inkl. Musterbrief BGH-Urteil zu Negativzinsen: Teils unzulässig & du kannst dich wehren

Erfahre in unserem Beitrag, wie du Negativzinsen, die von deiner Bank erhoben wurden, zurückforderst und erhalte ein kostenloses Musterschreiben für die Rückforderung. Jetzt zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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Wenn du in der Vergangenheit Negativzinsen auf dein Konto gezahlt hast, solltest du deine Kontoauszüge überprüfen, alle entsprechenden Beträge dokumentieren und deine Bank kontaktieren. Denn wie der BGH in seinem aktuellen Urteil entschieden hat, können Verbraucher unrechtmäßig erhobene Minuszinsen bei Banken zurückfordern. Was genau es damit auf sich hat und wie du am besten vorgehst, haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.

von N. Haussmann
22.02.2025
7 Min Lesezeit

BGH-Urteil zu Negativzinsen Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten für unzulässig erklärt.

  • Bei Girokonten sind Negativzinsen bei Banken grundsätzlich erlaubt, aber nur mit transparenten Vertragsklauseln.

  • Betroffene Kunden können unrechtmäßig erhobene Negativzinsen von ihrer Bank zurückfordern.

  • Die Entscheidung betrifft Verwahrentgelte, die Banken während der Niedrigzinsphase von 2014 bis 2022 erhoben haben.

  • Verbraucher müssen selbst aktiv werden und die Rückzahlung Minuszinsen bei ihrer Bank beantragen.

Negativzinsen: Was du dazu wissen musst

Die Geschichte der Negativzinsen bei Banken beginnt im Juni 2014. Zu diesem Zeitpunkt führte die Europäische Zentralbank (EZB) negative Einlagenzinsen ein, was bedeutete, dass Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen mussten, wenn sie Gelder bei der EZB parkten. Auf dem Höhepunkt der Negativzinsphase betrug der Zinssatz sogar -0,5 %.

Diese Maßnahmen sollten die Kreditvergabe ankurbeln und die Wirtschaft stimulieren. Viele Banken reagierten darauf, indem sie die Kosten an ihre Kundschaft weitergaben und sogenannte Verwahrentgelte einführten. Diese Praxis setzte sich über mehrere Jahre fort, bis die EZB im Juli 2022 die Negativzinsen wieder abschaffte. Daraufhin begannen auch die Banken und Sparkassen, ihre Gebührenstruktur zu lockern und die Negativzinsen schrittweise zurückzunehmen.

Für viele Sparer bedeuteten diese Entwicklungen eine erhebliche Verschlechterung ihrer finanziellen Situation. Statt Zinsen auf ihre Ersparnisse zu erhalten, mussten sie nun sogar dafür bezahlen, dass ihr Geld bei der Bank verwahrt wurde. Diese Entwicklung führte zu einem massiven Vertrauensverlust in das Bankensystem und zu einer verstärkten Diskussion über die Fairness von Negativzinsen.

BGH-Urteil zu Negativzinsen Banken dürfen keine Extragebühr für Tagesgeldkonten verlangen

Der BGH hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Banken keine zusätzlichen Verwahrgebühren für Einlagen auf Tagesgeldkonten und Sparkonten verlangen dürfen. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für Verbraucher dar und setzt der umstrittenen Praxis der Negativzinsen bei bestimmten Kontoarten ein Ende.

BGH-Urteils zu Negativzinsen: Wer hatte geklagt?

Der 11. Zivilsenat des BGH befasste sich mit Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen, der Verbraucherzentrale Hamburg sowie des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Diese Organisationen hatten gegen drei Banken und eine Sparkasse geklagt, die Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten von ihren Kunden erhoben hatten. Die Urteile (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23) vom 4. Februar 2025 markieren einen Wendepunkt in der Debatte um Negativzinsen.

Kernaussagen des BGH-Urteils zu Negativzinsen Spareinlagen und Negativzinsen passen nicht zusammen

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass zusätzliche Verwahrgebühren die Hauptleistung, die eine Bank ihrem Kunden schuldet, unzulässig verändern würden. Tagesgeld- und Sparkonten sollen als sichere Anlage dienen, bei der sich das Geld im besten Fall vermehrt. Durch die Erhebung von Verwahrentgelten würden diese Konten jedoch ihren ursprünglichen Zweck verlieren, da das angelegte Geld nicht wächst, sondern sogar weniger wird.

Der Zweck von Spareinlagen sei es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. Dieser Charakter des Sparvertrages würde durch die Erhebung eines Verwahr- oder eines Guthabenentgelts, der sogenannten Negativzinsen, entgegen den Geboten von Treu und Glauben verändert.

Auswirkungen für Verbraucher

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher erheblich. Es bedeutet, dass du als Kunde erwarten kannst, dass dein Geld auf Tagesgeld- und Sparkonten mindestens erhalten bleibt, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen. Die Tatsache, dass Banken im Euroraum von 2014 bis 2022 auf bestimmte Einlagen bei ihrer nationalen Zentralbank negative Zinsen zahlen mussten, rechtfertigt laut BGH keine Extra-Gebühren für Kunden.

Ausnahmen bei Girokonten

Das BGH-Urteil zu Negativzinsen sieht eine Ausnahme für Girokonten vor. Bei diesen Konten sind Strafzinsen grundsätzlich zulässig, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Vertragsklauseln für Verbraucher transparent sind.

Transparenzgebot bei Giroverträgen

Bei Giroverträgen kommt es oft zu sogenannten Verwahrentgelten, einer Art Gebühr für das Guthaben auf dem Konto. Normalerweise unterliegen solche Vertragsklauseln keinen besonderen Kontrollen, wie es bei anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fall ist.

Der BGH hat jedoch entschieden, dass diese Klauseln gegen das sogenannte Transparenzgebot verstoßen müssen. Das bedeutet, die Bank muss klar erklären, wie genau das Verwahrentgelt berechnet wird. In vielen Fällen war dies nicht gegeben, was dann zur Unwirksamkeit der Klauseln führte.

Das Hauptproblem liegt demnach in der Unklarheit der Klauseln. Als Verbraucher kannst du oft nicht genau erkennen, welche Beträge auf deinem Konto vom Entgelt betroffen sind. Da sich dein Kontostand durch Gutschriften und Abbuchungen ständig ändert, bleibt im Dunkeln, welcher Betrag wirklich für die Berechnung zählt. Aufgrund dieser Intransparenz hat der BGH entschieden, dass viele dieser Klauseln ungültig sind.

Welche Banken haben unzulässige Verwahrentgelte erhoben?

Viele bekannte Banken haben in der Vergangenheit unzulässige Verwahrentgelte erhoben. Wir haben für dich die negativen Zinsen bei Banken übersichtlich zusammengestellt:

Name der Bank

Zinssatz

Freibetrag

Comdirect

-0,5 %

50.000 €

Commerzbank

-0,5 %

50.000 €

Deutsche Bank (Giro)

-0,5 %

50.000 €

Deutsche Bank (Tagesgeld)

-0,5 %

25.000 €

DKB

-0,5 %

25.000 €

Hamburger Sparkasse

-0,5 %

50.000 €

HypoVereinsbank

-0,5 %

100.000 €

ING

-0,5 %

50.000 €

N26

-0,5 %

50.000 €

Postbank (Giro)

-0,5 %

50.000 €

Postbank (Tagesgeld)

-0,5 %

25.000 €

Targobank

10 € bis 50 €/Monat

50.000 €

Volksbank Dresden-Bautzen

-0,5 %

100.000 €

Die Tabelle zeigt deutlich, dass viele große Banken von den negativen Zinsen profitiert und damit ihren Kunden zusätzliche Kosten auferlegt haben.

Gibt es eine Verjährungsfrist bei der Rückzahlung von Negativzinsen??

Gewöhnlich beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Somit kannst du Negativzinsen im Jahr 2025 aus 2022 zurückfordern. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch in mehreren Urteilen beschlossen, dass die Verjährung erst beginnt, wenn der Rückzahlungsanspruch erkennbar ist. Deshalb empfehlen wir dir, dich auf dieses Urteil zu berufen und auch ältere Negativzinsen zurückzufordern. Das kostenlose Musterschreiben weiter unten enthält einen entsprechenden Absatz dazu.

Das kannst du als Betroffener tun Schritt-für-Schritt Negativzinsen zurückfordern

Wenn du von Negativzinsen betroffen bist, kannst du aktiv werden und dein Geld zurückfordern.

Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für dich vorbereitet, an der du dich gern orientieren kannst:

  1. Prüfe deine Kontoauszüge: Schaue in deine Kontoauszüge der letzten Jahre und suche nach Einträgen wie Verwahrentgelt oder Negativzinsen.

  2. Berechne den Gesamtbetrag: Addiere alle gefundenen Negativzinsen oder Verwahrentgelte aus deinen Kontoauszügen.

  3. Verfasse ein Schreiben an deine Bank: Nutze unseren Musterbrief zur Rückzahlung von Verwahrentgelten.

  4. Dokumentiere alles: Bewahre Kopien deines Schreibens sowie aller Antworten deiner Bank auf.

  5. Setze eine Frist: Gib deiner Bank eine angemessene Frist zur Rückzahlung, beispielsweise vier Wochen, bevor du weitere Schritte unternimmst.

  6. Bleib hartnäckig: Sollte deine Bank nicht reagieren oder die Rückzahlung verweigern, wende dich an einen erfahrenen Partner-Anwalt und Rechtsexperte in der Erstberatung, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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