Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Grundrente 2021
THEMEN

Grundrente 2021 – Höhe, Anspruch und Einkommensgrenzen

Im Februar 2020 wurde die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 von der Bundesregierung beschlossen. Rund 1,3 Millionen Menschen, die jahrelang im Niedriglohnsektor gearbeitet haben und aufgrund dessen nur eine kleine Rente beziehen, sollen davon profitieren. Mit der Grundrente 2021 soll den Betroffenen der Gang zum Sozialamt erspart und deren Lebensleistung gewürdigt werden. Was der Beschluss im Einzelnen bedeutet und warum er umstritten ist, lesen Sie hier.

Was genau ist die Grundrente 2021?

Die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Hubertus Heil, vorgestellte Grundrente 2021 ist im Grunde eine Versicherungsleistung. Sie hat das Ziel, niedrige Entgeltpunkte (EP) der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Zuschlag aufzuwerten, damit Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Die Aufstockung einer Rente über die Grundrente kann maximal 418 Euro monatlich betragen und soll zunächst gestaffelt werden. Erst bei insgesamt 35 Beitragsjahren soll die maximale Aufstockung erfolgen.

Wer profitiert von der Grundrente 2021?

Ursprünglich sollten drei bis vier Millionen Menschen durch den Beschluss des Gesetzesentwurfs Anspruch auf Grundrente erhalten. Der mühsam über Jahre ausgehandelte Kompromiss schließt nun nur noch ca. 1,3 Millionen Menschen ein, deren Renten durch die Grundrente aufgestockt werden sollen.

Demnach haben alle Menschen Anspruch auf Grundrente, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, trotzdem aber nur wenig verdient haben. Gemeint ist hiermit konkret ein Verdienst von maximal 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsverdiensts. Vor allem Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland würden demzufolge von der Grundrente 2021 profitieren.

Berechnung des Anspruchs und Einkommensgrenze

Um festzustellen, wer Anspruch auf Grundrente hat, findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Maßgeblich ist hier das zu versteuernde Einkommen: Übersteigt das Einkommen den Freibetrag von 1250 Euro (Alleinlebende) bzw. 1950 Euro (Paare), wird das Einkommen auf die Grundrente zu 60 Prozent angerechnet. Eine volle Anrechnung findet ab einem Einkommen von 1600 Euro oder 2300 Euro statt.

Für die genaue Berechnung der Grundrente werden alle während des Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkte herangezogen. Liegt der Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 EP, also zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittverdiensts, werden die Entgeltpunkte zunächst auf maximal 0,8 EP verdoppelt. Anschließend findet eine Verringerung des Werts um 12,5 Prozentpunkte statt.

Ein Berechnungsbeispiel für den Rentenwert Ost

Frau X hat durchschnittlich 0,4 EP gesammelt und 37 Jahre lang Beitragsleistungen gezahlt. Ihre eigene Rente errechnet sich wie folgt:

37 Beitragsjahre x 0,4 Entgeltpunkte x 33,47 Euro Rentenwert Ost = 495 Euro

Der Grundrentenzuschlag wird durch folgende Rechnung ermittelt:

35 Jahre x 0,4 Entgeltpunkte x 33,47 Euro Rentenwert Ost = 469 Euro Von diesen 469 Euro werden nun 12,5 Prozent abgezogen. Damit kommt man auf 410 Euro Grundrentenzuschlag.

Insgesamt erhält Frau X also 905 Euro Rente (brutto), davon 495 Euro aus eigener Beitragsleistung und 410 Euro Grundrentenzuschlag.

Grundrente beantragen – was Sie wissen müssen

Wer sich nun fragt, wie er die Grundrente beantragen kann, muss sich nicht mit Formalitäten herumschlagen, denn ein Antrag auf Grundrente ist nicht notwendig. Die Einkommensprüfung und auch die Auszahlung der Grundrente 2021 erfolgen automatisch.

Obwohl die geplante Grundrente 2021 für viele Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt und von Arbeitsminister Hubertus Heil als „sozialpolitischer Meilenstein“ bezeichnet wird, ist sie umstritten. Kritiker bemängeln vor allem, dass die Grundrente nicht ausreiche, um die Altersarmut in Deutschland zu bekämpfen. Außerdem würden laut FDP Menschen benachteiligt, die zwar nicht die vorgeschriebenen 33 Jahre Arbeitsleistung erbracht, aber insgesamt trotzdem mehr eingezahlt haben.

Offene Fragen zur Grundrente 2021

Die Grundrente ist beschlossen, doch ob sie tatsächlich pünktlich ab Januar 2021 ausbezahlt wird, ist noch unklar. Der Zeitplan für die Einführung der Grundrente 2021 war schon von Anfang an sehr straff und durch die Corona-Krise ist eine Verzögerung bei der Prüfung sämtlicher Ansprüche kaum mehr zu verhindern. Für viele Rentnerinnen und Rentner muss nun ein Plan B, wahrscheinlich die rückwirkende Auszahlung der Grundrente zu einem späteren Zeitpunkt, ausgearbeitet werden.

Das Thema Grundrente ist für viele Rentnerinnen und Rentner von großer Relevanz, die teils komplizierte Konstruktion des Gesetzesentwurfs aber kaum zu überblicken. Fachliche Unterstützung ist hier für viele Menschen von großem Wert. Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Grundrente 2021 können Ratsuchende bei KLUGO eine unverbindliche Erstberatung bei einem unserer Partneranwälte in Anspruch nehmen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.