Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Bahnstreik Geld zurück
THEMEN

Bahnstreik: Gibt es Geld zurück?

STAND 08.03.2024 | LESEZEIT 3 MIN

Aktuell sind Bahnstreiks wieder ein Thema. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man als Reisender zusätzlichen Strapazen ausgesetzt ist. Sie haben jedoch auch einige Rechte, auf welche wir in diesem Artikel genauer eingehen werden. Darüber hinaus ist es immer eine gute Idee, im Voraus zu planen und sich über potenzielle Streiks zu informieren. Dadurch sind Sie für diese besser gewappnet.

Das Wichtigste in Kürze: Gibt es beim Bahnstreik das Geld zurück?

  • Führt der Streik zu einer Verspätung von mindestens 1 Stunde, so haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.
  • Selbiges gilt, wenn Sie aufgrund des Zugstreiks gar nicht erst zu Ihrem Ziel gelangen.
  • Am einfachsten funktioniert die Rückerstattung über die DB Navigator App der Deutschen Bahn.
  • Eine gute Idee ist es, sich Zugverspätungen oder Ausfälle schriftlich von einem Bahnmitarbeiter bestätigen zu lassen.

Was kann ich tun, wenn ich für einen Streiktag eine Fahrkarte gekauft habe?

In jedem Fall sollten Sie versuchen, ruhig und sachlich zu agieren. Verständlicherweise ist es ein ärgerliches Unterfangen, wenn Sie auf die Deutsche Bahn angewiesen sind und diese streikt. Da Streiks meist vorab angekündigt werden, gibt es auch einen Streikfahrplan. Dadurch wissen Sie, welche Verbindungen trotz Streiks fahren und können gemäß dem Streikfahrplan Ihre Reise planen.

Fällt ein Zug aus, können Sie Ihre Fahrkarte stornieren. Sie erhalten den Betrag dann entweder ausgezahlt oder einen Gutschein über dessen Höhe. Je nach Kulanz der Bahn besteht auch die Möglichkeit, dass die Zugbindung für Ihr Ticket aufgehoben wird und Sie einen Zug an einem anderen Tag nehmen können.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich an einem Streiktag unterwegs bin?

Je nachdem, wie zeitkritisch Ihre Reisepläne sind, macht es auch Sinn, wenn Sie anderweitig planen. So können Sie beispielsweise auf einen PKW (den eigenen oder einen Leihwagen) oder einen Fahrdienst zurückgreifen. Wenn Sie eine Fernreise planen, so kann es auch eine gute Idee sein, einen Tag früher oder später (abhängig von der Länge des Streiks) anzureisen. Dadurch ersparen Sie sich potenzielle Probleme, welche aufgrund eines Streiks auftreten können.

Die Bahn stellt Verspätungsbelege aus. Einen solchen sollten Sie sich auf jeden Fall aushändigen lassen, da Sie diesen für die Rückerstattung benötigen.

Wie kann ich dennoch an mein Ziel kommen?

Das hängt natürlich stark davon ab, wie nah oder fern Ihr Ziel ist. Handelt es sich um eine längere Distanz, so sollten Sie über die Nutzung anderer Verkehrsmittel wie Fernbus oder Flugzeug nachzudenken. Selbst wenn Sie aus Umweltgründen vielleicht wenig fliegen, so kann es bei einem wichtigen Termin einfacher sein, eine Flugreise zu bestreiten. Planung hilft in jedem Fall; je früher Sie von dem Streik wissen, desto eher können Sie sich darüber Gedanken machen, mit welchem Fortbewegungsmittel Sie dennoch an Ihr gewünschtes Ziel gelangen.

Darüber hinaus muss die Bahn, wenn keine Züge fahren, dafür Sorge tragen, dass Sie eine Unterkunft erhalten und zu dieser transportiert werden. Sollten Sie zwischen 0 und 5 Uhr unterwegs sein und Ihre Verspätung mehr als 1 Stunde betragen, so können Sie dafür ein Taxi nehmen und Kosten von bis zu 120 Euro in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn es sich um den letzten Zug am Abend handelt.

Was kann ich machen, wenn ich wegen eines Streiks nicht zum Flughafen komme?

Buchen Sie frühzeitig ein Taxi oder erkundigen Sie sich nach weiteren Fahrtmöglichkeiten. Sie werden wahrscheinlich nicht die einzige Person sein, welche an diesen Tag zum Flughafen möchte. Deswegen spielt hier der zeitliche Faktor eine wichtige Rolle. Je früher Sie sich eine anderweitige Fahrtmöglichkeit organisieren, desto weniger Sorgen müssen Sie sich um Ihren Trip zum Flughafen machen.

Wann habe ich bei einem Streik Anspruch auf Entschädigung?

Wenn ein Bahnstreik Sie davon abhält, pünktlich an Ihr Ziel zu gelangen, so haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Dies ist sogar auf EU-Ebene festgehalten, und zwar in der EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782.

Wie werde ich entschädigt?

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Dauer der Verspätung. Bei einer Verspätung am Reiseziel von über 1 Stunde stehen Ihnen 25 Prozent Ihres Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden haben Sie ein Recht auf 50 Prozent Entschädigung.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.