Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Corona: Germanwings-Pleite
THEMEN

Corona-Krise: Germanwings stellt Flugbetrieb ein

Kontaktverbot, geschlossene Schulen und leere Flughäfen: Die Corona-Krise lässt die Welt stillstehen. Unternehmen müssen nun wichtige Entscheidungen treffen, um den wirtschaftlichen Auswirkungen zu begegnen. Die Lufthansa hat beschlossen, dass der Flugbetrieb der Tochtergesellschaft Germanwings komplett einstellt wird. Damit ist die Germanwings-Pleite besiegelt.

Auswirkung von Corona-Krise auf Germanwings enorm

In der Corona-Krise nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Dabei übernimmt der Staat siebzig Prozent der Lohnkosten für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angestellten von Germanwings horchten auf, als der Mutterkonzern Lufthansa zwar Kurzarbeitergeld für sich selbst und unter anderem die weitere Tochtergesellschaft Eurowings beantragte – jedoch nicht für Germanwings. Seit 2015 flog die Germanwings-Flotte, die aus 30 Flugzeugen besteht, ausschließlich im Auftrag von Eurowings, eigene Flugangebote gab es bereits nicht mehr.

Bereits in einer früheren Phase der Corona-Krise wurde aufgrund des enormen Rückgangs an Fluggästen der Eurowings-Flugplan um 90 Prozent reduziert. Mit der Vereinigung Cockpit (VC) vereinbarte die Lufthansa Kurzarbeit für die Piloten. Zunächst sprach VC davon, dass die getroffenen Regelungen auch für die Pilotinnen und Piloten bei Germanwings gelten, was die Lufthansa dementierte. Stattdessen erklärte sie, dass in Bezug auf Germanwings bisher noch keine gemeinsame Regelung gefunden werden konnte.

Nun hat Lufthansa bekannt gegeben, dass der Flugbetrieb eingestellt wird, womit die Germanwings-Pleite beschlossene Sache ist. Die laut Lufthansa absehbaren Folgen der Corona-Krise sind ein wichtiger Grund für ihre Entscheidung. Das Unternehmen geht davon aus, dass es auch nach dem Ende der Krise weiterhin enorme Einschränkungen im Flugverkehr geben wird. Das Unternehmen möchte der prognostizierten fehlenden Nachfrage bereits jetzt begegnen.

Neben der Germanwings-Pleite wurde auch die Stilllegung von weiteren Teilgesellschaften der Lufthansa angekündigt. Außerdem werden die Kapazitäten verringert und auch die Verwaltungsstruktur ausgedünnt.

Die VC verurteilt dieses Vorgehen und die erklärte Germanwings-Pleite auf das Schärfste. „Die Lufthansa Group hat eine fertig verhandelte Vereinbarung über eine Reduzierung der Cockpit-Personalkosten um 50 Prozent einseitig ausgeschlagen, mit der seitens der Piloten ein deutlicher Beitrag zum Fortbestand der Germanwings geleistet worden wäre“, erklärt VC in einer Presseerklärung.

Weiter erklärt die Vereinigung Cockpit, dass sich „vor dem Hintergrund, dass zur Überbrückung der Krisenzeit zum Arbeitsplatzerhalt staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden sollen“, der Verdacht aufdrängt, dass die „Krise zur dauerhaften Absenkung der Tarife genutzt werden soll“.

Wie geht es nach der Germanwings-Pleite mit den Angestellten weiter?

Die Germanwings galt bereits vor der Corona-Krise als wenig rentabel. Das lag auch daran, dass die Angestellten zu sehr guten Vertragskonditionen eingestellt wurden. Bei der hundertprozentigen Übernahme durch die Lufthansa mussten diese Konditionen beibehalten werden, was zu weniger hohen Gewinnen führte.

Im Hinblick auf die weiter anhaltende Corona-Krise und die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen ist die Abwicklung der Gesellschaft nachvollziehbar. Wie es nun für die etwa 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Germanwings weitergeht, ist ungewiss.

„Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von dem Restrukturierungspaket betroffen sind, gilt weiter das Ziel, möglichst vielen eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Lufthansa Group zu bieten“, heißt es in der Stellungnahme der Lufthansa, „Dafür sollen mit den Sozialpartnern zügig Gespräche vereinbart werden, um unter anderem über neue Beschäftigungsmodelle zur Sicherung von möglichst vielen Arbeitsplätzen zu sprechen.“

Es ist also durchaus möglich, dass Angestellten der Germanwings nach der Corona-Krise, wenn der Bedarf an Personal wieder steigt, bei einer anderen Tochtergesellschaft der Lufthansa weiterarbeiten können. Die spannende Frage ist, nicht nur für die Vereinigung Cockpit, zu welchen Konditionen dies möglich sein wird.

Haben Sie Fragen zur Kurzarbeit in der Corona-Krise oder einem anderen arbeitsrechtlichem Thema? Dann vereinbaren Sie gern eine Erstberatung bei einem Anwalt mit der Spezialisierung Arbeitsrecht und erhalten Sie erste Antworten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.