
Schon zu Lebzeiten regeln Digitaler Nachlass
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Nach dem Tod einer Person bleiben dessen Internetprofile bestehen. Erst durch den aktiven Eingriff der Angehörigen wird dieser digitale Nachlass gelöscht. Wer nicht will, dass seine Internetprofile ewig im Netz verweilen, sollte frühzeitig sein digitales Testament aufsetzen, um die Verwaltung der Daten zu regeln.
Digitaler Nachlass Das Wichtigste in Kürze
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Accounts, digitalen Daten und digitalen Assets einer verstorbenen Person.
Es ist wichtig, sich frühzeitig Gedanken über den Umgang mit dem eigenen digitalen Nachlass zu machen.
Eine Vollmacht oder ein Testament für digitale Daten kann helfen, den Umgang mit Online-Konten im Todesfall zu regeln.
Viele Online-Dienste bieten spezielle Verfahren für den Zugang zu Konten verstorbener Nutzer an.
Ein Passwort-Manager kann helfen, Login-Daten sicher zu speichern und zugänglich zu machen.
Der digitale Nachlass – was zählt überhaupt dazu?
Der digitale Nachlass bezeichnet eine Vielzahl an Daten eines verstorbenen Internetnutzers. Dazu zählen dessen Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Anbietern und Anbietern sozialer Netzwerke wie Facebook sowie weitere virtuelle Konten. Es gehören auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware und Nutzungsrechte an Software dazu. Weiterhin gehören auch Urheberrechte und Rechte an Bildern, Foreneinträgen und Blogs zum digitalen Nachlass.
Kann der digitale Nachlass vererbt werden?
Es stellt sich die große Frage: Was passiert mit dem digitalen Nachlass einer Person nach dessen Tod? Es war lange Zeit umstritten, ob der digitale Nachlass vererbt werden kann. Bisher ergangene Urteile in unterschiedlichen Instanzen befürworten die Vererbung. Dennoch war dies noch nicht eindeutig geregelt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes haben Betroffene nun Sicherheit. Der digitale Nachlass ist wie ein Erbe von Gegenständen zu behandeln. Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Du kannst damit über alle persönlichen Daten in E-Mail-Diensten und über seine Konten in sozialen Netzwerken verfügen.
Das digitale Testament schafft klare Verhältnisse
Wie mit den persönlichen Daten nach dem Tod verfahren werden soll, hält ein digitales Testament fest. Dieses Testament muss alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Es kann bestimmt werden, dass nur festgelegte Personen Einblick in die Daten erhalten. Das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein.
KLUGO Tipp: Selbstformulierte Testamente können unwirksam sein. Deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar. KLUGO hilft dir schnell und unkompliziert bei der Vermittlung an einen passenden Partneranwalt und Rechtsexperten. Weiterhin kann bei vielen Online-Anbietern schon zu Lebzeiten ein Nachlasskontakt hinterlegt werden.
Was tun, wenn der digitale Nachlass eines verstorbenen Angehörigen nicht geregelt ist?
Ist der digitale Nachlass eines verstorbenen Angehörigen nicht geregelt, kann die Verwaltung des digitalen Erbes zu einer großen Suche werden. Zunächst einmal muss herausgefunden werden, wo die verstorbene Person im Internet aktiv war. Es gibt spezialisierte Unternehmen, die die digitalen Spuren von Personen verfolgen und bei Bedarf löschen. Diese Firmen erhalten einen tiefen Zugriff in persönliche Daten, was nicht unproblematisch sein kann, wenn der Zugriff auf den privaten Rechner verlangt wird. Des Weiteren gibt es Anbieter, die in den Datenbanken der größten Internetanbieter forschen und auf Nachfrage bei den Angehörigen kostenpflichtige Abos beenden können und andere Daten löschen lassen.
Wie sorge ich vor, um meinen digitalen Nachlass zu regeln?
Es bietet sich an, schon zu Lebzeiten den eigenen digitalen Nachlass zu regeln, um unnötiges Suchen und Stress der Angehörigen zu verhindern.
Folgende Punkte sind empfehlenswert und sollten frühzeitig vorgenommen werden:
Nachlasskontakte hinterlegen (z. B. bei Google, Facebook)
Listen führen mit Passwörtern und Accounts
ein digitales Testament erstellen
Es gibt eine Vielzahl an Plattformen, die das digitale Erbe zusammenfassen.
Die folgenden Anbieter seien nur beispielhaft genannt:
Afilio
exmedio
MemoLog
Memoresa
Memrange
Bei Fragen zum Thema kontaktiere KLUGO und erhalte eine Erstberatung von einem erfahrenen Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Erbrecht.