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Digitaler Nachlass – schon zu Lebzeiten regeln

Nach dem Tod einer Person bleiben dessen Internetprofile bestehen. Erst durch den aktiven Eingriff der Angehörigen wird dieser digitale Nachlass gelöscht. Wer nicht will, dass seine Internetprofile ewig im Netz verweilen, sollte frühzeitig sein digitales Testament aufsetzen, um die Verwaltung der Daten zu regeln.

Der digitale Nachlass – was zählt überhaupt dazu?

Der digitale Nachlass bezeichnet eine Vielzahl an Daten eines verstorbenen Internetnutzers. Dazu zählen dessen Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Anbietern und Anbietern sozialer Netzwerke wie Facebook sowie weitere virtuelle Konten. Es gehören auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware und Nutzungsrechte an Software dazu. Weiterhin gehören auch Urheberrechte und Rechte an Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Nachlass.

Kann der digitale Nachlass vererbt werden?

Es stellt sich die große Frage: Was passiert mit dem digitalen Nachlass einer Person nach dessen Tod? Es war lange Zeit umstritten, ob der digitale Nachlass vererbt werden kann. Bisher ergangene Urteile in unterschiedlichen Instanzen befürworten die Vererbung. Dennoch war dies noch nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes haben Betroffene nun Sicherheit. Der digitale Nachlass ist wie ein Erbe von Gegenständen zu behandeln. Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Sie können damit über alle persönlichen Daten in E-Mail-Diensten und über seine Konten in sozialen Netzwerken verfügen.

Das digitale Testament schafft klare Verhältnisse

Wie mit den persönlichen Daten nach dem Tod verfahren werden soll, hält ein digitales Testament fest. Dieses Testament muss alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Es kann bestimmt werden, dass nur festgelegte Personen Einblick in die Daten erhalten. Das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein.

Tipp: Selbstformulierte Testamente können unwirksam sein. Deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar. KLUGO hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei der Vermittlung an einen passenden Fachanwalt. Weiterhin kann bei vielen Online-Anbietern schon zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt hinterlegt werden.

Was tun, wenn der digitale Nachlass eines verstorbenen Angehörigen nicht geregelt ist?

Ist der digitale Nachlass eines verstorbenen Angehörigen nicht geregelt, kann die Verwaltung des digitalen Erbes zu einer großen Suche werden. Zunächst einmal muss herausgefunden werden, wo die verstorbene Person im Internet aktiv war. Es gibt spezialisierte Unternehmen, die die digitalen Spuren von Personen verfolgen und bei Bedarf löschen. Diese Firmen erhalten einen tiefen Zugriff in persönliche Daten, was nicht unproblematisch sein kann, wenn der Zugriff auf den privaten Rechner verlangt wird. Des Weiteren gibt es Anbieter, die in den Datenbanken der größten Internetanbieter forschen und auf Nachfrage bei den Angehörigen kostenpflichtige Abos beenden können und andere Daten löschen lassen.

Wie sorge ich vor, um meinen digitalen Nachlass zu regeln?

Es bietet sich an, schon zu Lebzeiten den eigenen digitalen Nachlass zu regeln, um unnötiges Suchen und Stress der Angehörigen zu verhindern.

Folgende Punkte sind empfehlenswert und sollten frühzeitig vorgenommen werden:

  • Nachlasskontakte hinterlegen (z. B. bei Google, Facebook)
  • Listen führen mit Passwörtern und Accounts
  • ein digitales Testament erstellen

Es gibt eine Vielzahl an Plattformen, die das digitale Erbe zusammenfassen.

Die folgenden Anbieter seien nur beispielhaft genannt:

  • Afilio
  • exmedio
  • MemoLog
  • Memoresa
  • Memrange

Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie KLUGO und erhalten Sie eine Erstberatung von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.