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Einstweilige Verfuegung
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Einstweilige Verfügung erhalten – Was tun?

Mit einer einstweiligen Verfügung wollen die meisten Antragssteller einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Nur selten erfolgt der Erlass einer einstweiligen Verfügung erst nach einer mündlichen Verhandlung; meist hört das Gericht zunächst nur den Antragssteller an. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe der einstweiligen Verfügung zutreffend sind oder nicht, müssen Sie schnell reagieren, wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Beschluss zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs.
  • Meist sind Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und unzulässige Werbung Gegenstand von einstweiligen Verfügungen.
  • Lassen Sie immer von einem Anwalt prüfen, ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung wirklich gegeben sind.
  • Es ist wichtig, dass Sie schnell auf eine einstweilige Verfügung reagieren, indem Sie entweder Widerspruch einlegen oder eine Abschlusserklärung abgeben.

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Beschluss, mit dem einer in den meisten Fällen zuvor abgemahnten Person eine bestimmte Handlung für einen festgelegten Zeitraum untersagt wird. Der Antragssteller kann mit einer einstweiligen Verfügung also einen Rechtsanspruch zeitlich begrenzt durchsetzen. Wird eine einstweilige Verfügung erlassen, so geschieht das häufig ohne vorherige Anhörung des Abgemahnten. Verstößt der Abgemahnte gegen die einstweilige Verfügung, kommen teils hohe Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu einem halben Jahr Ordnungshaft gem. § 890 Abs. 1 ZPO auf ihn zu.

Die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist die Verletzung von Rechten. In der Praxis werden einstweilige Verfügungen häufig wegen unzulässiger Werbung, der Verletzung von Markenrechten oder wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Doch auch im Bereich von Stalking sind einstweilige Verfügungen beliebte Mittel, um sich vor Nachstellung zu schützen.

Wie gehe ich bei einer unberechtigt erlassenen einstweiligen Verfügung vor?

Wichtig ist: Auch wenn Sie die einstweilige Verfügung zu unrecht erhalten haben, müssen Sie kurzfristig auf sie reagieren und sich zunächst trotzdem an die Anordnungen des Gerichts halten. Geben Sie keine Stellungnahme ab bzw. legen Widerspruch nach §§ 936, 924 Abs. 1 ZPO ein, können Sie von der Gegenseite zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufgefordert werden. Für die Abschlusserklärung bei einer einstweiligen Verfügung entstehen nicht nur Kosten, sondern sie dient meist dazu, die einstweilige Verfügung als endgültig anzuerkennen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den jeweiligen Sachverhalt am besten prüfen, kann Ihnen ein beispielsweise in einem Fall einer Urheberrechtsverletzung ein Anwalt für Urheberrecht behilflich sein. Dieser kann Sie auch dabei unterstützen, die Antragsschrift bei Gericht anzufordern, was Sie unbedingt tun sollten, wenn Sie vor Erhalt der einstweiligen Verfügung nicht abgemahnt worden sind.

Was ist, wenn der Vorwurf stimmt?

Trifft der Vorwurf zu, müssen Sie eine Abschlusserklärung abgeben, um das Verfahren zu beenden. Das sollten Sie allerdings nicht voreilig tun. Denn auch, wenn der Vorwurf in einer einstweiligen Verfügung zutreffen mag, kommt es darauf an, wie der jeweilige Sachverhalt rechtlich bewertet wird.

Eine gründliche Prüfung der Berechtigung einer einstweiligen Verfügung und ihrer Voraussetzungen ist also in jedem Fall angeraten, bevor Sie sich entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben und Widerspruch einlegen oder eine Abschlusserklärung abgeben möchten, sollten Sie das nicht ohne anwaltlichen Beistand tun. Einer unserer Partner-Anwälte kann Sie nicht nur bei der Berechtigungsprüfung der einstweiligen Verfügung unterstützen, sondern Sie individuell beraten, welches Vorgehen in Ihrem Fall am besten ist.

Auch wenn Sie Fragen zu den Kosten einer einstweiligen Verfügung haben, sind Sie bei den Partner-Anwälten und Rechtsexperten von KLUGO gut aufgehoben. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose telefonische Erstberatung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.