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Das Geständnis – was es bedeutet und was gilt es zu beachten?

STAND 17.09.2020 | LESEZEIT 3 MIN

Mit einem Geständnis bestätigt man bei der Polizei oder vor Gericht den Wahrheitsgehalt einer Anschuldigung. Dies kann bei einem Gerichtsurteil eine strafmildernde Wirkung haben. Je nachdem, ob ein Strafprozess oder ein Zivilprozess geführt wird, wird das Geständnis unterschiedlich stark gewertet. Auch der Zeitpunkt für ein Geständnis ist nicht unerheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Geständnis stimmt jemand einem bestimmten Sachverhalt zu, der ihm zur Last gelegt wird.
  • Liegt ein Geständnis vor, darf das Gericht diesem nicht blind folgen, sondern muss vielmehr die Beweismittel mit dem Geständnis in Beziehung setzen (BGH, Beschluss v. 29.12.2015, Az.: 2 StR 322/15).
  • Beweismittel sind grundsätzlich Zeugen, Augenschein, Sachverständige, Urkunden, Aussagen des Beschuldigten und der Mitbeschuldigten.
  • Ein unter verbotenen Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO) zustande gekommenes Geständnis darf vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden.

Warum ist ein Geständnis kein Beweismittel?

Ein Geständnis gilt formal-juristisch nicht als Beweis. Es kann im Laufe eines Prozesses abgegeben, geändert und widerrufen werden. Trotzdem ist es ein wichtiger Bestandteil in Prozessen und muss dementsprechend gewürdigt werden. Hierbei sind Unterschiede zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu beachten. Nach dem Zivilrecht wird ein Geständnis so gewertet, dass für den eingestandenen Sachverhalt keine weiteren Beweise mehr notwendig sind. Dagegen müssen gemäß Strafrecht Geständnisse anhand der vorhandenen Beweismittel überprüft werden. Das Geständnis fließt dann in die freie richterliche Beweiswürdigung mit ein.

Der „Grundsatz der freien Beweiswürdigung“ besagt, dass Richter Beweise auf unterschiedliche Art und ohne formelle Regeln für das Urteil bewerten können. Dies gilt in Strafprozessen auch für Geständnisse. Diese müssen gewürdigt und geprüft werden, führen aber nicht zwangsläufig zu einem anderen oder milderen Urteil.

Wann ist ein Geständnis sinnvoll?

Ein Geständnis kann sich im Strafprozess strafmildernd auswirken. Zum Beispiel wird dann bei einer Geldstrafe die Anzahl der zu zahlenden Tagessätze verringert (Strafmilderung bei Geständnis nach § 49 Abs. 2 StGB). Auch der Strafrahmen kann verschoben werden (§ 49 Abs. 1 StGB). Dabei wird zum Beispiel eine Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt. Jedoch gibt es einige Fallstricke, die zu beachten sind. Sinnvoll ist ein Geständnis aus Sicht des Tatbeschuldigten vor allem dann, wenn dem Gericht eindeutige Beweise der Schuld vorliegen. Sind nicht genug eindeutige Beweise einer Tat vorhanden, gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“, (Latein für „im Zweifel für den Angeklagten“). Bestehen aufgrund von Beweismängeln Zweifel an der Schuld, muss das Gericht ein anderes Urteil fällen als bei klarer Beweislage.

Wan sollte man von seinem recht zu schweigen Gebrauch machen?

Tatbeschuldigte und Angeklagte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. Sie müssen also weder bei der Polizei noch im Gerichtsprozess eine Aussage abgeben. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, kann besonders wichtig sein, wenn der Beschuldigte die Verfahrensakte noch nicht kennt. Aus dieser sollte die Beweislage hervorgehen. Lassen die Beweise wenig Zweifel an der Schuld zu, ist ein Geständnis sinnvoll. Diese Einschätzung sollte man im Strafverfahren am besten zuerst mit einem Anwalt für Strafrecht und der Einsicht in die Verfahrensakte erheben. Auch deshalb kann es besonders zu Beginn eines Verfahrens besser sein zu schweigen.

Wann führt ein Geständnis zur Strafmilderung?

Es gibt für Gerichte unterschiedliche Möglichkeiten, Strafmilderungen vorzunehmen. Diese sind ebenso wie das Strafmaß im Strafgesetzbuch geregelt (§ 49 StGB). Dabei ist zwischen obligatorischer Strafmilderung und fakultativer Strafmilderung zu unterscheiden. Eine obligatorische, also zwingende Strafmilderung liegt beispielsweise vor, wenn ein Angeklagter nur der Beihilfe zu einem Delikt beschuldigt werden kann (§ 27 Absatz 2 StGB). Geständnisse gehören dagegen zu den Gründen für eine fakultative Strafmilderung. Das Gericht kann, muss aber nicht, die Strafe mildern.

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