliche Überprüfung der Abmahnung
  • Vorbereitung der Klage
  • Begleitung im Klageverfahren
Zur Erstberatung
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Wann brauchen Sie einen Rechtsanwalt beim Widerspruch gegen eine Abmahnung?

Eine Abmahnung im Beruf zu erhalten sorgt zunächst einmal für Verunsicherung und Sorge. Es gibt bestimmte Fälle, in denen sehr häufig Abmahnungen ausgesprochen werden – zum Beispiel bei häufigen Verspätungen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder auch Beleidigungen. Eine Abmahnung dient zunächst einmal der Deutlichmachung eines Vertragsverstoßes, in diesem Fall dem Arbeitsvertrag. Durch die Abmahnung soll das Fehlverhalten eingestellt und künftig verbessert werden. Kommt man als Arbeitnehmer dieser Forderung nicht nach, kann auf eine Abmahnung auch die Kündigung folgen (sog. Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung). Aber nicht immer ist eine Abmahnung auch gerechtfertigt. Wenn Sie der Meinung sind, zu Unrecht eine Abmahnung erhalten zu haben, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt dabei, die Ansprüche aus der Abmahnung abzuwehren und eine Eintragung in die Personalakte zu vermeiden.

Dazu stellt Ihnen KLUGO den passenden Anwalt aus einem deutschlandweiten Netz aus Partner-Anwälten zur Seite. Ein Vorteil von vielen: Die Erstberatung findet dann statt, wenn Sie Zeit haben. Und das ganz unabhängig von Ihrem Wohnort, bequem von Zuhause aus.

In 3 Schritten zur Rechtsberatung – der Abmahnung widersprechen

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Wir bieten Beratungspakete an, mit denen Sie ganz einfach und schnell einer Abmahnung widersprechen können.

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Die Beratung erfolgt durch erfahrene Anwälte, die exakt auf das benötigte Rechtsgebiet spezialisiert sind.

Deutschlandweit Experten für den Widerspruch einer Abmahnung finden

Unser Netzwerk aus Partner-Anwälten an Ihrer Seite

Die Zusammenarbeit von KLUGO erfolgt ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten und erfahrenen Partner-Anwälten, die über eine umfassende Expertise beim Widerspruch zu Abmahnungen verfügen. Durch ein Anwalt-Netzwerk in ganz Deutschland können wir Sie bei allen Aspekten rund um das Thema Abmahnung zu einem für Sie passenden Experten vermitteln.
Warum Sie uns bei Rechtsfragen zum Thema Widerspruch bei Abmahnungen kontaktieren sollten:

  • Schon die telefonische Erstberatung erfolgt durch einen erfahrenen Fachanwalt, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.
  • Die Beratung kann unabhängig von Ihrem Wohnort online genutzt werden.
  • Sie erfahren schon während des Erstgesprächs, ob über die KLUGO Rechtsberatung hinaus Handlungsbedarf besteht.
  • Unser Partner-Anwalt setzt sich, wenn nötig, auch vor Gericht für Sie ein, wenn Sie eine Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen lassen möchten.

Weitere Fragen zum Widerspruch gegen Abmahnung

FAQ

Wann ist eine Abmahnung im beruflichen Bereich möglich?

Vor allem im Arbeitsrecht gibt es viele mögliche Gründe, die eine Abmahnung nach sich ziehen können. Damit dies möglich ist, muss jedoch ein konkreter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegen. Mögliche Gründe für eine Abmahnung im Betrieb sind:

  • Alkohol am Arbeitsplatz
  • Arbeitsverweigerung
  • Diebstahl
  • Unpünktlichkeit
  • Beleidigung
  • Arbeitsverweigerung
  • Nichteinhaltung von Betriebsanordnungen

Aber auch weitere Gründe können im betrieblichen Alltag eine Abmahnung rechtfertigen. Dafür müssen jedoch ganz bestimmte Faktoren gegeben sein. Nicht selten kommt es daher vor, dass eine Abmahnung ungerechtfertigt ist. Gegen diese Abmahnung können Sie Widerspruch einlegen – am besten zusammen mit einem Anwalt.

Was passiert, wenn man gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegt?

Wer sich dazu entschließt, gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen, muss dies in Form einer schriftlichen Gegendarstellung (§ 83 Abs. 2 BetrVG) tun. Für diesen Widerspruch gibt es keine Fristen – es steht dem Arbeitnehmer also jederzeit frei, gegen eine Abmahnung in der Personalakte Widerspruch einzulegen. Verweigert der Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, können Sie den Klageweg anstreben. In diesem Fall entscheidet das Arbeitsgericht, ob die Abmahnung gerechtfertigt war oder nicht. Die Beweislast liegt hier beim Arbeitgeber, der das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nachweisen muss.

Welches Ziel hat eine Abmahnung und warum sollte man Widerspruch einlegen?

Eine Abmahnung dient in erster Linie immer der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Durch die Abmahnung soll ein Fehlverhalten eingestellt werden. Im Arbeitsrecht fällt darunter nahezu jede Abmahnung wegen Vertragsverletzungen. Daher besteht eine Abmahnung immer aus mehreren Teilen:

  • Erläuterung des Verstoßes
  • Aufforderung, diesen zu unterlassen
  • Vermerk zur Eintragung in die Personalakte
  • Unterlassungserklärung

Eine Abmahnung im Beruf hat also das Ziel, auf ein bestimmtes Fehlverhalten aufmerksam zu machen und den Arbeitnehmer aufzufordern, dieses Verhalten zu unterlassen. Zusätzlich dient eine Abmahnung aber auch der Androhung einer möglichen Kündigung – daher ist es umso wichtiger, hier rechtzeitig Widerspruch einzulegen, um die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Bevor man gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegt, sollte zunächst geprüft werden, ob diese überhaupt wirksam ist. Dafür müssen verschiedene Faktoren gegeben sein. Schon rein inhaltlich kann eine Abmahnung fehlerhaft sein, was automatisch zu einer Ungültigkeit führt. Pauschale Abmahnformulare sind daher unzulässig – jede Abmahnung muss sich explizit auf den Einzelfall beziehen und dabei exakt das Fehlverhalten erläutern, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterstellt. Neben einer konkreten Benennung des Fehlverhaltens muss eine Abmahnung zudem eine Rüge dieser Pflichtverletzung, eine eindringliche Aufforderung, sich künftig vertragstreu zu verhalten und eine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen beinhalten.

Auch der Zeitpunkt, zu dem die Abmahnung ausgesprochen wird, ist entscheidend. Liegt das Fehlverhalten des Arbeitnehmers bereits mehr als zwei Jahre zurück, so kann sich der Arbeitgeber nicht mehr darauf berufen. Das gilt jedoch nur, wenn es während dieser Zeit zu keinem weiteren Verstoß dieser Art kam.

Wenn einer dieser Punkte in der Abmahnung fehlt, stehen die Chancen gut, dass es sich um eine ungültige Abmahnung handelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man dennoch Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten, um die Abmahnung prüfen zu lassen.

Was kostet ein Anwalt, der beim Widersprechen einer Abmahnung hilft?

Wir von KLUGO legen großen Wert auf eine ehrliche und transparente Kommunikation. Das beinhaltet natürlich auch die möglichen Anwaltskosten. Böse Überraschungen und Unklarheiten möchten wir von vornherein vermeiden. Daher erhalten Sie schon bei unserer telefonischen Erstberatung eine Auflistung dazu, was eine mögliche anwaltliche Begleitung in Ihrem Fall kosten würde. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie unseren Partner-Anwalt beauftragen möchten, damit dieser Ihre Interessen und Ansprüche beim Widerspruch der Abmahnung durchsetzt. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung kann zudem im Rahmen einer Deckungszusage geklärt werden, ob die Versicherung die anfallenden Kosten in Ihrem konkreten Fall übernimmt.

Sofern mit dem Partner-Anwalt von KLUGO keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich die übliche Bezahlung für die Beratungsleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier ist verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten geregelt. Auf diese Weise ist eine Transparenz der Anwaltskosten gewährleistet.

Warum sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, um Widerspruch gegen eine Abmahnung einzulegen?

Grundsätzlich hat man natürlich die Möglichkeit, selbst gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen. Ein Rechtsbeistand ist dabei nicht zwingend notwendig. Wer jedoch eine Eintragung in die Personalakte vermeiden und einer Kündigung vorbeugen möchte, sollte dabei auf das rechtssichere Know-how eines KLUGO Partner-Anwalts zurückgreifen. Dieser bespricht mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Zunächst einmal sollte vor dem Widerspruch einer Abmahnung geprüft werden, ob diese rechtlich zulässig ist. In vielen Fällen werden die Voraussetzungen für eine Abmahnung nicht erfüllt. Auf diese Punkte kann im Widerspruch explizit eingegangen werden, um die eigenen Chancen zu steigern. Um alle Formfehler und inhaltlichen Fehler aufzudecken, ist der Beistand eines Fachanwalts ratsam – dieser kennt sich im Bereich der Abmahnungen bereits aus und kann im Widerspruch gezielt und detailliert darauf eingehen.

Bei Abmahnungen im Arbeitsrecht ist die anwaltliche Unterstützung besonders ratsam. Zwar sieht das Arbeitsrecht viele Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor, aber auch die Arbeitgeberrechte sind vielfältig. Um möglichst den eigenen Job nicht zu verlieren, sollte ein Widerspruch gegen eine Abmahnung daher immer mit rechtlichem Beistand erfolgen. Insbesondere, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung aufgrund einer vermeintlich ungerechtfertigten Abmahnung kommt, ist die Unterstützung durch einen Anwalt unabdinglich.

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