
Das steckt hinter der BEV Pleite BEV Energie insolvent
Auf dieser Seite
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH ist ein Stromanbieter, der 2013 gegründet wurde. Durch attraktive Bonusangebote konnte der Anbieter in den letzten Jahren viele Kunden gewinnen. Nun ist das Unternehmen insolvent. Kunden sollten wissen, was die BEV Energie Insolvenz für sie bedeutet und welche Rechte ihnen als Verbraucher zustehen. KLUGO zeigt, was es jetzt zu beachten gilt und was mit alten und neuen Verträgen passiert.
BEV Energie insolvent Das Wichtigste in Kürze
Die BEV Energie ist insolvent und hat einen Antrag auf Insolvenz gestellt.
Kunden der BEV Energie bleiben weiterhin mit Strom oder Gas versorgt, da die Grundversorgung greift.
Es empfiehlt sich zeitnah einen neuen Energieversorger zu suchen, um mögliche höhere Kosten zu vermeiden.
Offenstehende Rechnungen aus der Insolvenzzeit müssen Kunden der BEV nicht mehr bezahlen.
BEV stellt Stromlieferungen an rund 500.000 Kunden ein
Als Stromdiscounter drängte 2013 der unabhängige Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH auf den Markt. Besonders auf den vielen Vergleichsportalen lockte das Unternehmen mit hohen Bonuszahlungen – und konnte so Verbraucher, die an preisgünstiger Stromversorgung interessiert waren, von Vertragsabschlüssen überzeugen.
Ende Januar 2019 hat die BEV Energie Insolvenz angemeldet: Das Amtsgericht München eröffnete unter dem Aktenzeichen 1513 IN 219/19 das vorläufige Insolvenzverfahren. Grund für die Pleite der BEV Energie sollen die hohen Beschaffungskosten sein – wenig erstaunlich, denn das Jahr 2018 war für das Unternehmen aus Bayern durch hohe Verluste gekennzeichnet. Die Lieferung von Gas und Strom hat die BEV Energie mittlerweile eingestellt: Vertragskunden werden über eine Ersatzversorgung aber auch weiterhin versorgt.
Die Verluste der BEV Energie resultierten zum einen aus den konstant steigenden Einkaufspreisen im Stromsektor, aber auch aus den Bonusversprechen. Als erste Konsequenz hatte die BEV Energie daher die Preise massiv erhöht. Die Preiserhöhungen sorgten für die Kündigung von rund 200.000 Verträgen. Verbraucher hatten sich davor schon häufiger über die fehlende Auszahlung von Boni beschwert und über verspätete Abrechnungen.
Bonuszahlungen der BEV Energie an Kunden werden voraussichtlich nicht mehr ausbezahlt
Offen bleibt zum aktuellen Zeitpunkt, ob die Boni, die bei Vertragsabschluss Neukunden versprochen werden, überhaupt noch zur Auszahlung gelangen. Hier ist noch nicht sicher, ob die Insolvenzmasse eine Auszahlung der Boni möglich macht. Das gilt auch für Abschlagszahlungen, die zu hoch angesetzt wurden: Kunden, die tatsächlich weniger Strom verbraucht haben, werden nach realistischer Einschätzung keine Rückzahlungen erhalten.
Wichtig zu wissen: Trotz allen Ärgers rund um die BEV Energie Insolvenz: Der bayerische Stromanbieter hatte Kunden keine jährliche Vorauszahlung angeboten. Dementsprechend bewegt sich der Schaden für den einzelnen Verbraucher im überschaubaren Rahmen – auch dann, wenn die einzelnen Forderungen nicht vollständig aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können.
Das sollten Kunden der BEV Energie jetzt tun
Kunden der BEV Energie haben mit Verunsicherung auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reagiert. Das betrifft nicht nur den Status der laufenden Stromversorgungsverträge, sondern auch Fragen rundum erteilte Lastschriftermächtigungen und Ansprüche auf Boni und Rückzahlung von Abschlägen.
KLUGO hat daher wichtige Tipps für Verbraucher zusammengestellt:
Widerruf von Lastschriftermächtigungen: Wenn die BEV Energie final und nachweisbar deine Versorgung eingestellt hat, solltest du das von deinem erteilten SEPA-Lastschriftmandat zeitnah schriftlich widerrufen.
Kündige deinen Vertrag mit der BEV: Der zwischen dir und der BEV Energie geschlossene Vertrag zur Energielieferung kann gem. § 314 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden – dazu gehört nach richtiger Auffassung gerade auch die Verletzung einer Vertragspflicht. Die BEV Energie hat die Energieversorgung von Kunden nach eigener Aussage ernsthaft und endgültig eingestellt, damit steht dir ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren: Mögliche Ansprüche von Kunden, die sich aus fehlenden Bonuszahlungen und / oder Rückzahlungen aus Abschlägen ergeben, können erst im Rahmen des eigentlichen Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Aktuell ist nur das vorläufige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht München eröffnet worden – informiere dich daher regelmäßig über den Stand des Verfahrens. Das Insolvenzverfahren, das dir die Anmeldung von Ansprüchen ermöglicht, wird aller Voraussicht nach erst im April 2019 eröffnet.
Zählerstand ablesen: Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir Kunden der BEV Energie, den aktuellen Zählerstand abzulesen und diesen an den Netzbetreiber zu kommunizieren.
Fazit zur BEV Energie Insolvenz
Die Pleite des Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgung zeigt, dass niedrige Preise und hohe Boni zwar Kunden recht schnell von einem Anbieterwechsel überzeugen können – sie zeigt aber auch, dass diese „Rechnung“ nicht immer zugunsten der Verbraucher aufgeht. Vor einem Vertragsabschluss solltest du daher die Vertragskonditionen des Energieanbieters kontrollieren und hohe Neukundenboni kritisch hinterfragen.
Wenn du selbst vom BEV Energieproblem betroffen bist, solltest du dich an unsere Anwälte wenden: Eine telefonische Erstberatung hilft dabei, die konkrete Situation rechtlich einordnen zu können. Das gilt auch dann, wenn noch Forderungen gegen dich bestehen oder du auf die Auszahlung eines Guthabens oder Bonus wartest: Unsere Erstberatung hilft, Fehler zu vermeiden und erste juristische Schritte zu planen.