
Das musst du wissen Bahnstreik: Gibt es Geld zurück?
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Aktuell sind Bahnstreiks wieder ein Thema. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man als Reisender zusätzlichen Strapazen ausgesetzt ist. Du hast jedoch auch einige Rechte, auf welche wir in diesem Artikel genauer eingehen werden. Darüber hinaus ist es immer eine gute Idee, im Voraus zu planen und sich über potenzielle Streiks zu informieren. Dadurch bist du für diese besser gewappnet.
Bahnstreik Geld zurück Das Wichtigste in Kürze
Führt der Streik zu einer Verspätung von mindestens 1 Stunde, so hast du das Recht auf eine Entschädigung.
Selbiges gilt, wenn du aufgrund des Zugstreiks gar nicht erst zu deinem Ziel gelangst.
Am einfachsten funktioniert die Rückerstattung über die DB Navigator App der Deutschen Bahn.
Eine gute Idee ist es, sich Zugverspätungen oder Ausfälle schriftlich von einem Bahnmitarbeiter bestätigen zu lassen.
Was kann ich tun, wenn ich für einen Streiktag eine Fahrkarte gekauft habe?
In jedem Fall solltest du versuchen, ruhig und sachlich zu agieren. Verständlicherweise ist es ein ärgerliches Unterfangen, wenn du auf die Deutsche Bahn angewiesen bist und diese streikt. Da Streiks meist vorab angekündigt werden, gibt es auch einen Streikfahrplan. Dadurch weißt du, welche Verbindungen trotz Streiks fahren und kannst gemäß dem Streikfahrplan deine Reise planen.
Fällt ein Zug aus, kannst du deine Fahrkarte stornieren. Du erhältst den Betrag dann entweder ausgezahlt oder einen Gutschein über dessen Höhe. Je nach Kulanz der Bahn besteht auch die Möglichkeit, dass die Zugbindung für dein Ticket aufgehoben wird und du einen Zug an einem anderen Tag nehmen kannst.
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich an einem Streiktag unterwegs bin?
Je nachdem, wie zeitkritisch deine Reisepläne sind, macht es auch Sinn, wenn du anderweitig planst. So kannst du beispielsweise auf einen PKW (den eigenen oder einen Leihwagen) oder einen Fahrdienst zurückgreifen. Wenn du eine Fernreise planst, so kann es auch eine gute Idee sein, einen Tag früher oder später (abhängig von der Länge des Streiks) anzureisen. Dadurch ersparst du dir potenzielle Probleme, welche aufgrund eines Streiks auftreten können.
Die Bahn stellt Verspätungsbelege aus. Einen solchen solltest du dir auf jeden Fall aushändigen lassen, da du diesen für die Rückerstattung benötigst.
Wie kann ich dennoch an mein Ziel kommen?
Das hängt natürlich stark davon ab, wie nah oder fern dein Ziel ist. Handelt es sich um eine längere Distanz, so solltest du über die Nutzung anderer Verkehrsmittel wie Fernbus oder Flugzeug nachdenken. Selbst wenn du aus Umweltgründen vielleicht wenig fliegst, so kann es bei einem wichtigen Termin einfacher sein, eine Flugreise zu bestreiten. Planung hilft in jedem Fall; je früher du von dem Streik weißt, desto eher kannst du dir darüber Gedanken machen, mit welchem Fortbewegungsmittel du dennoch an dein gewünschtes Ziel gelangst.
Darüber hinaus muss die Bahn, wenn keine Züge fahren, dafür Sorge tragen, dass du eine Unterkunft erhältst und zu dieser transportiert wirst. Solltest du zwischen 0 und 5 Uhr unterwegs sein und deine Verspätung mehr als 1 Stunde betragen, so kannst du dir dafür ein Taxi nehmen und Kosten von bis zu 120 Euro in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn es sich um den letzten Zug am Abend handelt.
Was kann ich machen, wenn ich wegen eines Streiks nicht zum Flughafen komme?
Buche frühzeitig ein Taxi oder erkundige dich nach weiteren Fahrtmöglichkeiten. Du wirst wahrscheinlich nicht die einzige Person sein, welche an diesen Tag zum Flughafen möchte. Deswegen spielt hier der zeitliche Faktor eine wichtige Rolle. Je früher du dir eine anderweitige Fahrtmöglichkeit organisierst, desto weniger Sorgen musst du dir um deinen Trip zum Flughafen machen.
Wann habe ich bei einem Streik Anspruch auf Entschädigung?
Wenn ein Bahnstreik dich davon abhält, pünktlich an dein Ziel zu gelangen, so hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Dies ist sogar auf EU-Ebene festgehalten, und zwar in der EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782.
Wie werde ich entschädigt?
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Dauer der Verspätung. Bei einer Verspätung am Reiseziel von über 1 Stunde stehen dir 25 % deines Ticketpreises zu. Bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden hast du ein Recht auf 50 % Entschädigung.