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Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?

KLUGO hilft bei:

  • Ungerechtfertigte Abmahnung auf ihre Wirksamkeit prüfen
  • Gegendarstellung zur ungerechtfertigten Abmahnung verfassen
  • Die Entfernung der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte einfordern

Erstberatung erhalten

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Rechtsberatung im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie bei folgenden Anliegen

Prüfung der Abmahnung

  • Rechtliche und inhaltliche Prüfung der Abmahnung
  • Zulässigkeit des abgemahnten Sachverhalts prüfen
  • Prüfen, ob der abgemahnte Sachverhalt einen Vertragsverstoß darstellt

Gegendarstellung zur ungerechtfertigten Abmahnung

  • Sachverhalt rechtswirksam aus Sicht des Arbeitnehmers darstellen
  • Begründen, warum es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt
  • Eindringliche Forderung, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen

Abmahnung aus der Personalakte entfernen

  • Im Rahmen der Gegendarstellung darlegen, warum es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt
  • Den Arbeitgeber rechtswirksam auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Gegebenenfalls Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, wenn der Arbeitgeber dieser Forderung nicht nachkommt
Erstberatung erhalten

Schnelle Hilfe für Ihr Anliegen

Wann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten haben?

Eine Abmahnung zu erhalten ist immer unangenehm, aber noch schlimmer ist es, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt. Hat man als Arbeitnehmer tatsächlich ein Fehlverhalten begangen, so kann man nach einer Abmahnung das Verhalten bessern. Erhält man dagegen eine Abmahnung aus ungerechtfertigten Gründen, so steht man der Situation im ersten Moment schutzlos gegenüber. Aber Sie haben durchaus Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen! Im ersten Schritt sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ihm den Sachverhalt erklären – vielleicht sieht er schon selbst von der Abmahnung ab und entfernt diese aus der Personalakte. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, sollten Sie eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern. Hier gilt es allerdings einiges zu beachten. Um eine Gegendarstellung zu einer ungerechtfertigten Abmahnung zu verfassen, sollten Sie daher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite wissen, der Sie mit einer umfassenden Expertise berät und Sie kompetent beim Verfassen der Gegendarstellung unterstützt. Weigert sich der Arbeitgeber auch nach einer rechtswirksam verfassten Gegendarstellung weiterhin, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, bleibt nur noch der Weg vor das Arbeitsgericht. Auch hier ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht verteidigen zu lassen, der die Anforderungen des Gerichts bereits kennt und so auch für einen arbeitnehmerfreundlichen Ausgang des Verfahrens sorgen kann. Wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zur Wehr setzen möchten, ist daher von Anfang an die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll.

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So gehen Sie mit einer ungerechtfertigten Abmahnung um

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Sie haben bei KLUGO die Wahl zwischen verschiedenen Beratungspaketen, die ideal für den Umgang mit ungerechtfertigten Abmahnungen geeignet sind. Im ersten Schritt können Sie ein telefonisches Erstgespräch vereinbaren, bei dem erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht den Sachverhalt prüfen. Sie entscheiden selbst, ob Sie weitere Unterstützung unserer Partner-Anwälte beauftragen möchten.

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Sie erreichen unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte ganz einfach über unser Kontaktformular oder die telefonische Erstberatung. Hier verbinden wir Sie automatisch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie optimal beim Vorgehen gegen ungerechtfertigte Abmahnungen unterstützt.

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Die KLUGO Erstberatung erfolgt durch unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten, die sich exakt auf das von Ihnen benötigte Rechtsgebiet spezialisiert haben. So können Sie sicher sein, einen kompetenten und erfahrenen Rat zu erhalten.

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Bin super zufrieden mit dem Service. Ich habe zeitnah eine aussagekräftige & kompetente Beratung erhalten. Sollte ich wieder einen Anwalt benötigen, werde ich zu 100 % auf KLUGO zurückkommen.

Bea T.

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Tolle Hilfe! Ich wurde sachkundig beraten, zudem waren alle sehr freundlich. Der Anwalt hat mich auch nach der ersten Rechtsberatung weiter unterstützt und mich über alle Kosten aufgeklärt.

Gabi I.

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Die KLUGO Beratung bringt Sie mit ausgewählten und erfahrenen Partner-Anwälten zusammen, die im Bereich des Arbeitsrechts über eine umfassende Expertise verfügen. So können Sie effektiv, schnell und kompetent gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen. Wenn Sie eine Gegendarstellung zur Abmahnung aufsetzen möchten oder den Klageweg gegen Ihren Arbeitgeber anstreben, sind die KLUGO Rechtsexperten aus dem Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner. Unsere Partner-Anwälte unterstützen Sie effektiv und schnell bei allen Rechtsfragen zum Thema ungerechtfertigte Abmahnung. Wir verfügen über ein umfangreiches Partner-Netzwerk, das Anwälte aus ganz Deutschland für Sie bereitstellt. So können wir Sie bei allen Fragen zu ungerechtfertigten Abmahnungen optimal unterstützen und einen Experten finden, der sich perfekt in diesem Rechtsgebiet auskennt.

Warum Sie uns kontaktieren sollten, wenn Sie gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen möchten:

  • Wir verbinden Sie schon bei der telefonischen Erstberatung mit einem unserer Partner-Anwälte, der sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert hat und Ihnen zuverlässig mit Tipps und Tricks beim Vorgehen gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zur Seite steht.
  • Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie unabhängig von Ihrem Wohnort und können ganz einfach und unkompliziert online kontaktiert werden.
  • Sie erfahren schon im Rahmen des telefonischen Erstgespräches, ob über die KLUGO Erstberatung hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht und wie dieser aussehen könnte, wenn Sie gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen möchten.
  • Wenn nötig, setzen sich unsere Partner-Anwälte auch vor Gericht für Sie ein und helfen Ihnen dabei, eine ungerechtfertigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen zu lassen.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten

FAQ

Wann ist eine Abmahnung ungerechtfertigt?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung ein legitimes Mittel, einen Arbeitnehmer auf ein mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und dadurch eine Besserung seines Verhaltens einzufordern – allerdings nur dann, wenn es sich bei dem besagten Verhalten um einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag handelt. Möchte der Arbeitgeber generelle Verhaltenszüge des Mitarbeiters ändern, die nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, so handelt es sich meist um eine ungerechtfertigte Abmahnung. Aber eine Abmahnung kann auch dann ungerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorwirft, das dieser gar nicht begangen hat. Meist ist dies der Fall, wenn das Betriebsklima ohnehin angespannt ist und der Arbeitgeber auf diese Weise nach einem Weg sucht, den Arbeitnehmer entlassen zu können. Die dritte Variante ist eine ungültige Abmahnung, die nicht die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt und dadurch nie rechtswirksam wird. Gegen all diese Arten der ungerechtfertigten Abmahnungen können Sie natürlich vorgehen. Wie Sie das tun, hängt jedoch maßgeblich davon ab, welcher dieser Sachverhalte zutrifft.

Gegen eine unwirksame Abmahnung müssen Sie im Grunde nicht vorgehen, da sie nicht kündigungsvorbereitend wirkt. Konkret heißt das: Erfüllt eine Abmahnung nicht die gesetzlichen Anforderungen, zum Beispiel weil sie sehr unpräzise formuliert wurde und nicht exakt auf den Verstoß des Mitarbeiters eingeht, so hat diese keine Rechtskraft. Der Arbeitgeber kann mit einer unwirksamen Abmahnung daher auch keine Kündigung begründen. Dennoch kann es auch hier unter Umständen sinnvoll sein, gegen die ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen – zum Beispiel mit einer Gegendarstellung.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Abmahnung formal und inhaltlich korrekt ist, der Mitarbeiter das angemahnte Fehlverhalten jedoch nie begangen hat. In diesem Fall sollten Sie unbedingt gegen die ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen. Dazu kann im ersten Schritt eine Gegendarstellung verfasst werden, in der man selbst den Sachverhalt aus der eigenen Sicht schildert und sinnvoll begründet, warum die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Dabei kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen, der sich mit den formalen Anforderungen an eine Gegendarstellung zur Abmahnung auskennt.

Was können Sie gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun?

Wenn man einer ungerechtfertigten Abmahnung gegenübersteht, hat man als Arbeitnehmer einige Optionen zur Verfügung. Zunächst einmal sollte man die Abmahnung ablehnen. Das heißt konkret, dass man dem Arbeitgeber zwar den Empfang der Abmahnung mit einer Unterschrift bescheinigen kann, nicht aber deren Inhalt. Es ist sehr wichtig, dass Sie das abgemahnte Fehlverhalten nicht mit Ihrer Unterschrift bestätigen – denn dies könnte im Anschluss negativ gegen Sie ausgelegt werden. Achten Sie beim Erhalt der ungerechtfertigten Abmahnung daher darauf, möglichst nichts zu unterschreiben, was über eine Empfangsbestätigung hinausgeht.

Im nächsten Schritt sollten Sie eine Gegendarstellung zum Sachverhalt verfassen. Oftmals kann schon ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber Abhilfe schaffen – allerdings ist dies meist nur dann möglich, wenn das Betriebsklima in Ordnung ist. Kommt es ohnehin häufiger zu Streitigkeiten, sollte die schriftliche Variante eines Widerspruchs mit Gegendarstellung genutzt werden. Dies erhöht einerseits die Beweiskraft einer Gegendarstellung, wirkt gleichzeitig aber auch abschreckender auf den Arbeitgeber. In der Gegendarstellung zu einer ungerechtfertigten Abmahnung sollte man detailliert darauf eingehen, warum die Abmahnung ungerechtfertigt ist und wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat. Je detaillierter man auf das angebliche Vergehen eingeht, desto besser stehen die Chancen, dass die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Wenn möglich, sollten in der Gegendarstellung auch Zeugen oder andere Beweismittel aufgeführt werden, die die eigene Sichtweise auf das Fehlverhalten unterstützen. Aber Achtung: Auch an eine Gegendarstellung zur Abmahnung werden hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Wenn Sie eine Gegendarstellung verfassen möchten, sollten Sie daher auf die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zurückgreifen.

Weigert sich der Arbeitgeber auch weiterhin, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, bleibt nur noch der Weg vor das zuständige Arbeitsgericht. Hier wirft ein Richter einen genauen Blick auf den Sachverhalt und wägt die Interessen des Arbeitnehmers gegen die Interessen des Arbeitgebers ab. Arbeitsgerichte orientieren sich meist am Schutz des Arbeitnehmers, sodass hier durchaus gute Chancen bestehen, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Aber auch vor Gericht benötigen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich ist längst nicht jede Abmahnung auch wirklich ungerechtfertigt. Zunächst sollte daher geprüft werden, ob es sich möglicherweise um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt. Das ist immer dann der Fall, wenn man als Mitarbeiter in einem Unternehmen tatsächlich gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat. Hierbei kann es sich um kleine Verstöße ebenso handeln wie um schwerwiegende Vertragsverstöße. Damit eine Abmahnung gerechtfertigt ist, muss der angemahnte Sachverhalt jedoch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Heißt konkret: Wurden Sie zum Beispiel wegen unzulässiger Raucherpausen abgemahnt, während diese im Arbeitsvertrag explizit genehmigt wurden, so handelt es sich ganz klar um eine ungerechtfertigte Abmahnung. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Arbeitsvertrag explizit Raucherpausen verbietet und Sie diese dennoch machen – denn dann ist die Abmahnung gerechtfertigt. Etwas komplexer wird es, wenn es keine detaillierten Regelungen zu Pausenzeiten gibt und wie diese durch den Arbeitnehmer genutzt werden. Hier sollte dann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob es sich tatsächlich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt und wie Sie am besten dagegen vorgehen können. Mögliche Gründe, die eine Abmahnung rechtfertigen:

  • Alkoholkonsum am Arbeitsplatz
  • Zuspätkommen oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten+
  • Verstoß gegen betriebsinterne Vorschriften (zum Beispiel Hygienevorschriften oder das Tragen von Schutzkleidung am Arbeitsplatz)
  • Beleidigung von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden
  • Diebstahl
  • Arbeitsverweigerung bei vertraglich vereinbarten Tätigkeiten

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen?

Grundsätzlich können Sie auch ohne anwaltliche Hilfe gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorgehen. Da sich Arbeitgeber jedoch meist besser mit den formalen Anforderungen an eine Abmahnung auskennen als Arbeitnehmer, werden Sie zahlreichen Fallstricken und möglichen Fehlerquellen begegnen, die das Vorgehen gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung erschweren. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, der Sie auf diesem Weg begleitet und unterstützt. Wir von KLUGO sind sehr bestrebt, Ihnen möglichst frühzeitig alle möglicherweise entstehenden Kosten mitzuteilen, die durch eine anwaltliche Beratung verursacht werden könnten. Für uns ist klar: Wir möchten böse Überraschungen und Kostenfallen vermeiden. Daher erhalten Sie schon bei der telefonischen Erstberatung, die für Sie kostenfrei ist, eine Auflistung über alle möglicherweise anfallenden Kosten. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie einen KLUGO Partner-Anwalt beauftragen möchten, um gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie im Vorfeld eine Deckungszusage einholen, die die Kostenübernahme für diesen Rechtsfall sicherstellt.

Bei den meisten Beratungen durch die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte wird eine individuelle Honorarvereinbarung angefertigt, die Ihnen Aufschluss über alle anfallenden Kosten gibt. Ist dies nicht der Fall, orientiert sich die übliche Bezahlung der Beratungsleistung an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Darin hat der Gesetzgeber verbindlich alle anfallenden Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts geregelt. So kann eine dauerhafte und vollständige Transparenz der Anwaltskosten sichergestellt werden.

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