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Angeln ohne Angelschein
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Angeln ohne Angelschein – was gilt wo?

STAND 05.07.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Mit wenigen Ausnahmen benötigt man in Deutschland einen Angelschein und einen Fischereierlaubnisschein, wenn man in deutschen Gewässern angeln möchte. Wer beim Angeln ohne Angelschein erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe rechnen. Wie die Regelungen der Länder im Einzelnen aussehen und was Sie beachten müssen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel benötigen Sie zum Angeln in deutschen Gewässern einen Angelschein und einen Fischereierlaubnisschein.
  • Wer ohne Fischereierlaubnisschein angelt, begeht eine Straftat. Das Angeln ohne Angelschein gilt als Ordnungswidrigkeit.
  • Die Gesetze zum Fischen regeln die jeweiligen Länder. Wo es kein Landesgesetz gibt, greift das Bundesgesetz.
  • In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen zum Angeln ohne Angelschein.

Wann ist ein Angelschein vorgeschrieben?

Üblicherweise benötigen Sie einen Angelschein sowie einen Fischereierlaubnisschein, wenn Sie in deutschen Gewässern angeln möchten. Wer ohne Fischereierlaubnisschein angelt, obwohl einer vorgeschrieben ist, begeht eine Straftat. Das Angeln ohne Angelschein hingegen wird als Ordnungswidrigkeit gewertet.

Für das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wer ohne Angelschein fischt, kommt meist mit einem (hohen) Bußgeld davon.

Wo ist das Angeln ohne Angelschein in Deutschland erlaubt?

Es gibt einige Ausnahmen, die das Angeln ohne Angelschein in Deutschland möglich machen.

In Brandenburg beispielsweise dürfen Friedfische ohne Angelschein geangelt werden, wenn der Fischer eine Fischereiabgabemarke, eine Nachweiskarte, eine Angelkarte bzw. einen Erlaubnisschein und einen Personalausweis bzw. Reisepass vorweisen kann.

In Thüringen kann ohne Angelschein einmal pro Kalenderjahr ein sogenannter Vierteljahresfischerschein erworben werden. Ob dieser anerkannt wird, bleibt jedoch den Besitzern der Gewässer überlassen.

Einen auf 28 Tage begrenzten Fischereischein kann man in Mecklenburg-Vorpommern erwerben. Gleiches ist in Schleswig-Holstein möglich. Hier nennt sich die 28 Tage geltende Erlaubnis zum Fischen allerdings Urlauberangelschein. Auch hier gilt: Ob die Besitzer der Gewässer den Schein anerkennen, bleibt ihnen überlassen. Denn sie müssen die Aufsicht übernehmen und dafür Sorge tragen, dass die Fische keiner unnötigen Tierquälerei ausgesetzt sind bzw. fachgerecht geangelt werden.

In Baden-Württemberg und Sachsen gibt es teils Forellenteiche, in denen das Angeln ohne Angelschein erlaubt ist.

Eine große Ausnahme gibt es in Niedersachsen. Hier darf an allen Gewässern ohne Angelschein geangelt werden, die keinem Verein oder Verband unterliegen. Demzufolge darf jeder an der Küste in Niedersachsen angeln.

Was ist, wenn ich beim Angeln ohne Angelschein erwischt werde?

Die Gesetze zum Fischen werden von den jeweiligen Ländern geregelt; es gibt kein einheitliches Bundesfischereigesetz. Demzufolge greifen die Gesetze des jeweiligen Landes, wenn jemand beim Angeln ohne Angelschein erwischt wird.

Hat ein Bundesland keine Strafe für den Tatbestand Angeln ohne Angelschein definiert, greift das Bundesgesetz – in diesem Fall § 293 StGB:

§ 293 StGB


„Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts

1. fischt oder

2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Angeln ohne Angelschein – Übersicht über die Konsequenzen

Der Bußgeldkatalog sieht für das Angeln ohne Angelschein in den verschiedenen Bundesländern folgende Strafen vor:

Bundesland Strafe
Baden-Württemberg bis zu 5000 €
Bayern Straftat
Berlin Straftat
Brandenburg bis zu 50.000 €
Bremen Straftat
Hamburg bis zu 10.000 €
Hessen bis zu 5000 €
Mecklenburg-Vorpommern bis zu 75.000 €
Niedersachsen Straftat
Nordrhein-Westfalen Straftat
Rheinland-Pfalz Straftat
Saarland Straftat
Sachsen Straftat
Sachsen-Anhalt Straftat
Schleswig-Holstein bis zu 25.000 €
Thüringen Straftat

Für die Bundesländer, für die in der obigen Tabelle „Straftat“ vermerkt ist, gelten die Regelungen des Strafgesetzbuches:

  1. Das Angeln ohne Angelschein wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Fischereischein wird entzogen.
  2. Das Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässer oder Teichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Fischereischein wird entzogen.
  3. Für das Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der Fische droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und die Entziehung des Fischereischeins.

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