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Gegen Abmahnung vorgehen

KLUGO hilft bei:

  • Rechtsberatung und Unterstützung zu allen Rechtsfragen, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten
  • Widerspruchsschreiben, um gegen eine Abmahnung vorzugehen
  • Klageverfahren, um eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen

Erstberatung erhalten

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Rechtsberatung im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie bei folgenden Anliegen

Prüfung einer Abmahnung

  • Abmahnung rechtlich prüfen
  • Abmahnung inhaltlich prüfen
  • Abmahnung vertraglich prüfen

Vorgehen gegen die Abmahnung

  • Gegendarstellung verfassen und Abmahnung widersprechen
  • Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte fordern
  • Ein mögliches Klageverfahren gegen die Abmahnung prüfen

Klage gegen die Abmahnung

  • Die Abmahnung gerichtlich prüfen lassen
  • Vorbereitung zum Klageverfahren
  • Rechtliche Begleitung während des Klageverfahrens gegen die Abmahnung
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Schnelle Hilfe für Ihr Anliegen

Wann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sorgt sich natürlich um seinen beruflichen Erfolg. Viele Gründe können dafür sorgen, dass man eine Abmahnung erhält – zum Beispiel Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Aber keine Sorge: Eine Abmahnung allein ist noch kein Grund für eine baldige Kündigung. Zunächst einmal dient eine Abmahnung nur der Kündigungsvorbereitung. Der Arbeitgeber macht damit auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam und möchte den Arbeitnehmer daran erinnern, sich an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Doch längst nicht jede Abmahnung ist auch wirksam. Wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten, haben Sie gleich mehrere Möglichkeiten. Im ersten Schritt sollten Sie Ihren Arbeitgeber wissen lassen, dass Sie die Abmahnung nicht annehmen. Im nächsten Schritt empfehlen wir die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der Sie bei allen Folgeschritten unterstützt, um effektiv gegen die Abmahnung vorzugehen. So hilft Ihnen ein Rechtsanwalt dabei, eine fundierte Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen, die den inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben entspricht. Beharrt der Arbeitgeber dennoch auf der Abmahnung, muss der Sachverhalt vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Auch hier unterstützt Sie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, indem er Sie während des Klageprozesses begleitet und vor Gericht für Sie Ihr Recht erstreitet.

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  • Juristisch geprüft
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  • Für alle Rechtsthemen
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So einfach funktioniert KLUGO

In 3 Schritten zur Rechtsberatung – gegen eine Abmahnung vorgehen

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Wir bieten Beratungspakete an, mit denen Sie ganz einfach und schnell gegen eine Abmahnung vorgehen können.

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Die unverbindliche Rechtsberatung erfolgt durch erfahrene Partner-Anwälte, die sich exakt auf das Rechtsgebiet spezialisiert haben, das Ihre Anfrage betrifft.

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Bin super zufrieden mit dem Service. Ich habe zeitnah eine aussagekräftige & kompetente Beratung erhalten. Sollte ich wieder einen Anwalt benötigen, werde ich zu 100 % auf KLUGO zurückkommen.

Bea T.

Ich habe online ganz einfach meine Anfrage eingereicht und unmittelbar eine Rückmeldung bekommen. Sehr freundliches und kompetentes Gespräch. Der Anwalt konnte mir bei der Lösung meines Problems weiterhelfen.

Natalie W.

Tolle Hilfe! Ich wurde sachkundig beraten, zudem waren alle sehr freundlich. Der Anwalt hat mich auch nach der ersten Rechtsberatung weiter unterstützt und mich über alle Kosten aufgeklärt.

Gabi I.

Deutschlandweit Experten finden

Unser Netzwerk aus Partner-Anwälten an Ihrer Seite

KLUGO stellt Ihnen sorgfältig ausgewählte und erfahrene Partner-Anwälte zur Seite, die über umfassende Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen verfügen. Wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten, unterstützen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten Sie effektiv und unkompliziert bei allen Rechtsfragen. Unser Anwalt-Netzwerk umfasst Anwälte aus ganz Deutschland, sodass wir Sie bei allen Fragen zum Vorgehen gegen eine Abmahnung beraten und Ihnen einen passenden Experten vermitteln können.

Warum Sie uns kontaktieren sollten, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten:

  • Schon bei der telefonischen Erstberatung verbinden wir Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt, der sich auf Ihr Rechtsgebiet spezialisiert hat.
  • Die Beratung durch die KLUGO Partner-Anwälte kann unabhängig von Ihrem Wohnort ganz einfach und unkompliziert online genutzt werden.
  • Sie erfahren schon beim Erstgespräch, ob über die KLUGO Erstberatung hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht.
  • Wenn nötig, setzt sich unser Partner-Anwalt auch vor Gericht für Sie ein, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten

FAQ

Wie ist der Ablauf, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten?

Wenn Sie sich dazu entschließen, gegen die Abmahnung vorgehen zu wollen, stehen Sie verschiedenen Herausforderungen gegenüber. Dennoch können wir Ihnen schon jetzt einen groben Plan an die Hand geben, welche Punkte Sie erwarten, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen:

1. Schritt: Abmahnung prüfen

Im ersten Schritt prüfen Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Abmahnung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Stellt sich schon hier heraus, dass es sich um eine unwirksame Abmahnung handelt, können Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Voraussichtlich wird dieser jedoch im nächsten Schritt die möglichen Fehler korrigieren und Ihnen dann eine wirksame Abmahnung aushändigen – daher folgen meist noch weitere Schritte, wenn Sie gegen die Abmahnung vorgehen möchten.

2. Schritt: Gegendarstellung verfassen

Auch eine inhaltlich und formal korrekte Abmahnung ist nicht zwangsweise auch wirksam. Sie haben mit einer Gegendarstellung die Möglichkeit, effektiv gegen die Abmahnung vorzugehen. Dazu müssen Sie erläutern, wie es zu dem möglichen Vertragsverstoß kam oder warum es sich Ihrer Meinung nach dabei nicht um einen Vertragsverstoß handelt. Eine Gegendarstellung umfasst Ihre Sichtweise – muss vom Arbeitgeber jedoch nicht akzeptiert werden. Nimmt er die Gegendarstellung an, muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Tut er dies nicht und Sie sind weiterhin der Meinung, dass es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt, so folgt der nächste Schritt.

3. Schritt: Klageverfahren

Wenn auch die Gegendarstellung zur Abmahnung nicht weitergeholfen hat, so folgt der Gang vor das zuständige Arbeitsgericht. Hier können Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gegen die Abmahnung vorgehen. Vor Gericht wird der Sachverhalt, der zur Abmahnung geführt hat, aber auch das grundsätzliche Verhalten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers genau unter die Lupe genommen. Im Anschluss entscheidet das Gericht, ob die Abmahnung rechtswirksam ist oder ob sie aus der Personalakte entfernt werden muss.

Was kostet ein Anwalt, der Ihnen dabei hilft, gegen eine Abmahnung vorzugehen?

Bei KLUGO legen wir größten Wert auf eine ehrliche und transparente Kommunikation. Das beinhaltet natürlich auch, bei allen Anfragen über mögliche Kosten zu informieren. Für uns ist klar: Böse Überraschungen und Unklarheiten möchten wir von vornherein vermeiden. Schon bei der telefonischen Erstberatung, die für Sie kostenlos ist, erhalten Sie eine mögliche Auflistung darüber, welche Kosten bei einer anwaltlichen Begleitung auf Sie zukommen könnten. Sie entscheiden im Anschluss selbst, ob Sie einen unserer Partner-Anwälte beauftragen möchten, damit für Sie Ihre Interessen und Ansprüche durchgesetzt werden, wenn Sie gegen eine Abmahnung vorgehen möchten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann zudem durch eine Deckungszusage geklärt werden, ob die Versicherung die anfallenden Kosten für diesen Rechtsfall übernimmt.

Sofern Sie sich zu einer Beratung durch einen unserer Partner-Anwälte entschließen und dafür keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird, richtet sich die übliche Bezahlung der Beratungsleistung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Darin wurde durch den Gesetzgeber verbindlich die anfallende Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten geregelt. Die vollständige Transparenz der Anwaltskosten ist daher dauerhaft gewährleistet.

Wann können Sie abgemahnt werden?

Das Arbeitsrecht stellt mit der Abmahnung ein Mittel zur Verfügung, um effektiv gegen Vertragsverstöße vorzugehen, die von einer der beiden Vertragsparteien begangen werden – also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Meist spricht der Arbeitgeber eine Abmahnung gegen den Arbeitnehmer aus, um so eine mögliche Kündigung im Wiederholungsfall vorzubereiten. Aber auch Arbeitnehmer haben das Recht, bei Vertragsverstößen ihren Arbeitgeber abzumahnen. Mögliche Gründe für eine Abmahnung sind:

  • Der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz
  • Häufiges Zuspätkommen oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeit
  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Beleidigung von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Kunden
  • Arbeitsverweigerung
  • Nichteinhaltung von Betriebsanordnungen (z. B. das Tragen von Schutzkleidung oder Hygienemaßnahmen)

Arbeitnehmer können den Arbeitgeber abmahnen, wenn dieser

  • Lohn/Gehalt nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlt
  • den Arbeitnehmer sexuell belästigt oder die Belästigung durch andere Mitarbeiter oder Kunden duldet, obwohl er darauf hingewiesen wurde
  • Überstunden fordert, die vertraglich nicht vereinbart wurden
  • Lohn/Gehalt ohne ersichtlichen Grund kürzt
  • Vereinbarte Zuschläge, Spesen etc. nicht zahlt, obwohl sie vertraglich vereinbart wurden oder dem Arbeitnehmer gesetzlich zustehen

Welches Ziel hat eine Abmahnung und warum sollte man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Eine Abmahnung ist im ersten Schritt zunächst nur ein Hinweis auf ein mögliches Fehlverhalten, das gegen die Bedingungen des Arbeitsvertrags verstößt. Zunächst dient eine Abmahnung also der Kenntlichmachung eines Fehlverhaltens, mit dem Ziel, hier eine Besserung zu bewirken. Dennoch hat eine Abmahnung auch immer eine abschreckende Wirkung, denn darin wird festgehalten, dass im Falle eines wiederholten Fehlverhaltens eine Kündigung drohen kann. Tatsächlich kann eine Abmahnung daher auch im Kündigungsfall als Begründung herangezogen werden. Es lohnt sich also, gegen eine Abmahnung vorzugehen – vor allem dann, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt. Eine Abmahnung wird dauerhaft in der Personalakte hinterlegt und verjährt nicht. Daher sollte man frühzeitig gegen eine Abmahnung vorgehen – nicht nur, um eine mögliche Kündigung zu verhindern, sondern auch, um die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen.

Warum sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, um gegen eine Abmahnung vorzugehen?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sorgt sich zunächst einmal um die eigene Anstellung im Betrieb. Eine Abmahnung dient grundsätzlich der Kündigungsvorbereitung, d. h. im Wiederholungsfall kann der Arbeitnehmer zügig und ohne die Einhaltung der üblichen Fristen entlassen werden. Es ist daher sinnvoll, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Unter Umständen war die Abmahnung auch nie wirksam, weil sie formale oder inhaltliche Anforderungen an eine Abmahnung nicht erfüllt – auch hier sollten Sie die Unterstützung eines Fachanwalts nutzen, um die Abmahnung prüfen zu lassen. Sie sollten jedoch nicht allein gegen eine Abmahnung vorgehen, denn spätestens beim Widerspruch gegen eine Abmahnung oder bei einem möglichen Klageverfahren lauern zahlreiche Fallstricke. So muss schon der Widerspruch zur Abmahnung inhaltlich, formal und in puncto Ausdruck rechtssicher aufgesetzt werden, um auch wirklich rechtswirksam zu sein. Ein Arbeitgeber ist zudem nicht dazu verpflichtet, eine Gegendarstellung zur Abmahnung anzunehmen. Sind Sie der Meinung, dass Sie ungerechtfertigt abgemahnt wurden, haben Sie natürlich ein berechtigtes Interesse daran, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Durch die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erhält nicht nur Ihr Widerspruch zur Abmahnung mehr Gewicht, sondern Sie verfügen auch über einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie bei einem möglichen Klageverfahren unterstützt. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einvernehmlich über den Umgang mit der Abmahnung einigen, so folgt im Anschluss ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Hier hilft Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dabei, zu Ihrem Recht zu kommen.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam, sodass Sie nicht dagegen vorgehen müssen?

Grundsätzlich gilt eine Abmahnung dann als unwirksam, wenn sie die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Das zu beurteilen ist jedoch nicht immer ganz einfach, deswegen sollten Sie im Zweifelsfall eine Abmahnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Bei dieser Prüfung kontrolliert der Experte, ob die inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt sind – ist dies nämlich nicht der Fall, handelt es sich um eine unwirksame Abmahnung. Theoretisch müssen Sie in einem solchen Fall nicht gegen eine Abmahnung vorgehen, denn wenn sich der Arbeitgeber im Falle einer darauffolgenden Kündigung auf eine unwirksame Abmahnung beruft, ist auch die daraus resultierende Kündigung unwirksam. Dennoch ist es auch im Fall einer unwirksamen Abmahnung sinnvoll, dagegen vorzugehen: Handelt es sich lediglich um formale Fehler, kann der Arbeitgeber diese schlicht korrigieren und Ihnen im Anschluss eine wirksame Abmahnung aushändigen. Folgende Punkte können dazu führen, dass eine Abmahnung unwirksam ist:

  • Der Arbeitgeber hat ein pauschales Abmahnformular benutzt, in dem er nicht konkret auf den Sachverhalt eingeht
  • Jede Abmahnung muss sich auf den individuellen Einzelfall beziehen – ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine unwirksame Abmahnung
  • Wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht explizit erläutert wurde, inklusive Datum und Uhrzeit des Vergehens, ist die Abmahnung ebenfalls unwirksam
  • Eine Abmahnung muss sowohl die explizite Bezeichnung als Abmahnung beinhalten, damit der Arbeitnehmer genau weiß, dass es sich um eine Abmahnung handelt, als auch eine direkte Aufforderung zur Besserung des Verhaltens
  • Eine Abmahnung muss arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen, wenn der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten nicht ändert – bis hin zur Kündigung

Fehlt nur einer dieser Punkte in der Abmahnung, so ist diese womöglich unwirksam. Dennoch sollten Sie gegen die Abmahnung vorgehen – und das am besten mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der zunächst die Abmahnung prüft und eventuelle Fehlerquellen ausfindig macht.

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