Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist nach einer rechtlichen Prüfung die sogenannte Gegendarstellung der nächste Schritt. Eine Abmahnung geht immer auch mit einer möglichen Kündigungsandrohung einher, falls sich das angemahnte Verhalten nicht bessert – daher ist es durchaus sinnvoll, bei einer Abmahnung eine Gegendarstellung zu verfassen. Die Gegendarstellung dient der möglichen Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Es müssen allerdings bestimmte Anforderungen erfüllt sein, damit man als Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, zur Abmahnung eine Gegendarstellung zu verfassen. Zunächst sollte daher geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ist.
Da ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auf den ersten Blick sieht, ob eine Abmahnung Formfehler enthält, sollte schon die Rechtsprüfung durch einen Experten erfolgen. Ist die Abmahnung formal korrekt, enthält allerdings Vorwürfe und Punkte, die nicht ganz den Tatsachen entsprechen, so sollte man als Arbeitnehmer eine Gegendarstellung verfassen. Der Grund ist einfach: Es wäre nicht besonders sinnvoll, bei einer formal und inhaltlich korrekten Abmahnung durch den Arbeitgeber eine Gegendarstellung zu verfassen, wenn die genannten Gründe für die Abmahnung den Tatsachen entsprechen.